Zuzahlungsbefreiungskarte bezogen auf Zahnfüllung beim Zahna

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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snoopo
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Zuzahlungsbefreiungskarte bezogen auf Zahnfüllung beim Zahna

Beitrag von snoopo » 23.08.2012, 14:35

Hallo, ich war vor einiger Zeit mal beim Zahnarzt und der meinte, dass ich eine Zahnfüllung brauche. Diese konnte ich kostenlos bekommen, welche dann etwas bräunlich aussieht oder weißes Keramik aber bei Keramik müsste ich dann etwas zuzahlen (25€ pro füllung glaube ich). Nun haben wir alle bedingt durch die Krankheit meines Vaters eine Zuzahlungsbefreiungskarte von unserer gesetzlichen Krankenkasse AOK bekommen und daher frage ich mich ob ich auch von einer solchen Zuzahlung befreit wäre oder muss ich trotzdem zahlen, weil es eine extraleistung ist?

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 23.08.2012, 14:48

Hallo,

ja, muss man leider zusätzlich bezahlen, trotz Befreiungsbescheinigung.

Denn:
Die Befreiung gilt nur für die gesetzlichen Eigenanteile. Also Leistungen, die von der Kasse übernommen werden und für die man als Patient 10% bzw. 10 EUR Anteil daran tragen muss, wie z.B. Praxisgebühr.

Alle anderen möglichen Kosten sind von der Befreiung desh. nicht befasst.

Gruß
Sportsfreund

snoopo
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Beitrag von snoopo » 23.08.2012, 14:58

Kann man eigentlich bei den Zahnarztpraxen anrufen und direkt fragen wie viel eine Keramik Zahnfüllung kostet um zu vergleichen oder sagen die dann, dass man erst einen Termin machen muss bla bla

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 23.08.2012, 16:38

hhmm, hierzu fehlen mir Erfahrenswerte.

Versuchen kann man es ja einmal. Ich gehe aber fast davon aus, dass es eher zu Zweiterem kommt.

Gruß

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 23.08.2012, 19:10

Verbindliche Werte werden die Praxen kaum mitteilen können. Wenn man aber den Zahn und ein- oder mehrflächig nennen kann, kriegt man vielleicht einen Orientierungswert je nach Material genannt.

Im Übrigen finde ich 25 € für eine Keramikfüllung als Zuzahlung im Rahmen.

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