Bei Rueckkehr aus dem Ausland wieder in die GKV
Moderator: Czauderna
Nachweise
Schoenen Dank, hab dann doch noch einigermassen geschlafen.
Nun habe ich auch von der Kasse eine Auskunft per Email erhalten. Man weisst dort auf einen anderen Paragraphen hin, aber die Aufnahme scheint OK zu sein:
§ 5 Abs. 1 Nr. 13a Sozialgesetzbuch V
Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet, ist der lueckenlose Nachweis ueber meine Krankenversicherung im Ausland, sowie der Aufenthalt als solches, den die Mitarbeiterin fordert.
Zwar bin ich lueckenlos versichert gewesen, und bin es noch, der Versicherungstraeger hat aber zweimal gewechselt. Koennte es sein, dass es genuegt, die Versicherung ab Kuendigung meiner Anwartschaft 2009 nachzuweisen? Dann koennte ich mir zumindest den ersten Versicherer vor 8 Jahren ersparen. Ich werde natuerlich trotzdem versuchen, moeglichst viele Papiere zusammen zu bekommen. Aber auch hier in Thailand gibt es viel Buerokratie und eine stellenweise sture Verwaltung.
Nun habe ich auch von der Kasse eine Auskunft per Email erhalten. Man weisst dort auf einen anderen Paragraphen hin, aber die Aufnahme scheint OK zu sein:
§ 5 Abs. 1 Nr. 13a Sozialgesetzbuch V
Was mir ein wenig Kopfschmerzen bereitet, ist der lueckenlose Nachweis ueber meine Krankenversicherung im Ausland, sowie der Aufenthalt als solches, den die Mitarbeiterin fordert.
Zwar bin ich lueckenlos versichert gewesen, und bin es noch, der Versicherungstraeger hat aber zweimal gewechselt. Koennte es sein, dass es genuegt, die Versicherung ab Kuendigung meiner Anwartschaft 2009 nachzuweisen? Dann koennte ich mir zumindest den ersten Versicherer vor 8 Jahren ersparen. Ich werde natuerlich trotzdem versuchen, moeglichst viele Papiere zusammen zu bekommen. Aber auch hier in Thailand gibt es viel Buerokratie und eine stellenweise sture Verwaltung.
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi, StefanTH,
dieser lückenlose Nachweis ist eigentlich nur bei der allgemeinen Pflichtversicherung, also dem von Dir zitierten § 5 Abs. 1 Nr. 13 a notwendig.
Schön, dass die Kasse Dich jetzt aufnimmt. Aber meines Erachtens passt der § nicht. Aus dem Grund, den Rossi ja schon schrieb: Als Arbeitnehmer über der JAG greift die KV-Freiheit auch auf den o.g. Paragraphen.
Wo ich mit Rossi nicht übereinstimme ist die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung des freiwilligen Beitritts gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Auch ich lese nämlich nirgends daraus, dass man beim Austritt Arbeitnehmer gewesen sein muss. Darin spricht man nur von "Mitgliedschaft", die wg. Auslandsberuftätigkeit endete.
Aber zu Deinem Proglem: Wenn die Kasse Dich nun aufnehmen möchte, lege ihr vor, was auch immer sie dafür benötigen. Bzw. versuche in einem höflichen Gespräch zu erläutern, warum es schwierig ist, lückenlose Nachweise beizubringen. Vielleicht gehts auch ohne.
Gruß
Sportsfreund
dieser lückenlose Nachweis ist eigentlich nur bei der allgemeinen Pflichtversicherung, also dem von Dir zitierten § 5 Abs. 1 Nr. 13 a notwendig.
Schön, dass die Kasse Dich jetzt aufnimmt. Aber meines Erachtens passt der § nicht. Aus dem Grund, den Rossi ja schon schrieb: Als Arbeitnehmer über der JAG greift die KV-Freiheit auch auf den o.g. Paragraphen.
Wo ich mit Rossi nicht übereinstimme ist die Anwendung bzw. Nicht-Anwendung des freiwilligen Beitritts gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 5 SGB V.
Auch ich lese nämlich nirgends daraus, dass man beim Austritt Arbeitnehmer gewesen sein muss. Darin spricht man nur von "Mitgliedschaft", die wg. Auslandsberuftätigkeit endete.
Aber zu Deinem Proglem: Wenn die Kasse Dich nun aufnehmen möchte, lege ihr vor, was auch immer sie dafür benötigen. Bzw. versuche in einem höflichen Gespräch zu erläutern, warum es schwierig ist, lückenlose Nachweise beizubringen. Vielleicht gehts auch ohne.
Gruß
Sportsfreund
Hallo Sportsfreund, vielen Dank auch fuer deinen Hinweis!
Mann, ist das kompliziert! Aber dafuer gibts ja euch Fachleute!
Eines muss ich noch anmerken: Die Versicherungszunft hat ja ein eher negatives Image. Da kommt einem immer ein Vertreter in den Sinn, der einem alles moegliche aufschwatzen will. Im Grunde ist aber die Idee der Versicherung eine hoechst soziale: Die Gemeinschaft steht im Falle des Schadens eines einzelnen ein. Leider wollen viele nur kassieren, aber nicht zahlen. Ich war eigentlich immer aus Ueberzeugung GKV Mitglied, auch als ich noch keine Familie hatte und haette viel sparen koennen.
Dass ich hier kostenlos guten Rat von Experten bekomme, ist einfach prima und zeigt eine ganz andere Seite!
Vielen Dank nochmal an alle!
Nun bin ich noch mit 1-2 Bewerbungen beschaeftigt, es sieht nicht schlecht aus. Ich werde berichten, wie meine Krankenkassen Wiederaufnahme lief, wenn es soweit kommt.
P.S.: Wenn mir 2009 besser erklaaert worden waere, wofuer genau ich Anwartschaft bezahle, haette ich sie bestimmt beibehalten...
Mann, ist das kompliziert! Aber dafuer gibts ja euch Fachleute!
Eines muss ich noch anmerken: Die Versicherungszunft hat ja ein eher negatives Image. Da kommt einem immer ein Vertreter in den Sinn, der einem alles moegliche aufschwatzen will. Im Grunde ist aber die Idee der Versicherung eine hoechst soziale: Die Gemeinschaft steht im Falle des Schadens eines einzelnen ein. Leider wollen viele nur kassieren, aber nicht zahlen. Ich war eigentlich immer aus Ueberzeugung GKV Mitglied, auch als ich noch keine Familie hatte und haette viel sparen koennen.
Dass ich hier kostenlos guten Rat von Experten bekomme, ist einfach prima und zeigt eine ganz andere Seite!
Vielen Dank nochmal an alle!
Nun bin ich noch mit 1-2 Bewerbungen beschaeftigt, es sieht nicht schlecht aus. Ich werde berichten, wie meine Krankenkassen Wiederaufnahme lief, wenn es soweit kommt.
P.S.: Wenn mir 2009 besser erklaaert worden waere, wofuer genau ich Anwartschaft bezahle, haette ich sie bestimmt beibehalten...
Und die Beitragshoehe?
Zunächst nochmals danke für die Beratung hier vor einem guten Jahr!
Nun wird meine Rückkehr konkret, und ich habe nochmal im Internet gestöbert.
Ich werde zunächst ohne Job nach D zurückkehren, und bin davon ausgegangen, dass ich während der Jobsuche einen angemessen niedrigen Beitrag zahle, da kein Einkommen.
Ich bin nun aber über die Anrechnung von einmaligen Einkünften, z.B. in der Form von Abfindungen, gestolpert.
Noch in Thailand erhalte ich vor meiner Rückkehr, vor meiner Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse, eine einmalige Abfindung von 10 Gehältern.
Wird das in D als einmaliges Einkommen für die Beitragsberechnung gerechnet??
Durch 12 geteilt wäre das knapp unter BBG. Ich halte das für unfair, da ich dann fast den Maximalbetrag, inklusive Arbeitgeberanteil, zahlen müsste.
Meine Fundstelle im Internet bezieht sich allerdings auf die Regelung vor dem 1.1.2009.
Muss ich oben genanntes immer noch befürchten?
Vielen Dank!
-Stefan
Nun wird meine Rückkehr konkret, und ich habe nochmal im Internet gestöbert.
Ich werde zunächst ohne Job nach D zurückkehren, und bin davon ausgegangen, dass ich während der Jobsuche einen angemessen niedrigen Beitrag zahle, da kein Einkommen.
Ich bin nun aber über die Anrechnung von einmaligen Einkünften, z.B. in der Form von Abfindungen, gestolpert.
Noch in Thailand erhalte ich vor meiner Rückkehr, vor meiner Anmeldung bei einer deutschen Krankenkasse, eine einmalige Abfindung von 10 Gehältern.
Wird das in D als einmaliges Einkommen für die Beitragsberechnung gerechnet??
Durch 12 geteilt wäre das knapp unter BBG. Ich halte das für unfair, da ich dann fast den Maximalbetrag, inklusive Arbeitgeberanteil, zahlen müsste.
Meine Fundstelle im Internet bezieht sich allerdings auf die Regelung vor dem 1.1.2009.
Muss ich oben genanntes immer noch befürchten?
Vielen Dank!
-Stefan
Das Ganze wird in Thailand versteuert?
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159145&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
Daher werden solche Bezüge nicht mit verbeitragt.
gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/Grundsaetze_Beitragsbemessung_Freiwillige__30052011.pdf
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159145&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv
bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159197&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv#gld1.4Leistungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche außerhalb eines Arbeits- oder Dienstverhältnisses (z.B. Kaufpreisrenten) bleiben ebenfalls außer Betracht.
Daher werden solche Bezüge nicht mit verbeitragt.
In TH versteuert
Ja, so ist es. Ich bin noch in Thailand, habe meine Abfindung erhalten, und diese wurde auch hier versteuert.
Nun ueberlege ich, ob dies fuer meine Beitragsermittlung schaedlich ist, wenn ich mich nun in Kuerze in Deutschland anmelden, und wieder Mitglied der GKV werden sollte.
Eine andere Variante koennte sein, noch ein bisschen hier zu bleiben. Nach 9 Jahren mit nur 15 Tagen Jahresurlaub koennte ich mir ein paar Monate Pause goennen.
Falls die gezahlte Abfindung unmittelbar nach Ende des Arbeitsvertrages fuer meine Beitragshoehe schaedlich ist, so muss diese Wirkung doch irgendwann aufhoeren, z.B. im naechsten Kalenderjahr. Oder?
Thanks!
Nun ueberlege ich, ob dies fuer meine Beitragsermittlung schaedlich ist, wenn ich mich nun in Kuerze in Deutschland anmelden, und wieder Mitglied der GKV werden sollte.
Eine andere Variante koennte sein, noch ein bisschen hier zu bleiben. Nach 9 Jahren mit nur 15 Tagen Jahresurlaub koennte ich mir ein paar Monate Pause goennen.
Falls die gezahlte Abfindung unmittelbar nach Ende des Arbeitsvertrages fuer meine Beitragshoehe schaedlich ist, so muss diese Wirkung doch irgendwann aufhoeren, z.B. im naechsten Kalenderjahr. Oder?
Thanks!
Positive Erfahrung
Nach den vielen Ratschlägen hier will ich nun berichten, wie es bei mir lief.
Bei der BARMER GEK wurde ich gestern äußerst freundlich bedient! Es war überhaupt kein Problem und endete nicht, wie befürchtet, in einer Inquisition über mein Erspartes und einen möglichst hohen Beitrag.
Abgesehen von geringen Kapitalerträgen habe ich im Moment keine weiteren Einkünfte. Da diese deutlich unter 10.000 Euro pro Jahr liegen, wurde der Mindestbeitrag (ca. 150 Euro/Monat) festgelegt.
Die Aufnahme an sich nach meinem Auslandsaufenthalt war auch überhaupt kein Problem.
Nach intensiven Recherchen im Internet war ich doch zunächst stark verunsichert: Anwartschaft, Versicherungsverlauf, Beitragshöhe, etc.
Vielen Dank an alle, die mir hier Tipps gegeben haben und diese Verunsicherung abgemildert haben!
Bei der BARMER GEK wurde ich gestern äußerst freundlich bedient! Es war überhaupt kein Problem und endete nicht, wie befürchtet, in einer Inquisition über mein Erspartes und einen möglichst hohen Beitrag.
Abgesehen von geringen Kapitalerträgen habe ich im Moment keine weiteren Einkünfte. Da diese deutlich unter 10.000 Euro pro Jahr liegen, wurde der Mindestbeitrag (ca. 150 Euro/Monat) festgelegt.
Die Aufnahme an sich nach meinem Auslandsaufenthalt war auch überhaupt kein Problem.
Nach intensiven Recherchen im Internet war ich doch zunächst stark verunsichert: Anwartschaft, Versicherungsverlauf, Beitragshöhe, etc.
Vielen Dank an alle, die mir hier Tipps gegeben haben und diese Verunsicherung abgemildert haben!