Ende studentische KV und nun?
Moderator: Czauderna
Ende studentische KV und nun?
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade angemeldet und möchte erstmal alle Mitglieder dieses Forums begrüßen!
Nun zu meinem Problem: Ich bin 31 und über das 14. Fachsemester hinaus. Zum 31.3. endete meine studentische KV - hierüber wurde ich von DAK allerdings erst Mitte Juni, also 2,5 Monate später, informiert. Da ich nicht wusste, dass ich aufgrund der 3-Monats-Rückmeldefrist (die ich nicht kannte) hier nun eilig hätte antworten sollen, verpasste ich diese Frist und kann mich nun laut DAK nicht mehr freiwillig weiterversichern.
Frage 1. Diesem Bescheid könnte ich ja nun widersprechen. Würde das etwas bringen angesichts der Tatsache, dass ich erst recht spät über den Ablauf der studentischen KV informiert wurde oder hab ich da einfach verpennt und Pech gehabt?
Frage 2. Dem Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich zu spät dran war, lag auch eine Rückantwortschreiben, mit dessen Hilfe ich mich rückwirkend pflichtversichern kann. Was bedeutet das und was hätte das für Konsequenzen, wenn ich das unterschriebe? (Falls das noch eine Rolle spielt: ich arbeite als studentische Aushilfe max. 20 h/Woche)
Frage 3. Gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten? Wie ihr seht, ich kenn mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus...
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Frederik
ich habe mich gerade angemeldet und möchte erstmal alle Mitglieder dieses Forums begrüßen!
Nun zu meinem Problem: Ich bin 31 und über das 14. Fachsemester hinaus. Zum 31.3. endete meine studentische KV - hierüber wurde ich von DAK allerdings erst Mitte Juni, also 2,5 Monate später, informiert. Da ich nicht wusste, dass ich aufgrund der 3-Monats-Rückmeldefrist (die ich nicht kannte) hier nun eilig hätte antworten sollen, verpasste ich diese Frist und kann mich nun laut DAK nicht mehr freiwillig weiterversichern.
Frage 1. Diesem Bescheid könnte ich ja nun widersprechen. Würde das etwas bringen angesichts der Tatsache, dass ich erst recht spät über den Ablauf der studentischen KV informiert wurde oder hab ich da einfach verpennt und Pech gehabt?
Frage 2. Dem Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich zu spät dran war, lag auch eine Rückantwortschreiben, mit dessen Hilfe ich mich rückwirkend pflichtversichern kann. Was bedeutet das und was hätte das für Konsequenzen, wenn ich das unterschriebe? (Falls das noch eine Rolle spielt: ich arbeite als studentische Aushilfe max. 20 h/Woche)
Frage 3. Gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten? Wie ihr seht, ich kenn mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus...
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe!
Frederik
Hallo,
normalerweise werden die Versicherten rechtzeitig angeschrieben und um Auskunft gebeten, damit geprüft werden kann, ob eine Verlängerung der Semester- bzw. der Altersgrenzen möglich ist, das passiert systemgesteuert, aber ich will natürlich nicht abstreiten, dass dies im Einzelfall nicht geschieht.
Tatsache ist, dass die studentische Pflichtversicherung kraft Gesetz (rückwirkend) beendet wurde. Mit Bekanntgabe dieser Tatsache begann eine 3 Monatsfrist, in der du dich weiter versichern kannst. Je nach Konstellation kann hier sogar noch für einen gewissen Zeitraum ein wesentlich güpnstigerer Beitrag als der Mindestbveitrag von 139,63 € eingeräumt werden. Einfach mal mit der Kasse sprechen. wenn du nix machst, dann wird die Mitgliedschaft mit Ende der Pflichtversicherung kraft Gesetz beendet. Du hast dann alllerdings das Problem, dass du so ohne weiteres nicht in einer andere Kasse wechseln kannst, ausgenommen die PKV.
Mehr gerne per PN. bei Interesse.
Gruss
Czauderna
normalerweise werden die Versicherten rechtzeitig angeschrieben und um Auskunft gebeten, damit geprüft werden kann, ob eine Verlängerung der Semester- bzw. der Altersgrenzen möglich ist, das passiert systemgesteuert, aber ich will natürlich nicht abstreiten, dass dies im Einzelfall nicht geschieht.
Tatsache ist, dass die studentische Pflichtversicherung kraft Gesetz (rückwirkend) beendet wurde. Mit Bekanntgabe dieser Tatsache begann eine 3 Monatsfrist, in der du dich weiter versichern kannst. Je nach Konstellation kann hier sogar noch für einen gewissen Zeitraum ein wesentlich güpnstigerer Beitrag als der Mindestbveitrag von 139,63 € eingeräumt werden. Einfach mal mit der Kasse sprechen. wenn du nix machst, dann wird die Mitgliedschaft mit Ende der Pflichtversicherung kraft Gesetz beendet. Du hast dann alllerdings das Problem, dass du so ohne weiteres nicht in einer andere Kasse wechseln kannst, ausgenommen die PKV.
Mehr gerne per PN. bei Interesse.
Gruss
Czauderna
Hallo,
wenn er erst Mitte Juni unterrichtet wurde, also nicht vorher, dann beginnt die 3-Monatsfrist mit der Zustellung der Mitteilung an zu laufen, d.h. beispielsweise -
Ausstellung 15.6. - Postweg 3 Tage - Zustellung 18.6. - Ablauf der 3-Monatsfrist
am 17.09.2012 - so habe ich es jedenfalls mal gelernt, sollte noch gelten.
Gruss
Czauderna
wenn er erst Mitte Juni unterrichtet wurde, also nicht vorher, dann beginnt die 3-Monatsfrist mit der Zustellung der Mitteilung an zu laufen, d.h. beispielsweise -
Ausstellung 15.6. - Postweg 3 Tage - Zustellung 18.6. - Ablauf der 3-Monatsfrist
am 17.09.2012 - so habe ich es jedenfalls mal gelernt, sollte noch gelten.
Gruss
Czauderna
Hallo Wolf,wolf hat geschrieben:Hallo Czauderna,
Frist hin- oder her. Diese wäre dann wichtig zum Nachweis einer Versicherung in der PKV wenn er die GKV verlassen wollte.
Hier muss doch die DAK die Migliedschaft rückwirkend herstellen!
Gruß
Wolf
ja sicher, das ist doch unbestritten, die Frage ist doch, welcher Art diese Versicherung ist.
Gruss
Czauderna
Hallo,
aus der Studentischen Versicherung bin ich inzwischen zwar raus, aber wenn ich das richtig verstehe, kann er sich doch sowieso nicht mehr studentisch versichern, da er sowohl das maximale Alter als auch die Anzahl der Fachsemester überschritten hat. Also bleibt gar nichts anderes übrig, als sich plichtzuversichern - rückwirkend hin oder her, oder? Es sei denn, es liegen Verlängerungsgründe vor, wie Wehr- und Zivildienst oder Mitarbeit an Hochschulgremien etc (Liste müsste dem Schreiben beigelegen haben). Wenn er das nachweisen kann, dann kann die SKV bestimmt auch rückwirkend verlängert werden? Oder überfordert das den Krankenkassenapparat doch zu sehr?
Gruß, Carsten
aus der Studentischen Versicherung bin ich inzwischen zwar raus, aber wenn ich das richtig verstehe, kann er sich doch sowieso nicht mehr studentisch versichern, da er sowohl das maximale Alter als auch die Anzahl der Fachsemester überschritten hat. Also bleibt gar nichts anderes übrig, als sich plichtzuversichern - rückwirkend hin oder her, oder? Es sei denn, es liegen Verlängerungsgründe vor, wie Wehr- und Zivildienst oder Mitarbeit an Hochschulgremien etc (Liste müsste dem Schreiben beigelegen haben). Wenn er das nachweisen kann, dann kann die SKV bestimmt auch rückwirkend verlängert werden? Oder überfordert das den Krankenkassenapparat doch zu sehr?
Gruß, Carsten
carstenh hat geschrieben:Hallo,
aus der Studentischen Versicherung bin ich inzwischen zwar raus, aber wenn ich das richtig verstehe, kann er sich doch sowieso nicht mehr studentisch versichern, da er sowohl das maximale Alter als auch die Anzahl der Fachsemester überschritten hat. Also bleibt gar nichts anderes übrig, als sich plichtzuversichern - rückwirkend hin oder her, oder? Es sei denn, es liegen Verlängerungsgründe vor, wie Wehr- und Zivildienst oder Mitarbeit an Hochschulgremien etc (Liste müsste dem Schreiben beigelegen haben). Wenn er das nachweisen kann, dann kann die SKV bestimmt auch rückwirkend verlängert werden? Oder überfordert das den Krankenkassenapparat doch zu sehr?
Gruß, Carsten
Hallo,
grundsätzlich wäre dies alles möglich, dazu muesste man dann aber wirklich die realen Fakten in einem solchen Fall kennen, und nur dann kann auch entsprechend gehandelt bzw. entschieden werden.
Gruss
Czauderna