Heimliche Beitragserhöhung; ist das rechtens?

Informationen zu Fusionen, Zusatzbeiträgen und Beitragsausschüttungen der gesetzlichen Krankenkassen

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Aller-Diamant
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Heimliche Beitragserhöhung; ist das rechtens?

Beitrag von Aller-Diamant » 09.01.2008, 19:37

Hallo Diskussionsforum,

hier ein m.E. juristisch problematischer Fall von ‚heimlicher Beitragserhöhung', der wohl manchem von Euch bekannt vorkommt, den ich aber bei Durchsicht der Forumsbeiträge bisher nicht thematisiert gefunden habe. Wer weiß juristischen Rat?

Meine KV (BKK Mobil Oil), bei ich erst seit 01.05.2007 Mitglied bin, hat bereits kurz nach meinem Beitritt zum 01.07.2007 Ihren Beitragssatz erhöht. Dies habe ich erst nachträglich durch ein Infoschreiben von Mitte Dezember 2007 erfahren. Ich nenne das eine ‚heimliche Betragserhöhung’, denn die Kasse hatte mich weder schriftlich noch sonst persönlich auf die Beitragserhöhung hingewiesen. In der Folge konnte ich nicht rechtzeitig mein reguläres Sonderkündigungsrecht ausüben. Darf eine KV Beitragerhöhungen durchführen, ohne dies dem Mitglied direkt zur Kenntnis zu geben? Ist das rechtens?

Zusatzinfos zum Fall:
Da ich sog. ‚Abeitgeberzahler’ bin und meine Verdienstbescheinigung etwaige Änderungen in den KV-Beiträgen nicht hervorhebt, habe ich auch indirekt nicht Kenntnis erhalten von der Erhöhung. Die im Dezember 2007 umgehend kontaktierte Dame an der KV-Hotline behauptete, dass man aus Kostengründen nicht jedes Mitglied einzeln anschreiben würde. Unterdessen habe ich erfahren, dass andere Mitglieder durchaus schriftlich und rechtzeitig zur Beitragserhöhung informiert wurden.

Ich habe umgehend nach Kenntnisnahme der Beitragserhöhung noch im Dezember 2007 (zum Ende des übernächsten Monats, d.h. zum 29.02.2008) gekündigt und mich dabei auf mein Sonderkündigungsrecht wegen Beitragserhöhung berufen. Im Antwort-Bescheid ist die BKK Mobil Oil auf meinen Fall gar nicht speziell eingegangen, sondern hat mir lediglich eine mit allgemeinen Textbausteinen angereicherte Austrittsbescheinigung zum 31.10.2008 (also nach Ablauf der regulären 18 Monate-Kassenbindung) geschickt. Ist eine solche verzögerte Entlassung aus der Mitgliedschaft rechtens?

Für juristischen Rat und Hinweise auf den Ausgang von vergleichbaren Fällen dankt Euch

Aller-Diamant

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.01.2008, 20:42

Hallo,

es reicht, wenn die Kasse einen Aushang im Betrieb macht (arbeitest Du in einem Unternehmen von Exxon Mobil Oil?) oder im Bundesanzeiger was veröffentlicht oder in der Mitgliederzeitung das in einem winzigen Nebensatz erwähnt.
Du hast es halt überlesen - warum und ob Dir sie Infos zugänglich sind ist egal.

Rechtlich hast Du keine Möglichkeit. Ausserdem: Die BKK Mobil Oil ist doch immer noch recht günstig - wo ist das Problem?

LG, Fee

Aller-Diamant
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Heimliche Beitragserhöhung; ist das rechtens?

Beitrag von Aller-Diamant » 10.01.2008, 10:10

Danke Fee,

für Deine Antwort. Da Du ja selbst KV-Mitarbeiterin bist und daher wohl in der speziellen Rechtsmaterie steckst: Die von Dir angedeutete Klausel zur Art der internen Veröffentlichung von Beitragsänderungen steht auch in der Satzung meiner KV (die mir allerdings nicht ausgehändigt worden war).

Aber mal ganz unabhängig von der Frage, ob meine KV günstig ist oder nicht: Es geht mir um das Prinzip. Ist die Frage der 'heimlichen Beitragserhöhung' (und damit der Aushebelung des Sonderkündigungsrechtes) schon einmal gerichtlich überprüft worden?

Gruß von Aller-Diamant

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.01.2008, 20:53

Hallo,

als Du den Mitgliedsantrag unterschrieben hast, hast Du mit der Unterschrift die Satzung anerkannt (das steht immer mit dabei). Wenn Du Dir also vorher keine Satzung hast zeigen lassen - das ist Dein Verschulden.

Du kommst aus der Nummer nicht raus. Und die Kasse hat auch kein Interesse das mit einem Brief jedem Versicherten mitzuteilen. Denn das würde ja Kündigungen heraufbeschwören. Also macht man das lieber ganz leise und hofft, dass der "dumme" Versicherte das nicht merkt. Das machen aber alle Kassen so.... ist also keine Masche dieser BKK.

LG, Fee

alex1
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Beitrag von alex1 » 18.01.2008, 14:50

Man könnte das aber eventuell mit dem Newesletter mitteilen.
Und zwar rechtzeitig, nicht unmittelbar vor der 1. Abrechnung.

Bei der Bergischen KK, wo wir bis zum Sommer waren, wurden laut Thread angeblich alle, alle, Mitglieder informiert :D
Komisch, sonst hatten wir den Service nie gespürt.

Der gea...... ist die/derjenige, die/der nie so genau auf die Abrechnung sieht. Die zahlen künftig unbemerkt die höheren Beiträge.

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