Trotz kleinem Einkommen aus Vorjahr in freiwill. GKV geraten

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Morozniy
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Trotz kleinem Einkommen aus Vorjahr in freiwill. GKV geraten

Beitrag von Morozniy » 09.08.2012, 22:51

Hallo zusammen,

Im Jahr 2011 war ich gesetzlich versichert und war zeitweise arbeitslos bis ich meine aktuelle Stelle gefunden habe (mit einem Jahresgehalt weit über Jahresarbeitsentgeltgrenze).


Das resultierende Einkommen 2011 lag aufgrund der niedrigen Einkünfte in der ersten Jahreshälfte ca. 1..2 kEuro unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Ende 2011 kam dann eine Mitteilung des Arbeitgebers dass ich nun ab 2012 freiwillig versichert werde. Da ich damals Richtung PKV geschaut habe war das für mich eher positiv.
Mir ist es jedoch unklar, ob die Überführung in die freiwillige GKV rechtens war. Lediglich hier habe ich einen Hinweis auf mögliche Richtigkeit gefunden:
pkv.de/positionen/gesundheitsreform-neuregelungen-2010/

Im Laufe des Jahres habe ich mich doch für die GKV entschieden und gehe nun in einigen Wochen in die Elternzeit. Aufgrund der genannten Überführung werde ich nun in der Elternzeit die Krankenkassebeiträge zahlen müssen. Besteht die Möglichkeit, den Wechsel (soweit der nicht korrekt/rechtens durchgeführt wurde) rückwirkend zu machen?


Ich bin verheiratet, mit einem Kind und Alleinverdiener. Meine Frau und Kind sind über mich familienversichert. Meine Frau studiert noch.


Danke in Voraus für eure Kommentare/Hinweise…
Gruß,
Andre

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 10.08.2012, 06:30

sofern ab dem 01.01.2012 laufend die JAE Grenze überschritten wird und der Arbeitgeber stellt dies fest teilt dies mit muss innerhalb von 14 Tage/ 2 Monaten an Bekanntgabe durch dm Arbeitgeber angezeigt wrden wo die Reise hineht PKV oder GKV, wird nix gesagt wird der Arbeitgeber die Krankenkasse darüber informieren das die JAE Grenze überschritten wird und die bisherrige die Mitgliedschaft wird freiwillig weiter geführt, durch eine Veringerung der Stundenzahl und der damit verbundenen Gehaltseinbußen tritt automatisch die Versicherungspflicht ein und im Rahmen des Elterngeldbezuges bzw der Elternzeit wird die Mitgliedschaft kostenlos fortgeführt bis zum Ende der Elternzeit.

Gruss


Jochen

Swantje B.
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Beitrag von Swantje B. » 10.08.2012, 08:04

CiceroOWL hat geschrieben:... durch eine Veringerung der Stundenzahl und der damit verbundenen Gehaltseinbußen tritt automatisch die Versicherungspflicht ein ...
Hallo CiceroOWL,

wie kommst Du hier auf eine Veringerung der Stundenzahl?
Morozniy hat geschrieben: ... arbeitslos bis ich meine aktuelle Stelle gefunden habe (mit einem Jahresgehalt weit über Jahresarbeitsentgeltgrenze).
Hallo Morozniy,

nach den bisherigen Informationen halte ich die Umstellung in eine freiwillige Versicherung für korrekt.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) ist prospektiv (vorausschauend) für ein Jahr (nicht: Kalenderjahr!) zu prüfen. Es heißt ja nicht "Kalenderjahresarbeitsentgeltgrenze". Es wird also immer geschaut, was - bei unveränderten Verhältnissen - in den nächsten 12 Monaten sein wird. Die niedrigeren Einkünfte in der ersten Jahreshälfte 2011 spielen daher keine Rolle.

Die 3 Prüfzeitpunkte sind 1.) Aufnahme der Beschäftigung, 2.) Jahreswechsel/Änderung der JAE und 3.) Entgeltänderungen.

Bei Beschäftigungsbeginn wird das erste mal gerechnet: Entgelt z.B. 6.000 x 12 = 72.000 €. JAE für 2011 überschritten, aber die Versicherungspflicht endet erst (frühestens) mit Ablauf des Kalenderjahres 2011.

Zweite Berechnung zum Jahreswechsel: 6.000 x 12 = 72.000. JAE für 2012 auch überschritten, also Ende der Versicherungspflicht zum 31.12.2011.

Wenn sich anschließend keine Änderung im Arbeitsvertrag ergeben hat und das vertragliche Entgelt (x 12) immer noch die JAE übersteigt, ist die Beurteilung (keine Pflichtversicherung) nach meine Einschätzung richtig.

Gruß
Swantje

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