Frage zu Schreiben der DAK

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 05.08.2012, 15:45

Vermutlich, weil Du die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllt hast (Pflichtversicherung für Rentner). Über das Ergebnis der KVdR-Zugangsprüfung müsstest Du auch informiert worden sein - wahrscheinlich kurz nach Stellung des Rentenantrages.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 05.08.2012, 16:02

Hallo Leie,
aha, jetzt wird die Sache schon klarer.
Anlaesslich der Rentenbewilligung bist du als Rentner
pflichtversichert. Bei der Ersteinstufung wird dem
Versicherten ein Fragebogen uebersandt, mit dem die
erfragt, ob neben der Rente ( Punkt 1), noch andere Einnahmen
erzielt werden, die ggf. der Beitragspflicht unterliegen, wie
z.B. Versorgungsbezuege oder Arbeitseinkommen.
In der Regel werden die Daten der gesetzlichen Rente
vom RV-Traeger der Kasse uebermittelt, von daher genuegt wenn
Du unter 1. " liegt vor" reinschreibst.
Reicht das als Erklaerung ?
Gruss
Czauderna

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 17:09

Mitwirkungspflicht, ausserdem muss noch festgestellt werden ob Versogugnsbezüge über 127 € bezogen werden, die allein vom Versicherten zu tragen sind. Amtsermittlugnsverfahren.

Leie
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Frage zu Schreiben der DAK

Beitrag von Leie » 05.08.2012, 20:31

roemer70 hat geschrieben:Vermutlich, weil Du die Vorversicherungszeit für die KVdR nicht erfüllt hast (Pflichtversicherung für Rentner). Über das Ergebnis der KVdR-Zugangsprüfung müsstest Du auch informiert worden sein - wahrscheinlich kurz nach Stellung des Rentenantrages.

eine KVdR-zugangsprüfung, was ist das?, sowas hab ich noch nicht erhalten

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 05.08.2012, 20:46

Um in die KVdR zu kommen, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, sonst müsste man sich als Rentner freiwillig versichern.

Plausibler finde ich mittlerweile aber Czaudernas Ansatz der Prüfung weiterer beitragspflichtiger Einnahmen in der KVdR. Ist nix Dubioses und die ehrliche Beantwortung des Bogens schadet Dir nicht, im Gegenteil.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 20:47

guten abend,

hast du einen Rentenantrag gestellt, beziehst du eine Rente, eine Betriebsrente oder Versorgungsbzüge. Grundsätzlich ist es so das wenn eine Rente bezogen und die Vorrausetzungen für eine Rente vorliegen, geprüft werden muss ob die Eigenschaft als Rentner überwiegt oder / und Versorgungsbezüge bezogen werden Das Dokument zur Prüfung der Vorversicherungszeiten als Rentner nenn sich R810.

Gruss.

jochen

Leie
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Frage zu Schreiben der DAK

Beitrag von Leie » 05.08.2012, 21:48

Ich bin seit 1983 bei der DAK versichert, ob das reicht weiß ich nicht.
Das Formulat R 810 ist scheinbar ein Formular der RV. Da hatte ich es bekommen und hab es leider dort auch wieder abgegeben.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 21:54

du hast das Formular ausgefüllt und du hast ein Schreiben voner DAK bekommen das deine Zeiten in der GKV erfüllt sind und du somit pflichtversichert wirst in der KvdR und du nun eine Rente beziehst?
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 05.08.2012, 22:07, insgesamt 1-mal geändert.

Leie
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Beitrag von Leie » 05.08.2012, 22:02

CiceroOWL hat geschrieben:Mitwirkungspflicht, ausserdem muss noch festgestellt werden ob Versogugnsbezüge über 127 € bezogen werden, die allein vom Versicherten zu tragen sind. Amtsermittlugnsverfahren.
Danke für die Erinnerung

Lebensversicherung

Die DAK beruft sich auf ein Urteil des Bundessozialgericht ohne AZ vom 31.03.2011.
"Durch dieses Urteil wird von Ihrer Kapitalzahlung nur der Ertrag herangezogen, der aus den Beitragszahlungen ab Dezember 1997 resultiert."

Ab Dezember 1997 wurden Beiträge von rund 4.350,00Euro geleistet.

kann bei einer Lebensversicherung bis heute daraus ein Ertrag von rund 12.850,00 Euro entstehen?

Leie
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Frage zu Schreiben der DAK

Beitrag von Leie » 05.08.2012, 22:04

CiceroOWL hat geschrieben:du hast das Formular ausgefüllt udn deu hast ein schreiben voner dAK bekommen das deine Zeiten in der GKV erfüllt sind und du somit pflichtversichert wirst in der KvdR und due nun eine Rente beziehst?

Nein, das habe ich nicht bekommen.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 22:06

upps jetzt wird es schwieirig wurde die Lebensversicherung vom Arbeitgeber und dir getragen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsoge?

CiceroOWL
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Re: Frage zu Schreiben der DAK

Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 22:10

Leie hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:du hast das Formular ausgefüllt udn deu hast ein schreiben voner dAK bekommen das deine Zeiten in der GKV erfüllt sind und du somit pflichtversichert wirst in der KvdR und due nun eine Rente beziehst?

Nein, das habe ich nicht bekommen.
Du nicht, die DAK muss das Schreiben bekommen haben um deine Vorversicherungszeiten zu prüfen du mußt ein Einzelschreiben bekommen haben ob du die Vorversicherungszeiten als Renter erfült hast oder nicht.

Du hast einen Rentenantrag gestellt?

Leie
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Re: Frage zu Schreiben der DAK

Beitrag von Leie » 05.08.2012, 22:44

CiceroOWL hat geschrieben:
Leie hat geschrieben:
CiceroOWL hat geschrieben:du hast das Formular ausgefüllt udn deu hast ein schreiben voner dAK bekommen das deine Zeiten in der GKV erfüllt sind und du somit pflichtversichert wirst in der KvdR und due nun eine Rente beziehst?

Nein, das habe ich nicht bekommen.
Du nicht, die DAK muss das Schreiben bekommen haben um deine Vorversicherungszeiten zu prüfen du mußt ein Einzelschreiben bekommen haben ob du die Vorversicherungszeiten als Renter erfült hast oder nicht.

Du hast einen Rentenantrag gestellt?

Nein, nein ich habe keine Nachricht bekommen, daß ich Vorversicherungszeiten bei einer KK erfüllt habe.
Ich habe nur im Rentenbescheid mitgeteilt bekommen, daß ich die Rentenversicherungszeiten erfüllt habe.


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Leie
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Beitrag von Leie » 05.08.2012, 22:53

CiceroOWL hat geschrieben:upps jetzt wird es schwieirig wurde die Lebensversicherung vom Arbeitgeber und dir getragen im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsoge?


Nein, es war eine Lebensversicherung, welche seit 1970 bestand. Die Beiträge habe ich immer selber und voll und ganz alleine selber bezahlt. Lediglich von Dez. 1997 bis Nov. 2000 wurde der gesamte Betrag 2x jährlich (urlaubsgeld + Weihnachtsgeld) in voller Summe von meinem Gehalt abgezogen und manchmal auch an die Versicherung überwiesen. Ab 2000 wurde nichts mehr eingezahlt und die Versicherung wurde 2000 auf mich allein zurückübertragen.

Aber das hat nicht mit dem von der DAK errechneten Riesenertrag zu tun.

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.08.2012, 23:35

Also war das keine Lebensversicherung die nicht als direkte Lebensversicherung ( Direktversicherung) vom Arbeitgeber gezahlt wird ist nur in den Fall beitragspflicht für den Teil wo der arbeitgeber die Beiträge gezahlt hat also für die 3 Jahr. Heißt für mcih eigentlich es muss auseinaderdividiert werden was denn nun beitragspflichtig ist.Ist die vorversicherungszeit in KVDR erfüllt?

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