Hallo an Alle,
momentan bin ich wirklich angespannt aufgrund des ruhenden Krankengeld.
Hierzu folgender LinK: http://krankenkassenforum.de/krankengel ... t6233.html
Jetzt möchte ich einen Widerspruch einleiten und mich an die Krankenkasse wenden. Ich nur keine Vorstellung wie ich das durchsetzten kann, wie ich die verspätete Vorlage der AU Bescheinigung begründen kann und ich frage mich wie hoch die Chance ist das Geld zu bekommen.
Ich habe die Idee gehabt, dass mein Psychiater mir ein Attest ausstellt das ich psychisch nicht in der Lage war in diesen 2 wochen formal Büroangelegenheiten zu erledigen.
Mich kostet das wirklich viel Kraft und Nerven mich mit der Krankenkasse rumzustreiten.
Habt Ihr eventuell Erfahrungen, bzw. Tipps für mich ... bitte um Mithilfe.
Vielen Dank und ich wünsche Euch ein schönes Wochenende.
Ruhendes Krankengeld zurückforden
Moderator: Czauderna
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Du musst einfach einen Brief schreiben und dort wörtlich "hiermit lege ich Widerspruch gegen das Ruhen des Krankengeldes vom - bis ein". Eine Begründung noch und absenden, oder vorbeibringen.
Bei allem Verständnis für Krankheiten muss aber auch mal gesagt sein, dass es dick auf der AU-Bescheinigung draufsteht. Und vom Arbeitgeber weiß man auch, dass man das pünktlich einreichen mss, sonst drohen Abmahnung oder auch Kündigung.
Es steht im Ermessen der Kasse, ob sie das anwendet. Schließlich prüft sie die AU auch zeitnah und leitet ggf. Maßnahmen (MDK usw.) ein. Erfährt sie erst viel später von der AU, ist die Zeit für sie quasi verloren.
Natürlich ist es im Nachhinein aufwändiger sich mit der Kasse auseinanderzusetzen. Rumstreiten finde ich nicht so das richtige Wort, denn der Fehler liegt eindeutig auf Deiner Seite. Und das "ich konnte mich nicht drum kümmern, war so krank ect." sagt und schreibt auch jeder. Insofern wird das wenig nützen. Und wenn man nicht in der Lage ist irgenwas zu machen, dann hätte der oc Dich einweisen müssen. Denn schlafen und essen wirst Du ja auch irgendwie hinbekommen haben. Mal ganz krass gesagt.
Mach es so, wie ich es Dir in dem anderen Thread empfohlen habe. Bittend, individuell und persönlich - den Widerspruch. Und schau mal was wird. GGf. halt klagen. Einen Versuch ist es wert, Erfolgsaussichten kann ich nicht einschätzen.
LG, Fee
Du musst einfach einen Brief schreiben und dort wörtlich "hiermit lege ich Widerspruch gegen das Ruhen des Krankengeldes vom - bis ein". Eine Begründung noch und absenden, oder vorbeibringen.
Bei allem Verständnis für Krankheiten muss aber auch mal gesagt sein, dass es dick auf der AU-Bescheinigung draufsteht. Und vom Arbeitgeber weiß man auch, dass man das pünktlich einreichen mss, sonst drohen Abmahnung oder auch Kündigung.
Es steht im Ermessen der Kasse, ob sie das anwendet. Schließlich prüft sie die AU auch zeitnah und leitet ggf. Maßnahmen (MDK usw.) ein. Erfährt sie erst viel später von der AU, ist die Zeit für sie quasi verloren.
Natürlich ist es im Nachhinein aufwändiger sich mit der Kasse auseinanderzusetzen. Rumstreiten finde ich nicht so das richtige Wort, denn der Fehler liegt eindeutig auf Deiner Seite. Und das "ich konnte mich nicht drum kümmern, war so krank ect." sagt und schreibt auch jeder. Insofern wird das wenig nützen. Und wenn man nicht in der Lage ist irgenwas zu machen, dann hätte der oc Dich einweisen müssen. Denn schlafen und essen wirst Du ja auch irgendwie hinbekommen haben. Mal ganz krass gesagt.
Mach es so, wie ich es Dir in dem anderen Thread empfohlen habe. Bittend, individuell und persönlich - den Widerspruch. Und schau mal was wird. GGf. halt klagen. Einen Versuch ist es wert, Erfolgsaussichten kann ich nicht einschätzen.
LG, Fee
Hallo,
warum fragst du und machst es nicht so, wie es dir vorschwebt ?.
erwartest. davon einem Krankenkassenmitarbeiter einen passenden Rat ?
Wir alle wissen nicht wie deine Kasse "tickt", also ob man eher auf der Seite des Kunden ist, oder auf der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, oder
Richtlinien besteht.
Selbstverständlich ist eine Situation denkbar, die z.B. zu einem Patt führen
kann, nämlich dann, wenn es um die Frage geht, ob die Meldung der AU. an die Kasse unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muss.
Gruss
Czauderna
warum fragst du und machst es nicht so, wie es dir vorschwebt ?.
erwartest. davon einem Krankenkassenmitarbeiter einen passenden Rat ?
Wir alle wissen nicht wie deine Kasse "tickt", also ob man eher auf der Seite des Kunden ist, oder auf der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften, oder
Richtlinien besteht.
Selbstverständlich ist eine Situation denkbar, die z.B. zu einem Patt führen
kann, nämlich dann, wenn es um die Frage geht, ob die Meldung der AU. an die Kasse unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muss.
Gruss
Czauderna