Arbeitgeber hält Rücksprache mit KK auf Grund von AU-Abgabe
Moderator: Czauderna
Arbeitgeber hält Rücksprache mit KK auf Grund von AU-Abgabe
Hallo allerseits,
ich habe mich im Forum angemeldet, da ich einige Fragen habe, welche ich mit der üblichen Recherche im Internet nicht beantworten kann.
Ich arbeite in einem Betrieb mit ca. 300 Angestellten. Aufgrund eines permanent sehr hohen Krankenstandes (teilweise bis 15% der Belegschaft) hat sich unsere Geschäftsführung dazu entschlossen, dass er sich zukünftig jede AU von der Krankenkasse bestätigen lassen möchte um möglichst bald Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden zu können.
Aufgrund einer Erkrankung war nun auch ich die letzten 10 Tage AU. Die Kopie der Bescheinigung hat mein Arbeitgeber sofort erhalten. Die AU zur Vorlage bei der Krankenkasse war nach 2 Tagen in den Briefkasten geworfen und bereits am 4. Tag hatte ich eine Erinnerung meines Arbeitgebers im Briefkasten. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse würde keine AU vorliegen. Die AU lag der KK bereits vor, war jedoch nicht im System eingepflegt. Ich werde in dem Schreiben darum gebeten diese schnellstmöglich der Krankenkasse vorzulegen.
Nun bin ich ja dieser Bitte bereits zuvorgekommen habe aber im Hinterkopf gehabt, dass eigentlich der Arzt die AU an die Krankenkasse melden muss und nicht ich selbst.
Mir stellt sich nun die Frage wie mein Arbeitgeber mich dazu bewegen möchte die AU zur KK zu senden, wenn ich das nicht möchte. Hat er eine Möglichkeit dieser Bitte auch Konsquenzen folgen zu lassen? Wie könnte soetwas konkret aussehen ?
Ich kann den Arbeitgeber auf der einen Seite verstehen. Auf der anderen Seite bin ich sehr enttäuscht, da ich bisher sehr wenig Fehlzeiten habe und das Vertrauen durch diese Anfrage bei der KK doch sehr angekratzt wurde.
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Grüße Elias
ich habe mich im Forum angemeldet, da ich einige Fragen habe, welche ich mit der üblichen Recherche im Internet nicht beantworten kann.
Ich arbeite in einem Betrieb mit ca. 300 Angestellten. Aufgrund eines permanent sehr hohen Krankenstandes (teilweise bis 15% der Belegschaft) hat sich unsere Geschäftsführung dazu entschlossen, dass er sich zukünftig jede AU von der Krankenkasse bestätigen lassen möchte um möglichst bald Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit anmelden zu können.
Aufgrund einer Erkrankung war nun auch ich die letzten 10 Tage AU. Die Kopie der Bescheinigung hat mein Arbeitgeber sofort erhalten. Die AU zur Vorlage bei der Krankenkasse war nach 2 Tagen in den Briefkasten geworfen und bereits am 4. Tag hatte ich eine Erinnerung meines Arbeitgebers im Briefkasten. Nach Rücksprache mit meiner Krankenkasse würde keine AU vorliegen. Die AU lag der KK bereits vor, war jedoch nicht im System eingepflegt. Ich werde in dem Schreiben darum gebeten diese schnellstmöglich der Krankenkasse vorzulegen.
Nun bin ich ja dieser Bitte bereits zuvorgekommen habe aber im Hinterkopf gehabt, dass eigentlich der Arzt die AU an die Krankenkasse melden muss und nicht ich selbst.
Mir stellt sich nun die Frage wie mein Arbeitgeber mich dazu bewegen möchte die AU zur KK zu senden, wenn ich das nicht möchte. Hat er eine Möglichkeit dieser Bitte auch Konsquenzen folgen zu lassen? Wie könnte soetwas konkret aussehen ?
Ich kann den Arbeitgeber auf der einen Seite verstehen. Auf der anderen Seite bin ich sehr enttäuscht, da ich bisher sehr wenig Fehlzeiten habe und das Vertrauen durch diese Anfrage bei der KK doch sehr angekratzt wurde.
Für Antworten bin ich sehr dankbar!
Grüße Elias
Hallo,
grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht über die Kasse durch den MDK. die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen bzw. den Zusammenhang mit Vorerkrankungen prüfen zu lassen wegen der Entgeltfortzahlung.
Der Arbeitgeber kann auch verlangen dass auch bei kurzzeitigen AU-Tagen sofort eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden muss. Was er nicht kann ist die Bekanntgabe der Diagnose zu verlangen.
Wenn der Arbeitgeber das gleichmässig bei allen Arbeitnehmern so händelt wie beschrieben, dann ist das okay, bedenklich, aber nur vom moralischen Standpunkt aus gesehen, wenn er dies nur bei einem Arbeitnehmer so macht, es sei denn dieser liefert Gründe dafür.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich hat der Arbeitgeber das Recht über die Kasse durch den MDK. die Arbeitsunfähigkeit überprüfen zu lassen bzw. den Zusammenhang mit Vorerkrankungen prüfen zu lassen wegen der Entgeltfortzahlung.
Der Arbeitgeber kann auch verlangen dass auch bei kurzzeitigen AU-Tagen sofort eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden muss. Was er nicht kann ist die Bekanntgabe der Diagnose zu verlangen.
Wenn der Arbeitgeber das gleichmässig bei allen Arbeitnehmern so händelt wie beschrieben, dann ist das okay, bedenklich, aber nur vom moralischen Standpunkt aus gesehen, wenn er dies nur bei einem Arbeitnehmer so macht, es sei denn dieser liefert Gründe dafür.
Gruss
Czauderna
Re: Arbeitgeber hält Rücksprache mit KK auf Grund von AU-Abg
Das ist falsch. Vor Jahrzehnten war es mal so, dass die Ärzte die Durchschriften direkt an die Kassen geschickt hatten, gibts aber nicht mehr.Elias hat geschrieben:Nun bin ich ja dieser Bitte bereits zuvorgekommen habe aber im Hinterkopf gehabt, dass eigentlich der Arzt die AU an die Krankenkasse melden muss und nicht ich selbst.
Hallo,
erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten!
Nachdem ich mich noch ein wenig umgehört habe, bin ich auf ein Urteil vom Landessozialgericht NRW gestoßen. Möglicherweise ist Euch dieses bekannt und Ihr könnt daraus mehr entnehmen als ich.
Hier der Link : http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 31211.html
Wenn ich es nun nicht völlig falsch verstehe geht aus diesem Urteil ganz klar hervor, dass ein Arbeitnehmer NUR dem Arbeitgeber eine AU zukommen lassen muss. Dies wird in der Urteilsbegründung ausführlich erläutert.
Da das Urteil als rechtskräftig eingestuft ist gehe ich davon aus, dass es verbindlich ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mich würde Eure Meinung dazu sehr interessieren.
Liebe Grüße
Elias
erstmal herzlichen Dank für Eure Antworten!
Nachdem ich mich noch ein wenig umgehört habe, bin ich auf ein Urteil vom Landessozialgericht NRW gestoßen. Möglicherweise ist Euch dieses bekannt und Ihr könnt daraus mehr entnehmen als ich.
Hier der Link : http://www.justiz.nrw.de/nrwe/sgs/lsg_n ... 31211.html
Wenn ich es nun nicht völlig falsch verstehe geht aus diesem Urteil ganz klar hervor, dass ein Arbeitnehmer NUR dem Arbeitgeber eine AU zukommen lassen muss. Dies wird in der Urteilsbegründung ausführlich erläutert.
Da das Urteil als rechtskräftig eingestuft ist gehe ich davon aus, dass es verbindlich ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Mich würde Eure Meinung dazu sehr interessieren.
Liebe Grüße
Elias