Hallo,
ich versuche mal kurz meine Situation zu schildern.
Ich habe am 02.05.2012 ein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Am 07.05.2012 wurde ich dann krankgeschrieben auf Grund von Panikanfällen.
Seit 14.06.2012 befinde ich mich im Krankenhaus. Mein Arbeitgeber hat mich während der Probezeit zum 18.06.2012 gekündigt. Daraufhin ist meine Lebensgefährtin am 18.06.2012 zur AOK, um Krankengeld zu beantragen.
Da ich keine vier Wochen gearbeitet hatte, muss die Kasse vom 07.05.-28.05.2012 Krankengeld zahlen, danach muss der Arbeitgeber bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses Lohnfortzahlung leisten.
Ich habe leider nicht gewusst, dass ich die Krankenscheine sofort zur Kasse bringen muss, weil ich vorher jahrelang selbstständig und somit privat versichert war. Nun hat die Kasse die Zahlung von Krankengeld verweigert.
Müsste ich nicht wenigstens ab 19.06.2012, also ab Kündigung meines Arbeitgebers, Krankengeld erhalten. Ich war doch zum Zeitpunkt des Eintretens der Arbeitslosigkeit im Krankenhaus und somit nicht arbeitsfähig.
Bitte um schnelle Antworten, ich weiss sonst nicht weiter.
AOK verweigert Krankengeld
Moderator: Czauderna
Moin,
die Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb einer Woche der Kasse zu melden (nur ein kurzer Hinweis: auf der AU Meldung steht "Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust").
Der Krankengeldanspruch ruht für die Zeit in der die AU nicht gemeldet wurde. Ab dem Tag wo die AU der Kasse bekannt ist lebt der Krankengeldanspruch wieder auf.
Die Meldefrist entfällt wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung vorliegt. So wie hier ab dem 14.06.12. Für die Meldung an die Kasse ist dann das Krankenhaus zuständig.
Also lebt bei Dir der KG Anspruch ab dem 14.06.12 wieder auf. Mit Ende der Lohnfortzahlung steht Dir Krankengeld zu. Also ab dem 19.06.12.
Vielleicht war der AOK am 18.06. der Krankenhausaufenthalt noch nicht gemeldet.
die Arbeitsunfähigkeit ist innerhalb einer Woche der Kasse zu melden (nur ein kurzer Hinweis: auf der AU Meldung steht "Bei verspäteter Vorlage droht Krankengeldverlust").
Der Krankengeldanspruch ruht für die Zeit in der die AU nicht gemeldet wurde. Ab dem Tag wo die AU der Kasse bekannt ist lebt der Krankengeldanspruch wieder auf.
Die Meldefrist entfällt wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung vorliegt. So wie hier ab dem 14.06.12. Für die Meldung an die Kasse ist dann das Krankenhaus zuständig.
Also lebt bei Dir der KG Anspruch ab dem 14.06.12 wieder auf. Mit Ende der Lohnfortzahlung steht Dir Krankengeld zu. Also ab dem 19.06.12.
Vielleicht war der AOK am 18.06. der Krankenhausaufenthalt noch nicht gemeldet.