Rückwirkender VersSchutz durch Plichtversicherung?
Moderator: Czauderna
Rückwirkender VersSchutz durch Plichtversicherung?
Hallo liebe Leute!
Ich hoffe, hier können mit einige Experten helfen. Ich musste mich hier kurzfristig anmelden in der Hoffnung, ihr kennt die Vorgehensweisen und gesetzlichen Regelungen.
Folgender Fall:
Mein Großvater - mittlerweile im Ruhestand - war früher mit einer kleinen Firma selbstständig. Um Kosten zu sparen waren er und meine Großmutter anscheinend damals nicht krankenversichert. Dann übernahm mein Onkel die Firma und beschäftigte meinen Opa versicherungspflichtig weiter. Leider wurde er damals - wie auch immer das geht - eben nicht versichert. Nun ist er Ruheständler und bis heute besteht weder für meine Oma noch für Opa eine Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2009 haben wir ja nun die KV-Versicherungspflicht. Da beide über 55 sind stellt sich die Frage welche KV nun zuständig ist und ob diese die beiden aufnehmen muss. Besteht also ein Kontrahierungszwang (bin leider Vers.Kaufmann in der PKV und hier nur leihenhaft bewandert).
Die letzte GKV war meines Wissens die IKK. Sind sie dieser zuzuordnen und nach welcher gesetzl. Regelung zuständig?
Jetzt das eigentliche Problem: Oma hatte Freitag nen Schlaganfall und liegt im KH. Kann man die beiden aufgrund gesetzl. Regelungen rückwirkend versichern und besteht dann auch für den laufenden Versicherungsfall Versicherungsschutz? Dass das ganze mit entspr. Kosten, Nachberechnung von Beiträgen und Strafen verbunden ist, ist klar.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir - oder eher uns - hier helfen könntet.
Danke im Vorraus!
Ich hoffe, hier können mit einige Experten helfen. Ich musste mich hier kurzfristig anmelden in der Hoffnung, ihr kennt die Vorgehensweisen und gesetzlichen Regelungen.
Folgender Fall:
Mein Großvater - mittlerweile im Ruhestand - war früher mit einer kleinen Firma selbstständig. Um Kosten zu sparen waren er und meine Großmutter anscheinend damals nicht krankenversichert. Dann übernahm mein Onkel die Firma und beschäftigte meinen Opa versicherungspflichtig weiter. Leider wurde er damals - wie auch immer das geht - eben nicht versichert. Nun ist er Ruheständler und bis heute besteht weder für meine Oma noch für Opa eine Kranken- und Pflegeversicherung. Seit 2009 haben wir ja nun die KV-Versicherungspflicht. Da beide über 55 sind stellt sich die Frage welche KV nun zuständig ist und ob diese die beiden aufnehmen muss. Besteht also ein Kontrahierungszwang (bin leider Vers.Kaufmann in der PKV und hier nur leihenhaft bewandert).
Die letzte GKV war meines Wissens die IKK. Sind sie dieser zuzuordnen und nach welcher gesetzl. Regelung zuständig?
Jetzt das eigentliche Problem: Oma hatte Freitag nen Schlaganfall und liegt im KH. Kann man die beiden aufgrund gesetzl. Regelungen rückwirkend versichern und besteht dann auch für den laufenden Versicherungsfall Versicherungsschutz? Dass das ganze mit entspr. Kosten, Nachberechnung von Beiträgen und Strafen verbunden ist, ist klar.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mir - oder eher uns - hier helfen könntet.
Danke im Vorraus!
Nein, auch nicht bei der PKV. Er hat quasi bei der GKV damals gekündigt - vermutlich aus Kostengründen - und war halt als selbstständiger nicht versichert. Was ja bis vor einigen Jahren durchaus möglich war. Als er dann nach Übernahme der Firma abhängig beschäftigt war, wurde er eben nicht angemeldet. Und seit dem besteht eben für beide keine KV. Bis heute nicht. Klingt blöd, ist aber so.
An die Sache mit den Steuern und den restlichen Sozialversicherungen und Pflichtabgaben will ich gar nicht denken. Im Moment macht mir eigentlich die med. Versorgung am meisten Kopfweh.
Hat denn jemand nen heißen Tipp zum weiteren Vorgehen. habe hier schon wie ein wilder rum gelesen. Anscheinend gibt es hier ja echte Cracks, die ggf. auch wissen, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Irgendwie muss man da doch einen Versicherungsschutz herstellen können.
Wenn es eine Pflichtversicherung gibt, dann muss doch auch in irgendeiner Weise der passende Kontrahierungszwang existieren, oder?
Wo im SGB steht das?
Hat denn jemand nen heißen Tipp zum weiteren Vorgehen. habe hier schon wie ein wilder rum gelesen. Anscheinend gibt es hier ja echte Cracks, die ggf. auch wissen, wie mit Nachzahlungen umzugehen ist. Irgendwie muss man da doch einen Versicherungsschutz herstellen können.
Wenn es eine Pflichtversicherung gibt, dann muss doch auch in irgendeiner Weise der passende Kontrahierungszwang existieren, oder?
Wo im SGB steht das?
Na ja, hilft aber dennoch nix weiter.
Aber Gott sei Dank waren Oma und Opa ja in der GKV zuletzt versichert. Daher ist ab dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht eingetreten. Da die Versicherungspflicht rückwirkend eintritt, besteht auch rückwirkend ein Leistungsanspruch gegenüber der Kasse. Vielleicht noch einen Ermäßigungsantrag für die zurückliegende Zeit stellen, jenes klappt aber meistens nicht.
Damit ist der Krankenhausaufenthalt auch schon mal abgedeckt; die Kasse muss löhnen.
Tja, von daher zur letzten Kasse hin und den sog. Anzeigebogen zur Versicherungpflicht bei der Kasse einreichen. Gleichzeitig zumindest einen Stundungsantrag der nachzuzhalenden Beiträge stellen. Die Kasse wird hier die Beiträge ab dem 01.01.2008 rückwirkend fordern. Für 2007 sind die Beitragsansprüche verjährt.
Auch wenn Beitragsrückstände bestehen, passiert hier nicht viel. Die Kasse muss auch bei exorbitanten Rückständen zumindest eine Art Grundversorgung (akute Schmerzen und Notfälle) übernehmen. Darunter dürfte schon mal der Schlaganfall zählen. Diese sog. Grundversorgung kann auch erst nach einem bestimmten vorgeschriebenen Verfahren (erst Mahnung mit Hinweis, dann extra Bescheid) eintreten.
Dem Grunde nach bedeutet es, nix zahlen und dennoch eine Grundversorgung. Wo gibt es so etwas sonst?
Aber Gott sei Dank waren Oma und Opa ja in der GKV zuletzt versichert. Daher ist ab dem 01.04.2007 die Versicherungspflicht eingetreten. Da die Versicherungspflicht rückwirkend eintritt, besteht auch rückwirkend ein Leistungsanspruch gegenüber der Kasse. Vielleicht noch einen Ermäßigungsantrag für die zurückliegende Zeit stellen, jenes klappt aber meistens nicht.
Damit ist der Krankenhausaufenthalt auch schon mal abgedeckt; die Kasse muss löhnen.
Tja, von daher zur letzten Kasse hin und den sog. Anzeigebogen zur Versicherungpflicht bei der Kasse einreichen. Gleichzeitig zumindest einen Stundungsantrag der nachzuzhalenden Beiträge stellen. Die Kasse wird hier die Beiträge ab dem 01.01.2008 rückwirkend fordern. Für 2007 sind die Beitragsansprüche verjährt.
Auch wenn Beitragsrückstände bestehen, passiert hier nicht viel. Die Kasse muss auch bei exorbitanten Rückständen zumindest eine Art Grundversorgung (akute Schmerzen und Notfälle) übernehmen. Darunter dürfte schon mal der Schlaganfall zählen. Diese sog. Grundversorgung kann auch erst nach einem bestimmten vorgeschriebenen Verfahren (erst Mahnung mit Hinweis, dann extra Bescheid) eintreten.
Dem Grunde nach bedeutet es, nix zahlen und dennoch eine Grundversorgung. Wo gibt es so etwas sonst?
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
das steht in § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V
Gruß
Lady Butterfly
die Frage, die sich hier nur stellt ist die nach der letzten Krankenversicherung....wenn ich mir das ganze so durchlese würde ich als Kassenmitarbeiter in diesem Fall schon nochmals nachfragen....Versicherungspflichtig sind ...... Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a) zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b) bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.
Gruß
Lady Butterfly
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
das wage ich zu bezweifeln....wenn Versicherungspflicht in der GKV festgestellt wird, wird die Kasse die Beiträge auch eintreibenAuch wenn Beitragsrückstände bestehen, passiert hier nicht viel.
und dazu stehen der Kasse durchaus auch unangenehmere (aber ggf. auch wirksamere) Maßnahmen als nur Mahnungen zur Verfügung.
ich würde einfach mal zu der Kasse fahren und mit den Mitarbeitern sprechen und schauen, ob ne Lösung zu finden ist. Am besten alle vorhandenen Papiere und die Oma direkt mitnehmen um Fragen beantworten zu können.
Gruß Lady Butterfly
Hm, ich habe aus dem Posting gelesen, dass die letzte Versicherung bei der IKK war.
Jooh
Zitat:
und dazu stehen der Kasse durchaus auch unangenehmere (aber ggf. auch wirksamere) Maßnahmen als nur Mahnungen zur Verfügung.
Auf 70-jährige mit einer Minirente, die sich schon zu Lebzeiten die Krankenversicherung nicht leisten konnten, reagiert man dann mit dem vollen Programm!
Nur mal so ein Zitat aus einem Nachbarforum:
Zitat:
Mit meiner Frau war ich bei zwei Kassen, die haben mich so laut ausgelacht und einmal ist eine aufgestanden und hat laut in den Raum gesagt: " Schaut mal, hier kommt einer der uns über 20 000 Euro zahlen muß". Dann sind wir wieder gegangen.
Sicherlich gibt es überall schwarze Schafe.
Von daher am besten ein klärendes Gespräch mit der letzten Kasse führen. Sofort die finanziellen Verhältnisse auf den Tisch legen und ggf. versuchen eine Ermäßigung zu bekommen. Wenn für 2008 - 2011 keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch genommen werden, würde ich es - unter Berücksichtigung der derzeitigen ggf. wirtschaftlichen Verhältnisse und des hohen Alters - auf jeden Fall versuchen.
Ich habe es auch schon bei einem vergleichbaren Ehepaar (ehemals selbständig / nur eine Minirente) geschaftt. War aber nicht so einfach.
Jooh
Zitat:
und dazu stehen der Kasse durchaus auch unangenehmere (aber ggf. auch wirksamere) Maßnahmen als nur Mahnungen zur Verfügung.
Auf 70-jährige mit einer Minirente, die sich schon zu Lebzeiten die Krankenversicherung nicht leisten konnten, reagiert man dann mit dem vollen Programm!
Nur mal so ein Zitat aus einem Nachbarforum:
Zitat:
Mit meiner Frau war ich bei zwei Kassen, die haben mich so laut ausgelacht und einmal ist eine aufgestanden und hat laut in den Raum gesagt: " Schaut mal, hier kommt einer der uns über 20 000 Euro zahlen muß". Dann sind wir wieder gegangen.
Sicherlich gibt es überall schwarze Schafe.
Von daher am besten ein klärendes Gespräch mit der letzten Kasse führen. Sofort die finanziellen Verhältnisse auf den Tisch legen und ggf. versuchen eine Ermäßigung zu bekommen. Wenn für 2008 - 2011 keine rückwirkenden Leistungen in Anspruch genommen werden, würde ich es - unter Berücksichtigung der derzeitigen ggf. wirtschaftlichen Verhältnisse und des hohen Alters - auf jeden Fall versuchen.
Ich habe es auch schon bei einem vergleichbaren Ehepaar (ehemals selbständig / nur eine Minirente) geschaftt. War aber nicht so einfach.
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- Beiträge: 1363
- Registriert: 21.03.2009, 22:52
über die individuellen Einkommensverhältnisse wissen wir hier - glaube ich - noch nichtsauf 70-jährige mit einer Minirente
auch bei der Verjährung möchte ich mich noch nicht festlegen.....man könnte hier eventl. auch von vorsätzlich vorenthaltenen Beiträge sprechen. Und dann beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
letztendlich wird dem Enkel nichts anderes übrig bleiben, als zur Krankenkasse zu fahren und dort alle Karten auf den Tisch zu legen und dann das Beste zu hoffen.
Ich weiss auch nicht wie man so detailliert über die Vermögensverhältnisse in Bezug auf Minirente angblich Bescheid wissen kann.
Da kann auch der Onkel aus helfen. Der hat sich doch auch an den Arbeitgeberanteilen zur Suzialversicherung bereichert.
Und diese Wortwahl ist bewusst gewählt. Sowas ist kein Kavaliersdelikt
Da kann auch der Onkel aus helfen. Der hat sich doch auch an den Arbeitgeberanteilen zur Suzialversicherung bereichert.
Und diese Wortwahl ist bewusst gewählt. Sowas ist kein Kavaliersdelikt
Nun ja, die Gunst ist ja immer, auch zwischen den Zeilen zu lesen.
Ich glaube kaum, dass der ehemals Selbständige (kleine Firma / Kv wurde gespart) über riesen Reichtümer verfügt.
Und was hat die damlige Beschäftigung übern Onkel jetzt aktuell mit der Versicherungspflicht zu tun? Denn derzeit ist der Vater wohl nicht mehr beschäftigt.
Ich glaube kaum, dass der ehemals Selbständige (kleine Firma / Kv wurde gespart) über riesen Reichtümer verfügt.
Und was hat die damlige Beschäftigung übern Onkel jetzt aktuell mit der Versicherungspflicht zu tun? Denn derzeit ist der Vater wohl nicht mehr beschäftigt.
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
na ja, ich kenne durchaus einige "kleine" Selbständige, die über eine "Betonrente" verfügen - selbstgebaute Wohnungen, die vermietet werden und bein Eintritt in den Ruhestand dann entweder durch den Verkaufserlös oder durch die Miete die Rente finanzieren....es könnte auch durchaus sein, dass der Betriebverkauft wurde - auch hier könnte Vermögen entstanden sein, aus dem jetzt die Rente finanziert wird......weiter wissen wir nicht, ob der Opa die Beiträge wirklich nicht zahlen konnte oder vielleicht auch einfach nicht zahlen wollte....es gibt hier noch viel zu viele Unbekannte, um eine abschließende Aussage treffen zu können.
Und letztendlich kann man es auch nicht ausschließen, dass Opa zwischendurch eben doch mal privat versichert war und dann ausgestiegen ist, als ihm die Beiträge dafür zu teuer wurden.
Und letztendlich kann man es auch nicht ausschließen, dass Opa zwischendurch eben doch mal privat versichert war und dann ausgestiegen ist, als ihm die Beiträge dafür zu teuer wurden.