Hallo Zusammen,
ich befinde mich derzeit im 3. Jahr der Elternzeit, die im März 2013 endet.
Nach einem Jahr Elternzeit wollte ich, dann als Teilzeitkraft, wieder bei meinem Arbeitgeber arbeiten, was er jedoch verweigerte und ich daraufhin einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.
Aus der Arbeitslosigkeit heraus habe ich mich dann vor einem halben Jahr selbständig gemacht (Status bei der Krankenkasse: nebenberuflich selbständig), mit Einverständnis meines Arbeitgebers aber ohne bei diesem zu kündigen.
Im Oktober erwarte ich nun mein 2. Kind und möchte dann für ein Jahr eine Auszeit nehmen und wieder Elternzeit einreichen.
In der Elternzeit musste ich für die Krankenversicherung nichts bezahlen, ich glaube, mein Arbeitgeber hat der Krankenkasse den Status „ruhend“ mitgeteilt.
Nach Beginn der Arbeitslosigkeit jedoch hat mich der Arbeitgeber bei der Krankenkasse komplett abgemeldet, da die Beiträge fortan von der Agentur für Arbeit übernommen wurden.
Nach Beginn der Selbständigkeit bin ich seitdem freiwillig bei der Krankenkasse versichert, allerdings ohne Anspruch auf Krankengeld und zahle den Beitrag für die Kasse selbst.
Leider wurde ich damals von einer Mitarbeiterin der Krankenkasse falsch beraten auf die Frage nach der Beitragszahlung im Falle einer erneuten Schwangerschaft und anschließender beruflicher Auszeit.
Nach ihrer Auskunft wäre dann wieder der beitragsfreie Status wegen des immer noch bestehenden Arbeitsverhältnisses gegeben. Nun aber hab ich erfahren, dass ich wohl den Mindestbeitrag von ca. 150 Euro selbst zahlen muss.
Das Mutterschaftsgeld i. H. v. 13 Euro einige Zeit vor und nach der Geburt steht mir auch nicht zu und die Zahlung der Aufstockungsbeträge durch meinen Arbeitgeber wohl auch nicht.
Hat jemand eine Idee, wie ich um die Zahlung des Mindestbeitrages an die Krankenkasse herumkommen kann oder zumindest zu einem günstigeren Beitrag kommen kann? An Elterngeld ist nicht viel mehr als der Mindestsatz zu erwarten und mein Lebensgefährte verdient auch nicht so gut.
Ich bin ledig, und möchte dies auch erstmal bleiben, also fällt Familienversicherung auch flach.
Auch möchte ich vor Beginn des Mutterschutzes nicht nochmal bei meinem Arbeitgeber nachfragen, ob ich da mal für ein paar Tage arbeiten darf, so dass der mich wieder anmeldet (war die Idee der Krankenkassenmitarbeiterin).
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Wie krankenversichert nach Selbständigkeit in der Elternzeit
Moderator: Czauderna
Hm, dass verstehe ich nicht ganz. Hat dein Arbeitgeber gesagt entweder Vollzeit oder gar nicht? Für micht hörte sich das so an als ob dein Arbeitsverhältniss gekündigt worden wäre. Warum brauchst du das Einverständniss deines Arbeitgebers wenn du Arbeitslos bist und dich nebenberuflich selbstständig machst?Aus der Arbeitslosigkeit heraus habe ich mich dann vor einem halben Jahr selbständig gemacht (Status bei der Krankenkasse: nebenberuflich selbständig), mit Einverständnis meines Arbeitgebers aber ohne bei diesem zu kündigen.
Du hast weiter unten selbst geschrieben er hat dich komplett bei der KK abgemeldet, also besteht auch kein Arbeitsverhötniss mehr.
Die Mitarbeiterin der Kasse hat dich nicht falsch beraten, wenn sie davon ausgehem musste, dass nach deiner Elternzeit du weiter bei dem Arbeitgeber arbeitest. Wäre das so würdest du auch bei erneuter Schwangerschaft Anspruch auf Elternzeit haben und beitragsfrei versichert sein.
Als Selbständige hast du keinen Anspruch auf Elternzeit:
§15 Abs 1 BEEG
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, [...]
Was das Mutterschaftsgeld angeht, es sieht hier wie gesagt für mich so aus als hast du gar keinen Arbeitgeber mehr, also auch kein Mutterschaftsgeld.
Es gibt keinen günstigeren Beitrag als den Mindestbeitrag, wie der Name schon sagt. So wie ich das sehe bleibt dir da keine Möglichkeit als den Mindestbeitrag weiter zu zahlen.
Wenn man einen Arbeitgeber hat der da mitzieht theoretisch möglich.Rossi hat geschrieben:Na ja, oder wieder ein paar Tage arbeiten und dann wieder in den Mutterschutz gehen. Dann ist die GKV-Mitgliedschaft beitragsfrei, entweder für die Dauer des Elterngeldbezuges oder für die Dauer der Elternzeit.