Hallo zusammen,
kann mir bitte jemand sagen wie hoch der Kassenbeitrag ist, wenn man sich während der 3-monatigen Sperrfrist nach Eigenkündigung freiwillig bei der gesetzlichen Krankenkasse weiterversichert?
Vielen Dank.
Gruß
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Nach Eigenkündigung, Beitragshöhe während Sperrfrist
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse versichert. Es besteht ein nachgehender Leistungsanspruch.
Ab dem ersten Tag der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.
Grüße vom Hans
Ab dem ersten Tag der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.
Grüße vom Hans
Kleine Korrektur (sorry): Die Arbeitsagentur übernimmt ab dem 2. Monat die Beitragszahlung (§ 5 Abs.1 Nr. 2 SGB V).HansHuckebein hat geschrieben:Während der Sperrzeit sind Sie zunächst noch selbst bei Ihrer Krankenkasse versichert. Es besteht ein nachgehender Leistungsanspruch.
Ab dem ersten Tag der 5. Woche der Sperrzeit übernimmt das Arbeitsamt (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V, § 20 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB XI) die Beitragszahlungen zur Kranken- und Pflegeversicherung. Bis zum Ende der Sperrzeit.
Für Krankenversicherungspflichtige besteht für den 1. Monat ein nachgehender Leistungsanspruch (§ 19 Abs. 2 SGB V), freiwillig Versicherte müssen für den 1. Monat die Beiträge selbst zahlen.
MfG
ratte1