Zahnersatz Gleitende Härtefallregelung
Moderator: Czauderna
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Zahnersatz Gleitende Härtefallregelung
Hallo,
ich habe mir ein Implantat setzen lassen. Die Kosten musste ich vorab bezahlen. Da die Krone ja erst in 3 Monaten aufgebracht werden kann, frage ich mich, ob ich die erste Rechnung vorab einreichen kann, um den Festzuschuss zu erhalten? Und kann ich jetzt auch schon einen Antrag auf die Gleitende Härtefallregelung stellen? Oder erst, wenn in 3 Monaten alles fertig gestellt ist?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
ich habe mir ein Implantat setzen lassen. Die Kosten musste ich vorab bezahlen. Da die Krone ja erst in 3 Monaten aufgebracht werden kann, frage ich mich, ob ich die erste Rechnung vorab einreichen kann, um den Festzuschuss zu erhalten? Und kann ich jetzt auch schon einen Antrag auf die Gleitende Härtefallregelung stellen? Oder erst, wenn in 3 Monaten alles fertig gestellt ist?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner
Hallo,
der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt.
Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.
MfG
ratte1
der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt.
Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.
MfG
ratte1
Mag sein, Rentner,
ich hatte die Rechnungen tatsächlich erst eingereicht, als mehr als ein halbes Jahr nach Bezahlung der ersten Rechnung (die war für den Knochenaufbau) alles abgeschlossen war. Der (freundliche) Sachbearbeiter bei der Kasse fragte mich, warum erst so spät. Demnach geht es offenbar auch früher.
ich hatte die Rechnungen tatsächlich erst eingereicht, als mehr als ein halbes Jahr nach Bezahlung der ersten Rechnung (die war für den Knochenaufbau) alles abgeschlossen war. Der (freundliche) Sachbearbeiter bei der Kasse fragte mich, warum erst so spät. Demnach geht es offenbar auch früher.
Es gibt einen einfachen Hinweis, wann die von der Kasse zu bezuschussende Leistung erbracht wurde und die Rechnung eingereicht werden kann: Wenn der Zahnarzt die Rechnung mit einer vollständig ausgefüllten Version des von der Kasse genehmigten Heil-& Kostenplanes versieht. Er ist dann in Bereich 5 des verlinkten Bildes ausgefüllt:
http://www.dr-jochum.de/common/img/hkp_mit_zahlen.jpg
http://www.dr-jochum.de/common/img/hkp_mit_zahlen.jpg
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ratte1 hat geschrieben:Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben
MfG
ratte1
und das ist gut so.....
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...versteh' ich grad nicht ? Was soll daran gut sein?HansHuckebein hat geschrieben:ratte1 hat geschrieben:Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben
MfG
ratte1
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Hallo,ratte1 hat geschrieben:Hallo,
der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt.
Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.
MfG
ratte1
darf ich hier noch mal nachfragen? Bezieht die gleitende Härtefallregelung sich dann auf die Gesamtkosten oder lediglich auf doe Krone?
Danke!
Gruß Diplom-Rentner