Zahnersatz Gleitende Härtefallregelung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Diplom-Rentner
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Zahnersatz Gleitende Härtefallregelung

Beitrag von Diplom-Rentner » 09.06.2012, 17:50

Hallo,

ich habe mir ein Implantat setzen lassen. Die Kosten musste ich vorab bezahlen. Da die Krone ja erst in 3 Monaten aufgebracht werden kann, frage ich mich, ob ich die erste Rechnung vorab einreichen kann, um den Festzuschuss zu erhalten? Und kann ich jetzt auch schon einen Antrag auf die Gleitende Härtefallregelung stellen? Oder erst, wenn in 3 Monaten alles fertig gestellt ist?

Danke!
Gruß Diplom-Rentner

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 09.06.2012, 20:17

Hallo,

der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt.

Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.

MfG
ratte1

röschen
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Beitrag von röschen » 09.06.2012, 23:41

Mag sein, Rentner,

ich hatte die Rechnungen tatsächlich erst eingereicht, als mehr als ein halbes Jahr nach Bezahlung der ersten Rechnung (die war für den Knochenaufbau) alles abgeschlossen war. Der (freundliche) Sachbearbeiter bei der Kasse fragte mich, warum erst so spät. Demnach geht es offenbar auch früher.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 10.06.2012, 11:25

Was hat Rentner damit zu tun :( :wink:

Natürlich kann man die bezuschussungsfähige Rechnung sofort nach Erhalt einreichen. Da die Implantat-Rechnung jedoch nicht bezuschusst wird, kann die KK mit dieser Rechnung auch nichts anfangen, sondern erst mit der für die Krone.

MfG
ratte1

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 10.06.2012, 12:21

Es gibt einen einfachen Hinweis, wann die von der Kasse zu bezuschussende Leistung erbracht wurde und die Rechnung eingereicht werden kann: Wenn der Zahnarzt die Rechnung mit einer vollständig ausgefüllten Version des von der Kasse genehmigten Heil-& Kostenplanes versieht. Er ist dann in Bereich 5 des verlinkten Bildes ausgefüllt:
http://www.dr-jochum.de/common/img/hkp_mit_zahlen.jpg

Diplom-Rentner
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Beitrag von Diplom-Rentner » 11.06.2012, 08:07

Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben :(


Gruß Diplom-Rentner

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 11.06.2012, 18:42

Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben :(
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.

MfG
ratte1

HansHuckebein
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Beitrag von HansHuckebein » 11.06.2012, 18:52

ratte1 hat geschrieben:
Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben :(
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.

MfG
ratte1

und das ist gut so.....

Diplom-Rentner
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Beitrag von Diplom-Rentner » 12.06.2012, 10:20

HansHuckebein hat geschrieben:
ratte1 hat geschrieben:
Diplom-Rentner hat geschrieben:Danke an Alle! Somit muss ich also 3 Monate mit Überziehungszinsen leben :(
Wohl nicht nur 3 Monate. Das Geld für die Implantate bekommst Du ja auch nach Eingliederung der Krone nicht. Da gibt es nur einen Zuschuss zur Krone.

MfG
ratte1

und das ist gut so.....
...versteh' ich grad nicht ? Was soll daran gut sein?

Diplom-Rentner
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Beitrag von Diplom-Rentner » 15.06.2012, 15:56

ratte1 hat geschrieben:Hallo,

der Festzuschuss wurde/wird mit Sicherheit nicht für das Implantat sondern ausschließlich für den darauf sitzenden Zahnersatz - also die Krone - bewilligt.

Die Zahlung des Festzuschusses ist somit erst nach Eingliederung des Zahnersatzes möglich. Dabei kann dann auch gleich die gleitende Härtefallregelung mit beantragt werden.

MfG
ratte1
Hallo,

darf ich hier noch mal nachfragen? Bezieht die gleitende Härtefallregelung sich dann auf die Gesamtkosten oder lediglich auf doe Krone?

Danke!

Gruß Diplom-Rentner

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 15.06.2012, 16:48

Hallo,

bei der gleitenden Härtefallregelung werden nur die Kosten bzw. der Festzuschuss für die Krone berücksichtigt. Die Kosten des Implantats bleiben völlig außen vor.

MfG
ratte1

Diplom-Rentner
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Beitrag von Diplom-Rentner » 15.06.2012, 17:01

Danke!

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