bei welcher krankenkasse?
Moderator: Czauderna
bei welcher krankenkasse?
frage:
ich war bis letztes jahr selbständig und auch 20 jahre privat krankenversichert.
wegen zahlungrückstände musste ich meinen betrieb schliessen.
konnte auch keine beiträge mehr in meine private krankenversicherung zahlen, diese, hat obwohl von mir noch nie in anspruch genommen einen gerichtlichen mahnbescheid erwirkt..... also fällt hier ein weiterversichern weg.
ich habe kein einkommen. jetzt würde ich einen 410,- euro job bei meiner selbständigen lebensgefährtin machen.
wie und wo kann ich mich krankenversichern?
über eine antwort würde ich mich freuen.
ich war bis letztes jahr selbständig und auch 20 jahre privat krankenversichert.
wegen zahlungrückstände musste ich meinen betrieb schliessen.
konnte auch keine beiträge mehr in meine private krankenversicherung zahlen, diese, hat obwohl von mir noch nie in anspruch genommen einen gerichtlichen mahnbescheid erwirkt..... also fällt hier ein weiterversichern weg.
ich habe kein einkommen. jetzt würde ich einen 410,- euro job bei meiner selbständigen lebensgefährtin machen.
wie und wo kann ich mich krankenversichern?
über eine antwort würde ich mich freuen.
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die Frage, bei welcher gesetzlichen KK die Krankenversicherung (wenn denn Versicherungspflicht besteht) gewählt werden kann,
wurde meines Erachtens noch nicht beantwortet.
ALSO:
bei JEDER gesetzlichen Krankenkasse kann die Mitgliedschaft durchgeführt werden, wenn innerhalb von 14 Tage nach Beginn (oder vorher natrülich auch) eine Wahlerklärung abgegeben wird.
Wird dies nicht innerhalb von 14 Tagen gemacht; nur dann ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, die zuletzt (auch wenn dies 20 Jahre her ist) zuständig war.
wurde meines Erachtens noch nicht beantwortet.
ALSO:
bei JEDER gesetzlichen Krankenkasse kann die Mitgliedschaft durchgeführt werden, wenn innerhalb von 14 Tage nach Beginn (oder vorher natrülich auch) eine Wahlerklärung abgegeben wird.
Wird dies nicht innerhalb von 14 Tagen gemacht; nur dann ist die gesetzliche Krankenkasse zuständig, die zuletzt (auch wenn dies 20 Jahre her ist) zuständig war.
Ein paar Einschränkungen hat das Wahlrecht dann doch:
bkk-heilberufe.de/Gemeinsamer_Inhalt/PDF/uebersicht_waehlbarer_Krankenkassen_HF_2011-11-2.pdf
Die BKK für Heilberufe hat bei der Schließung ihren Kunden eine Übersicht über die Wählbarkeit der Kassen zukommen lassen, die ich der Einfachheit halber verlinke:(2) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können wählen
1. die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,
4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,
4a. die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,
6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte oder der Lebenspartner versichert ist.
bkk-heilberufe.de/Gemeinsamer_Inhalt/PDF/uebersicht_waehlbarer_Krankenkassen_HF_2011-11-2.pdf
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Hallo,
Du kannst Dir eine Kasse aussuchen:
§ 173 SGB V
Allgemeine Wahlrechte
(1) Versicherungspflichtige (§ 5) und Versicherungsberechtigte (§ 9) sind Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgenden Vorschriften, im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder im Künstlersozialversicherungsgesetz nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können wählen
1. die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,
4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,
5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,
6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.
Wenn Du Dir keine Kasse aussuchst, dann meldet Dich der Arbeitgeber bei Deiner letzten (gesetzlichen) Kasse an. Kennt er sie nicht, sucht er sich eine aus.
Ich würde an Deiner Stelle eine Kasse nehmen, die dafür bekannt ist, nicht zu viele Nachfragen zu stellen.
LG, Fee
Du kannst Dir eine Kasse aussuchen:
§ 173 SGB V
Allgemeine Wahlrechte
(1) Versicherungspflichtige (§ 5) und Versicherungsberechtigte (§ 9) sind Mitglied der von ihnen gewählten Krankenkasse, soweit in den nachfolgenden Vorschriften, im Zweiten Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte oder im Künstlersozialversicherungsgesetz nichts Abweichendes bestimmt ist.
(2) Versicherungspflichtige und Versicherungsberechtigte können wählen
1. die Ortskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
2. jede Ersatzkasse, deren Zuständigkeit sich nach der Satzung auf den Beschäftigungs- oder Wohnort erstreckt,
3. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebs- oder die Innungskrankenkasse besteht,
4. die Betriebs- oder Innungskrankenkasse, wenn die Satzung der Betriebs- oder Innungskrankenkasse dies vorsieht,
5. die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder eine Versicherung nach § 10 bestanden hat,
6. die Krankenkasse, bei der der Ehegatte versichert ist.
Wenn Du Dir keine Kasse aussuchst, dann meldet Dich der Arbeitgeber bei Deiner letzten (gesetzlichen) Kasse an. Kennt er sie nicht, sucht er sich eine aus.
Ich würde an Deiner Stelle eine Kasse nehmen, die dafür bekannt ist, nicht zu viele Nachfragen zu stellen.
LG, Fee
Junge Junge,
was meinst Du denn, wer hier antwortet.
Etwa Dein Nachbar.
Oder ein Mitarbeiter einer KK, der dies in der Freizeit macht und Profi auf seinem Gebiet ist.
Richtig ein Mitarbeiter einer KK.
Sonst würde die Antwort ja wohl auch nichts bringen.
Und hier gibt es so etwas wie eine Ehre, dass die Mitarbeiter von KK
weder anderen KK schlecht machen und auch ihre KK nicht hervorheben.
was meinst Du denn, wer hier antwortet.
Etwa Dein Nachbar.
Oder ein Mitarbeiter einer KK, der dies in der Freizeit macht und Profi auf seinem Gebiet ist.
Richtig ein Mitarbeiter einer KK.
Sonst würde die Antwort ja wohl auch nichts bringen.
Und hier gibt es so etwas wie eine Ehre, dass die Mitarbeiter von KK
weder anderen KK schlecht machen und auch ihre KK nicht hervorheben.
Ich vermute mal, dass Heinrichs Antwort harscher ankam, als sie gemeint war (möchte aber nicht für ihn sprechen).
Eine generelle Empfehlung, wo Du mit einem Aufnahmebegehren am ehesten Erfolg hast, kann Dir niemand geben - es liegt immer auch an Dienststelle und beteiligter Person.
Aber wenn Du die Kasse Deiner Lebensgefährtin bevorzugst, dann versuche es dort doch einmal. Und dann kannst Du uns hier gerne auch Deine Erfahrungen mitteilen.
Eine generelle Empfehlung, wo Du mit einem Aufnahmebegehren am ehesten Erfolg hast, kann Dir niemand geben - es liegt immer auch an Dienststelle und beteiligter Person.
Aber wenn Du die Kasse Deiner Lebensgefährtin bevorzugst, dann versuche es dort doch einmal. Und dann kannst Du uns hier gerne auch Deine Erfahrungen mitteilen.