Behörde oder Privatunternehmen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Trevilor2000
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Behörde oder Privatunternehmen?

Beitrag von Trevilor2000 » 25.05.2012, 12:10

Ist eine Krankenkasse (Techniker, Barmer) rechtlich mehr eine Behörde oder mehr ein Privatunternehmen?

Das heißt gelten für die Krankenkassen mehr die Verwaltungsvorschriften wie bei einer Behörde oder wie bei einem Privatunternehmen mehr das BGB und das HGB?

Falk
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Beitrag von Falk » 25.05.2012, 12:17

Alle gestzlichen Krankenkassen sind eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und somit eindeutig Behörden.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 25.05.2012, 13:21

wie Falk schon gesagt hat, sind Krankenkassen Körperschaften des öffentlichen Rechts - es gilt das Verwaltungsverfahrensrecht.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/

Lawer
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Beitrag von Lawer » 06.06.2012, 10:52

rein rechtlich sind sie behörden aber trotzdem unabhängig vom staat

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.06.2012, 11:46

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Platon67
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Beitrag von Platon67 » 06.06.2012, 14:50

Ich denke "lawer" denkt hier an die Selbstverwaltung - insoweit ist das richtig und m. E. der wesentliche Unterschied zu Behörden. Insoweit gehe ich mit der Aussage konform - allerdings unterstehen die Sozialversicherungsträger staatlicher Aufsicht durch "echte"Behörden....

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.06.2012, 15:45

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RoiDDanton
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Beitrag von RoiDDanton » 06.06.2012, 18:37

Hallo Platon,

Gemeindeverwaltungen, Finanzänter sind Behörden der unmittelbaren Staatsverwaltung.

Mittelbare Staatsverwalung sind u.a. Körperschaften des Öffentliches Rechts wie Krankenkassen, Rentenversicherung usw. Sie nehmen im Auftrag des Staates an der Öffentlichen Verwaltung teil. Sie sind also weder Behörden noch Private Unternehmen und selbstverständlich an die Gesetze gebunden, auch wenn sich machen der Sinn nicht entschließt.


Gruß RoiDDanton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.06.2012, 19:48

Hallo,
ich arbeite also seit 44 Jahren nun doch nicht bei einer Behörde ???

Legaldefinition in § 1 IV VwVfG: Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. (Sog. verwaltungsverfahrensrechtlicher Behördenbegriff)


Dann trifft das auf die GKV-Kassen gar nicht zu ???

Cool.
Gruss
Czauderna

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 06.06.2012, 20:39

Czauderna, Du darfst Dich tatsächlich freuen, denn RoiDDanton hat Recht:
1. Begriff: Verband des öffentlichen Rechts, der außerhalb der durch die Behörden dargestellten unmittelbaren Staatsverwaltung öffentliche Aufgaben unter staatlicher Aufsicht und ggf. unter Einsatz hoheitlicher Mittel wahrnimmt.

Im Unterschied zur Anstalt des öffentlichen Rechts ist sie mitgliedschaftlich organisiert.

2. Errichtung einer bundesunmittelbaren Körperschaft des öffentlichen Rechts im Bundesgebiet bedarf eines Bundesgesetzes nach Art. 87 GG.

3. Rechtsstellung: Körperschaften des öffentlichen Rechts sind juristische Personen, können daher Träger von Rechten und Pflichten sein, im eigenen Namen klagen und verklagt werden. Sie genießen verschiedene Vorrechte, ihre Bediensteten sind Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes.

4. Beispiel: Gemeinden, Kreise, Ortskrankenkassen, Landesversicherungsanstalten, Berufsgenossenschaften, Rechtsanwaltkammern, Ärztekammern, Hochschulen.

Eine Sonderstellung nehmen die Kirchengemeinden ein.
Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Def ... echts.html

Unterscheiden müsste man auch zwischen verwaltungsverfahrensrechtlich und verwaltungsorganisationsrechtlich, aber o.g. Definition dürfte eindeutig sein.

hakki
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und Du arbeitest doch in einer Behörde

Beitrag von hakki » 11.06.2012, 11:20

lex specialis hier in Form des § 1 Abs. 2 SGB X

§ 1 SGB X Anwendungsbereich
(1) Die Vorschriften dieses Kapitels gelten für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden, die nach diesem Gesetzbuch ausgeübt wird. .......
(2) Behörde im Sinne dieses Gesetzbuches ist jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

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