Wichtige Frage !!!!!!
Moderator: Czauderna
Wichtige Frage !!!!!!
Hallo
habe eine Frage:
Ich war 2006 bis 2009 freiwillig in der GKV.
Ab 2010 war ich dann pflichtversichert.
Ende 2010 erhielt ich einen Bescheid über eine Nachzahlung von ca.4000 €es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.Seit Anfang 2011 bin ich bis heute Krank.Jetzt stehen neue Ratenverhandlungen kan und eigentlich kann ich Raten garnicht mehr zahlen und besser wird in nächter Zeit auch nicht.Jetzt möchte ich einen Antrag auf Niederschlag / Erlass stehen.Es wurde immer alles bezahlt von der GKV.Besteht jetzt die Gefahr auf ruhen der Versicherung wenn ich den Antrg stelle es wae noch nie die Rede davon
LG
habe eine Frage:
Ich war 2006 bis 2009 freiwillig in der GKV.
Ab 2010 war ich dann pflichtversichert.
Ende 2010 erhielt ich einen Bescheid über eine Nachzahlung von ca.4000 €es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.Seit Anfang 2011 bin ich bis heute Krank.Jetzt stehen neue Ratenverhandlungen kan und eigentlich kann ich Raten garnicht mehr zahlen und besser wird in nächter Zeit auch nicht.Jetzt möchte ich einen Antrag auf Niederschlag / Erlass stehen.Es wurde immer alles bezahlt von der GKV.Besteht jetzt die Gefahr auf ruhen der Versicherung wenn ich den Antrg stelle es wae noch nie die Rede davon
LG
Re: Wichtige Frage !!!!!!
trio21 hat geschrieben:Hallo
habe eine Frage:
Ich war 2006 bis 2009 freiwillig in der GKV.
Ab 2010 war ich dann pflichtversichert.
Ende 2010 erhielt ich einen Bescheid über eine Nachzahlung von ca.4000 €es wurde eine Ratenzahlung vereinbart.Seit Anfang 2011 bin ich bis heute Krank.Jetzt stehen neue Ratenverhandlungen kan und eigentlich kann ich Raten garnicht mehr zahlen und besser wird in nächter Zeit auch nicht.Jetzt möchte ich einen Antrag auf Niederschlag / Erlass stehen.Es wurde immer alles bezahlt von der GKV.Besteht jetzt die Gefahr auf ruhen der Versicherung wenn ich den Antrg stelle es wae noch nie die Rede davon
LG
Hallo das sind etwas zu wenig Infos. Wie kommen die 4000,00 € zustande ??
Handelt es sich um einen Wiedereintritt aufgrund des § 5 Abs. 1 Nr. 13.
Warum muss über die Ratenzahlung neu verhandelt werden ??
Gruss
Czauderna
Hallo,trio21 hat geschrieben:Hallo
die Nachzahlung ist durch den Einkommenssteuer Bescheid entstanden.
Die Ratenzalung werden immer nur für ca. ein Jahr genehmigt.
Lg
natürlich kannst es versuchen eine Niederschlagung der Beiträge zu erreichen.
Ich würde den Antrag etwa sinngemäss so formulieren, dass du deine Zahlungsbereitschaft bisher durch die pünktliche Ratenzahlung bewiesen hast,
du aber jetzt an deine finanziellen Grenzen gestoßen bist und die Raten in der bisherigen Höhe nicht mehr aufbringen kannst. Von daher beantragst du entweder die Niederschlagung der restlichen Rückstandsumme bzw. die drastische Reduzierung der Ratenzahlungen für die nächsten 12 Monate.
Ich kann mir zwar nicht vorstellen, dass die Kasse die Niederschlagung vornehmen wird, aber was die Ratenzahlung betrifft, könnte ich mir vorstellen, dass sie darauf eingehen wird - (wie viel sind denn noch offen - die 4000,00 € muessten sich doch schon verringert haben ?)
Gruss
Czauderna
Hallo,
wenn keine neue Ratenzahlung zustande kommt und du die Beiträge nicht zahlen kannst, dann wird das die Kasse so machen, dass Sie nur noch für Notfallbehandlungen aufkommen wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, warum die Kasse plötzlich von einer weiteren Ratenzahlung abrücken sollte, das ist unlogisch.
Gruss
Czauderna
wenn keine neue Ratenzahlung zustande kommt und du die Beiträge nicht zahlen kannst, dann wird das die Kasse so machen, dass Sie nur noch für Notfallbehandlungen aufkommen wird, aber ich kann mir nicht vorstellen, warum die Kasse plötzlich von einer weiteren Ratenzahlung abrücken sollte, das ist unlogisch.
Gruss
Czauderna
trio21 hat geschrieben:Hallo
ich bekpomme Krankengeld und eine kleine Witwenrente.
Ich habe Angst das sie das Krankengeld streichen.
lg
Hallo,
das geht schon mal gleich gar nicht - eine laufende Geldleistung aus diesem Grunde einzustellen. Nur keine Angst haben, ich bin sehr sicher, dass da überhaupt nichts passiert.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
aber sie können Krankengeld mit Beitragforderungen aufrechnen - unter bestimmten Bedingungen. Und das werden sie machen. Und noch was, wenn es keine neue Ratenzahlungsvereinbarung gibt, dann wird die Rückständige Summe auf einen Schlag fällig.
Zahlst Du nicht, und geht das Aufrechnen nicht, dann kommt der Gerichtsvollzieher. Und da darfst Du dann ggf. die Hand heben.
Und es kommt zum Ruhen der Leistungen, die dann auch das Krankengeld betreffen. Und Beiträge fallen weiter an.
Also ein Zustand, den es in jedem Fall zu vermeiden gilt. Sieh zu, dass Du eine neue Ratenzahlungsvereinbarung triffst und einhältst.
LG, Fee
aber sie können Krankengeld mit Beitragforderungen aufrechnen - unter bestimmten Bedingungen. Und das werden sie machen. Und noch was, wenn es keine neue Ratenzahlungsvereinbarung gibt, dann wird die Rückständige Summe auf einen Schlag fällig.
Zahlst Du nicht, und geht das Aufrechnen nicht, dann kommt der Gerichtsvollzieher. Und da darfst Du dann ggf. die Hand heben.
Und es kommt zum Ruhen der Leistungen, die dann auch das Krankengeld betreffen. Und Beiträge fallen weiter an.
Also ein Zustand, den es in jedem Fall zu vermeiden gilt. Sieh zu, dass Du eine neue Ratenzahlungsvereinbarung triffst und einhältst.
LG, Fee
Hallo,
Krankengeld darf nur in der Hoehe verrechnet werden, die nicht
dazu fuehrt, dass der Betreffende hilfebeduerftig im Rahmen der
Sozialgesetzgebung wird.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann
lag dich schon ein Ratenzahlungsplan vor, der
auch eingehalten wurde - warum sollte es zu keiner
Weiterfuehrung der Ratenzahlungen kommen ???
Gruss
Czauderna
Krankengeld darf nur in der Hoehe verrechnet werden, die nicht
dazu fuehrt, dass der Betreffende hilfebeduerftig im Rahmen der
Sozialgesetzgebung wird.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann
lag dich schon ein Ratenzahlungsplan vor, der
auch eingehalten wurde - warum sollte es zu keiner
Weiterfuehrung der Ratenzahlungen kommen ???
Gruss
Czauderna