Krankengeld und Krankenversicherung im Urlaub?

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Moderator: Czauderna

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Ritchie
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Krankengeld und Krankenversicherung im Urlaub?

Beitrag von Ritchie » 01.06.2012, 11:30

Hallo,

ich bin seit mitte Januar krank geschrieben wegen Burn Out / Depression. Nach Statioärer Behandlung und anschließend 6 Wochen Reha bin ich nun als Arbeitsunfähig entlassen und auf Empfehlung der Rehaklinik noch bis Ende Juli krank geschrieben. Nun möchte ich gerne mit meiner Familie im Juli 2 - 3 Wochen nach Schweden an die Ostsee fahren, was meiner gesundheitlichen Situation auch sehr zuträglich wäre. Meine Krankenkasse hätte grundsätzlich nichts dagegen, will aber für diese Zeit dann kein Krankengeld zahlen. Man sagte mir, ich soll einfach nur Bescheid geben, von wann bis wann ich weg bin und das wäre dann ok. Eine Bestätigung und schriftliche Genehmigung will man mir dafür aber nicht geben.

Ohne Bestätigung habe ich aber dann doch keinen Versicherungsschutz, oder?
Ich habe das Gefühl, dass man sich vor einer schriftlichen Genehmigung drückt, um zu vermeiden, dass man mir dann im Urlaub Krankengeld zahlen muss.

Nach SGB V §1 bin ich ja dazu verpflichtet durch aktive Mitwirkung meine Krankheit und Ihre Folgen zu überwinden. Nichts anderes tue ich hier. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen. Wenn hier aber keine Leistung von Krankengeld erfolgt, kann ich keinen Urlaub machen und mich somit nicht weiter für meine Genesung engagieren.

Was nun?

Gruß,

Ritchie

Adler76
Beiträge: 134
Registriert: 12.05.2012, 18:28

Beitrag von Adler76 » 01.06.2012, 13:14

Hi,

vielleicht Hilft dir das ein wenig weiter,bis sich jemad meldet,der sich damit auskennt.


joppo.de/recht/sozialversicherungsrecht/krankengeld/urlaub.html

Czauderna
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Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Krankengeld und Krankenversicherung im Urlaub?

Beitrag von Czauderna » 01.06.2012, 13:19

Ritchie hat geschrieben:Hallo,

ich bin seit mitte Januar krank geschrieben wegen Burn Out / Depression. Nach Statioärer Behandlung und anschließend 6 Wochen Reha bin ich nun als Arbeitsunfähig entlassen und auf Empfehlung der Rehaklinik noch bis Ende Juli krank geschrieben. Nun möchte ich gerne mit meiner Familie im Juli 2 - 3 Wochen nach Schweden an die Ostsee fahren, was meiner gesundheitlichen Situation auch sehr zuträglich wäre. Meine Krankenkasse hätte grundsätzlich nichts dagegen, will aber für diese Zeit dann kein Krankengeld zahlen. Man sagte mir, ich soll einfach nur Bescheid geben, von wann bis wann ich weg bin und das wäre dann ok. Eine Bestätigung und schriftliche Genehmigung will man mir dafür aber nicht geben.

Ohne Bestätigung habe ich aber dann doch keinen Versicherungsschutz, oder?
Ich habe das Gefühl, dass man sich vor einer schriftlichen Genehmigung drückt, um zu vermeiden, dass man mir dann im Urlaub Krankengeld zahlen muss.

Nach SGB V §1 bin ich ja dazu verpflichtet durch aktive Mitwirkung meine Krankheit und Ihre Folgen zu überwinden. Nichts anderes tue ich hier. Die Krankenkassen haben den Versicherten dabei durch Aufklärung, Beratung und Leistungen zu helfen. Wenn hier aber keine Leistung von Krankengeld erfolgt, kann ich keinen Urlaub machen und mich somit nicht weiter für meine Genesung engagieren.

Was nun?

Gruß,

Ritchie
Hallo,
so wie deine Kasse entscheiden die meisten Kassen in solchen Fällen.
Urlaub im Ausland und Krankengeldbezug schließt sich grundsätzlich aus.
Entweder man ist krank oder man geht in Urlaub.
Erholungszeiten aufgrund einer Erkrankung werden im allgemeinen Reha,
genannt.
Natürlich kann es die Gesundung beschleunigen, wenn man eine Klimaveränderung vornimmt, die See-Luft soll ja bei vielen Erkrankungen,
gerade was beispielsweise Atemwegserkrankungen betrifft, da sehr nützlich sein.
Natürlich will die Kasse niemandem seinen "Urlaub" verbieten - kann sie auch gar nicht - was sie allerdings kann, sie kann während der Dauer des Aufenthaltes die Krankengeldzahlung verweigern.
Wer sagt denn, dass der Urlaub tatsächlich nur zur Erholung dient und nicht
etwa zum Klettern, Parafliegen, Hochseeangeln oder Fallschirmspringen -
was ist, wenn sich die Erkrankung während oder aufgrund der Reise und des Aufenthaltes verschlimmert und entsprechend verlängert - was ist, wenn während der Reise etwas passiert, z.B. ein Unfall, der einen langen Krankenhausaufenthalt im Ausland nach sich zieht usw. usw.
Auch im Interesse der Versichertengemeinschaft - warum soll während eines
Urlaubs, mit all seinen Annehmlichkeiten, fernab vom behandelnden Arzt und der Krankenkasse, die Kasse weiter Krankengeldzahlen ??
Du siehst alles Argumente, die in solchen Fällen angebracht werden können
und in der Praxis auch werden.
Kurt gesagt, die Kasse muss nicht zahlen !!!
Allerdings, und nun kommen wir zum positiven Teil (für dich zumindest) meines Beitrages. Die Kasse kann aber auch das Krankengeldzahlen - es ist in ihr "Ermessen" gestellt, und zum Thema "Ermessen" gibt es auch etliche Ausführungen in den Gesetzen, d.h., um es mal vereinfacht zu schreiben.
Die Kasse muss dieses Ermessen auch tatsächlich ausüben, d.h., sie muss prüfen bzw. abwägen ob in deinem Fall die Einstellung der Krankengeldzahlung tatsächlich richtig ist, oder ob Gründe vorhanden sind, welche die Kasse zu der Entscheidung führen, das Krankengeld trotzdem weiter zu zahlen - das für und wider muss abgewogen werden.
Bedeutet für dich - eine ausführliche ärztliche Bestätigung zu besorgen, aus der hervorgeht, dass aus ärztlicher Sicht keinerlei Bedenken gegen diese Auslandsreise bestehen und das im Gegenteil aus ärztlicher Sicht, dieser
gemeinsame Urlaub tatsächlich dazu beitragen können, dass die Gesamtdauer der Arbeitsunfähigkeit verkürzt wird. Zusammen mit deiner Schilderung an die Kasse - um eine Entscheidung im Rahmen der "Ermessensausübung" bitten und um einen schriftlichen Bescheid, im Falle der Ablehnung mit Rechtsbehelfsbelehrung; ersuchen.
Ob das dann für dich positiv ausgeht, das weiß ich natürlich nicht - eine Meinung dazu hätte ich zwar, aber die spielt nun wirklich keine Rolle.
Entscheidend ist, was deine Kasse damit macht.
Gruss
Czauderna

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