Hilfe! Vollstreckungsankündigung! KK gibt keine Antwort

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
GinJiggy
Beiträge: 1
Registriert: 31.05.2012, 07:57

Hilfe! Vollstreckungsankündigung! KK gibt keine Antwort

Beitrag von GinJiggy » 31.05.2012, 09:29

Guten Tag,

ich brauche unbedingt Hilfe.

Ich habe eine Vollstreckungankündigung von der Krankenkasse von über 2200€ erhalten. Der Versicherungszeitraum beträgt nur 3 Monate (Jan.,Feb.,Mär. 2011) !! In dieser Zeit war ich weder Erwerbstätig noch habe ich Arbeitslosengeld, Hartz4 etc. bekommen.
Im Dezember 2010 habe ich einen Monat gearbeitet. Davor war ich auch nicht krankenversichert und hatte auch kein Einkommen. Seit April 2011 arbeite ich wieder.

Die Krankenkasse erzählt mir jetzt ich hätte mich für diese 3 Monate freiwillig versichert und berechnet mir einen Beitrag von monatlich 630€ !! Leider ist die TKK nicht kooperativ und bei jedem Telefonat erzählen die mir sie würden mich zurück rufen was aber nie geschieht!

Außerdem wurde mir gesagt meine Tante, welche seit 2 Jahren verstorben ist, hätte die Versicherung für mich abgeschlossen da sie meine Vormund sei :shock: Ich bin 26 Jahre alt^^

Weiter hat die TKK eine falsche Adresse von mir. Und zwar die meiner verstorbenen Tante ! Dabei habe ich mich vor 2 Jahren bei allen Behörden etc. umgemeldet. Deshalb habe ich auch noch nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten.

Ich weiß jetzt einfach nicht weiter. Soll ich einen Anwalt einschalten?? Die Vollstreckung mit Kontopfändung usw. läuft ja weiter und ich habe nur noch 2 Tage um dies zu klären!

Ich kann mir auch nicht erklären warum die TKK mir nicht weiterhilft?

Falk
Beiträge: 63
Registriert: 25.03.2011, 18:15

Beitrag von Falk » 31.05.2012, 10:42

Haben sie eine Rechtsschutzversicherung?
Auf jeden Fall sofort Anwalt einschalten.
Warum nur 2 Tage Zeit?
Haben sie denn keinen Beitragsbescheid erhalten?
und haben sie auch der TKK die neue Adresse mitgeteilt?
Bei einer Aktiven Kontopfändung sofort P-Konto bei der Bank beantragen,
dann Einstweillige Einstellung der Zwangsvollstreckung per Eil-Antrag
und ZV-Gegenklage einleiten.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Re: Hilfe! Vollstreckungsankündigung! KK gibt keine Antwort

Beitrag von Sportsfreund » 31.05.2012, 12:02

GinJiggy hat geschrieben:Guten Tag,

ich brauche unbedingt Hilfe.

Ich habe eine Vollstreckungankündigung von der Krankenkasse von über 2200€ erhalten. Der Versicherungszeitraum beträgt nur 3 Monate (Jan.,Feb.,Mär. 2011) !! In dieser Zeit war ich weder Erwerbstätig noch habe ich Arbeitslosengeld, Hartz4 etc. bekommen.
Im Dezember 2010 habe ich einen Monat gearbeitet. Davor war ich auch nicht krankenversichert und hatte auch kein Einkommen. Seit April 2011 arbeite ich wieder.

Die Krankenkasse erzählt mir jetzt ich hätte mich für diese 3 Monate freiwillig versichert...
Ich glaube, die meinen nicht eine freiwillige Versicherung, denn diese würde ja eine Wahlerklärung Deinerseits voraussetzen. Sondern die meinen wohl die Pflichtversicherung, da man ja in Deutschland KV-versichert sein MUSS. Der Beitrag bemisst sich dabei aber genauso wie bei freiwillig Versicherten.
... und berechnet mir einen Beitrag von monatlich 630€ !!
Diese 630,- EUR ist der Höchstbeitrag in der KV. Den kriegt man sozusagen aufgebrummt, wenn man seine Einkünfte nicht dargelegt hat, wonach sich der eigentliche Beitrag ja bemessen würde.
Leider ist die TKK nicht kooperativ und bei jedem Telefonat erzählen die mir sie würden mich zurück rufen was aber nie geschieht!

Außerdem wurde mir gesagt meine Tante, welche seit 2 Jahren verstorben ist, hätte die Versicherung für mich abgeschlossen da sie meine Vormund sei :shock: Ich bin 26 Jahre alt^^
Da schlage ich Dir vor, lass Dir mal die Vollmacht bzw. Betreungsurkunde oder Ähnliches zeigen, was denen dann ja vorliegen müsste.
Weiter hat die TKK eine falsche Adresse von mir. Und zwar die meiner verstorbenen Tante ! Dabei habe ich mich vor 2 Jahren bei allen Behörden etc. umgemeldet. Deshalb habe ich auch noch nie eine Rechnung oder Mahnung erhalten.
Tja, eine KK ist zwar eine Behörde, wird aber NICHT automatisch über Adressänderungen informiert. Dass dann keine Mahnungen usw. bei Dir angekommen sind, ist verständlich, aber nicht Verschulden der Kasse.
Ich weiß jetzt einfach nicht weiter. Soll ich einen Anwalt einschalten?? Die Vollstreckung mit Kontopfändung usw. läuft ja weiter und ich habe nur noch 2 Tage um dies zu klären!

Ich kann mir auch nicht erklären warum die TKK mir nicht weiterhilft?
Grds. würde ich sagen, das ließe sich doch mit einer KK klären. Wenn die aber nicht reagieren, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als über einen Anwalt zukünftig alles schriftlich zu regeln.

Viel Erfolg dabei.

Gruß
Sportsfreund

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 02.06.2012, 23:02

Ehrlich Sportsfreund

Zitat:
Tja, eine KK ist zwar eine Behörde, wird aber NICHT automatisch über Adressänderungen informiert. Dass dann keine Mahnungen usw. bei Dir angekommen sind, ist verständlich, aber nicht Verschulden der Kasse.

Woher kommt denn diese Weißheit?!

Für die Kassen gilt - nach meiner bescheidenen Rechtskenntnis - selbstverständlich auch ein gewisses Verwaltungsverfahren. Dies ist im SGB X verankert und führt leider vielfach ein Schattendasein.

Wenn ich als Behörde irgendwelche Regelungen (Mahnungen, Beitragsbescheide, Verwaltungskate etc.) treffe, dann setzt dies in erster Linie voraus, dass ich diese auch dem Betroffenen "wirksam" bekanntgegeben werden.

Einer vermeintliche Tante, die bereits vor 2 Jahre verstorben ist, kann man nix wirksam bekanntgeben. Es sei denn, man pappt alle Briefe - am besten noch in Folie - an den Grabstein. Natürlich mit der Hoffnung verbunden, dass das Mündel jede Woche die Tante am Friedhof besucht.

Ohne eine wirksame Bekanntgabe, die hier offensichtlich nicht stattgefunden hat, ist eine Behörde machtlos.

Last und least, solltet Du im Schweinsgalopp ein P-Konto einrichten.

Danach teilst Du der Kasse mit, dass Du nichts von ihr bekommen hast. Demnach ist nichts rechtwirksam bekanntgegeben worden. In dieser Konstellation muss die Kasse Dir beweisen, dass Du dennoch etwas bekommen hast. Solange Dir die Kasse das Gegenteil nicht beweisen kann, ist alles null und nichtig.

Ferner bittest Du um einen Nachweis, dass Du selber wirksam den Beitritt zur freiwilligen Krankenversicherung angezeigt hast.

Denn ohne diesen Nachweis (wirksamer Beitritt zur freiw. Kv.) ist die Kasse ebenfalls machtlos.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 04.06.2012, 14:28

Rossi hat geschrieben:Ehrlich Sportsfreund

Zitat:
Tja, eine KK ist zwar eine Behörde, wird aber NICHT automatisch über Adressänderungen informiert. Dass dann keine Mahnungen usw. bei Dir angekommen sind, ist verständlich, aber nicht Verschulden der Kasse.

Woher kommt denn diese Weißheit?!....

Einer vermeintliche Tante, die bereits vor 2 Jahre verstorben ist, kann man nix wirksam bekanntgeben. ...
Naja, wenn die KK ausschließlich die Tante angeschrieben hat, ist das natürlich ein Versäumnis.
Mein Einwand bezog sich mehr auf die Annahme, der Versicherte selbst wurde angeschrieben und nicht die Tante. Und solange man dann keinen Post-Rückläufer erhält, kann man von einer falschen Adresse ja auch gar nichts erfahren. Oder?

Natürlich stellt sich die Frage - rein aus Rechtssicherheit - wie denn ein Schreiben hätte zugestellt werden sollen. Wäre natürlich die Möglichkeit einer Postzustellungsurkunde oder Einschreiben mit Rückschein.

Aber wenn eine Behörde ständig nur solche Zustellungen verschicken müsste, wären das nicht immense (Verwaltungs-)Kosten? Kosten, die im Endeffekt die Allgemeinheit/der Beitragszahler trägt?

Muss gestehen, dass ich mich in diesen rechtlichen Gebieten nicht wirklich auskenne. Also wer muss beweisen, dass etwas zugestellt, oder halt eben nicht zugestellt wurde?

Gruß
Sportsfreund

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 04.06.2012, 16:45

Na ja, wer muss was beweisen.

Wir haben doch das SGB X, jenes regelt extra das Verwaltungsverfahren.

Zitat:
§ 37 Bekanntgabe des Verwaltungsaktes




(1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Ist ein Bevollmächtigter bestellt, kann die Bekanntgabe ihm gegenüber vorgenommen werden.


(2) Ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Ein Verwaltungsakt, der im Inland oder Ausland elektronisch übermittelt wird, gilt am dritten Tag nach der Absendung als bekannt gegeben. Dies gilt nicht, wenn der Verwaltungsakt nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist; im Zweifel hat die Behörde den Zugang des Verwaltungsaktes und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen.

Also hat doch wohl die Behörde den schwarzen Peter. Wenn der Kunde sagt, dass er diesen Brief nicht bekommen hat, dann muss die Kasse dies dennoch beweisen. Bspw. auch ein Vermerk auf der Durchschrift des Schreibens "am XX.XX.XXXX abgesandt" reicht leider nicht aus.

Da hilft wirklich nur eine PZU.

Es gibt schon einige Kassen, die den Ruhensbescheid nach § 16 Abs. 3a SGB V per PZU verschicken.

Jetzt darfst Du 3 x raten - Sportsfreund - warum die Kasse dies macht?

Ganz einfach, wenn der Ruhensbescheid einfach nur auf dem Postweg bekanntgegeben wird, dann kann der Kunde immer sagen, ich haben diesen Bescheid nicht bekommen. Dann löhnt die Kasse frohlustig weiter. Wurde der Ruhenbsbescheid hingegen per PZU zugestellt, kann sich keiner rausreden.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 05.06.2012, 08:39

Hi Rossi und auch GinJiggy,

dann haben wir doch ggf. eine Lösung. Die Kasse kann doch die Zustellung nicht nachweisen. Also hätte unser Fragesteller damit doch alle Trümpfe in der Hand, sollte es bis zum Gericht kommen.

Gruß
Sportsfreund

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 05.06.2012, 19:27

Hallo,
ja, so einfach ist das - geht umgekehrt doch genau so.
"Ich habe die Kündigung aber fristgemäß zugeschickt !!!"
"Haben wir nie erhalten !!"
Gruss
Czauderna

RoiDDanton
Beiträge: 2
Registriert: 16.05.2012, 10:53

Beitrag von RoiDDanton » 06.06.2012, 18:43

Hallo,

eines ist mir unklar. Bestand für dich oder besteht sie noch eine Vormundschaft ?

Wenn ja, ist es der Krankenkasse kaum vorzuwerfen, das sie die Versicherung mit dem Vormund klären will.

Wenn die Vormundschaft mit dem Tod deiner Tante erloschen ist,
hast du dies der Krankenkasse mitgeteilt ?

In welchem Schwarzen Loch verschwindet seit dem Tod der Tante vor zwei Jahren ihre Post ? :(

@ Rossi

Eine gesetzliche Krankenkasse ist keine Behörde sondern eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.

Grüße

RoiDDanton

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 06.06.2012, 19:07

Hallo RoiDaton (alter Perry Rhodan Fan ?? ),

eine Körperschaft des öffentlichen Rechtes in Gestalt einer Krankenkasse ist eine Behörde !!
Gruss
Czauderna

roemer70
Beiträge: 1445
Registriert: 23.06.2010, 01:59

Beitrag von roemer70 » 06.06.2012, 20:40

Ob Behörde oder nicht diskutieren wir ja schon hier:
http://www.krankenkassenforum.de/-vp43023.html#43023

Antworten