Freiwillige Versicherung + Midijob

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Jochen123
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Freiwillige Versicherung + Midijob

Beitrag von Jochen123 » 22.05.2012, 10:46

Guten Morgen,
ich habe zwar schon mit den zuständigen Stellen Kontakt aufgenommen, allerdings wollte ich mir noch einen weiteren Ratschlag holen.

Zum Sachverhalt.

-> Freiwillige Versicherung bei der Knappschaft

Abgebucht wurden für den April 2012 knapp 150€ (Bemessungsgrundlage 850€ bei 14,90% + Pflegeversicherung)
Alles Okay soweit.

Allerdings wurden mir jetzt bei der Abrechnung meines Arbeitgebers von meinem Gesamtbrutto nochmal 15,50% bzw 7,7% (Krankenversicherung) sowie 1,2250% (Pflegeversicherung) und 3,00% Arbeitslosenversicherung abgezogen!

Also hatten ich für den April ca 220€ Abgaben. Ist das wirklich so richtig?

Vielen Dank
Jochen

Rossi
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Beitrag von Rossi » 22.05.2012, 18:47

Hm, irgendetwas passt dort nicht.

Bist Du sicher, dass vom Bruttolohn etwas abgezogen worden ist?

Oder hast Du dich vielleicht nur verguckt, weil der Arbeitgeber bei einem Mini-Job (bis 400,00 €) pauschal selber etwas an die Mini-Job-Zentrale (Knappschaft) zahlen muss. Bei diesem Mini-Job wird in der Regel nichts abgezogen, der Arbeitgeber muss nur zusätzlich zahlen.

Ansonsten einfach den Arbeitgeber nachfragen, ob er Dich zur Pflichtversicherung bei der Knappschaft angemeldet hat. Dann endet die freiw. Kv. automatisch und Du bekommst die Beiträge auch wieder zurück.

amerin

Beitrag von amerin » 22.05.2012, 19:42

Mini- oder Midijob nun?

broemmel
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Beitrag von broemmel » 22.05.2012, 21:48

Ein MidiJob ist versicherngspflichtig.

Hast du den Job neu angefangen?
Werden freiwilligen Beiträge im April für den März gezahlt?

Jochen123
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Beitrag von Jochen123 » 23.05.2012, 08:11

Also es ist definitiv das Gesamtbrutto.
Kann es mir ehrlich gesagt auch nicht erklären, zumal ich schon seit Oktober letzten Jahres in der Freiwilligen bin. Der Abzug allerdings zum ersten mal Auftritt.
Die Knappschaft sagte mir auf Nachfrage, dass ihr kein Anmeldung als sozialversicherungspflichter Arbeitnehmer vorliegt.
Ich denke, dass wurde einfach vergessen. Werde dann wohl meinen Arbeitgeber mal ansprechen müssen.

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