Hallo, entschuldigt bitte wenn das hier nicht das richtige Forum ist aber ich habe eine Frage zur Krankenversicherung und das passt hier ja gut rein.
Also ich bin 23 Jahre alt und Familienversichert über meinen Vater. Kurze Frage, wahrscheinlich blöde, zählt auch hier die Schweigepflicht? Also ich wohne nicht mehr bei meinen Eltern und kriege ja die ganze Post. Aber die Frau von der Krankenkasse meinte das es nicht zu vermeiden ist das in irgendwelchen Abrechnungen wo sie angeblich die Unterschrift meines Vaters benötigten oder Gesprächen mal etwas über die Behandlung fällt, das verstehe ich aber nicht weil ich ja über mich selber entscheide. Ist das rechtens? Die Krankenkasse kann ich ja leider nicht wechseln. Ich möchte einfach nur nicht das meine Eltern über die Diagnose und Behandlung informiert werden.
Familienversicherung Datenschutz
Moderator: Czauderna
Hm, jetzt müssen mich die Sofas mal aufklären!?
Woher kommt denn diese Bauernweißheit?!
Bis zum 31.12.1988 galt die gute alte RVO. Dort gab es die Familienhilfe und hieraus ergab sich kein eigenständiges Recht.
Seit dem 01.01.1989 ist es allerdings ganz anders. Die Familienversicherung stellt ein eigenes Recht mit gleichzeitigen Pflichten dar. Ferner kann bei getrennt lebenden Familienangehörigen der sog. Anzeigebogen auch selber vom Famlienangehörige unterzeichnet werden. Also braucht man noch nicht einmal die Unterschrift des Vaters.
Von daher kann ich die Ausführung der Krankenkassentante derzeit überhaupt nicht nachvollziehen?!
Gibt es hierzu ein Gemeinsames Rundschreiben, welchees die Auskunft der Krankenkassenmitarbeiterin stützt?
Woher kommt denn diese Bauernweißheit?!
Bis zum 31.12.1988 galt die gute alte RVO. Dort gab es die Familienhilfe und hieraus ergab sich kein eigenständiges Recht.
Seit dem 01.01.1989 ist es allerdings ganz anders. Die Familienversicherung stellt ein eigenes Recht mit gleichzeitigen Pflichten dar. Ferner kann bei getrennt lebenden Familienangehörigen der sog. Anzeigebogen auch selber vom Famlienangehörige unterzeichnet werden. Also braucht man noch nicht einmal die Unterschrift des Vaters.
Von daher kann ich die Ausführung der Krankenkassentante derzeit überhaupt nicht nachvollziehen?!
Gibt es hierzu ein Gemeinsames Rundschreiben, welchees die Auskunft der Krankenkassenmitarbeiterin stützt?
Hallo,
die Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung, d.h. dem Hauptversicherten dürfen für volljährige Familien versicherte keinerlei Daten, geschweige denn Diagnosen usw. mitgeteilt werden.
Man muss natürlich dazu erwähnen, dass der Familien versicherte dies der Kasse explizit mitteilt, denn sonst kann es schon passieren, dass z.B. Anfragen allgemeiner Art (Überprüfung der Familienversicherung), dem Hauptversicherten zugestellt werden.
Gruss
Czauderna
die Familienversicherung ist eine eigenständige Versicherung, d.h. dem Hauptversicherten dürfen für volljährige Familien versicherte keinerlei Daten, geschweige denn Diagnosen usw. mitgeteilt werden.
Man muss natürlich dazu erwähnen, dass der Familien versicherte dies der Kasse explizit mitteilt, denn sonst kann es schon passieren, dass z.B. Anfragen allgemeiner Art (Überprüfung der Familienversicherung), dem Hauptversicherten zugestellt werden.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 19.05.2012, 23:46, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn ich Bruce richtig verstanden habe, sind die möglichen Angaben im FV-Prüfbogen (z.B. Adresse) nicht diejenigen, die seine Eltern nicht erfahren sollen. Ansonsten wüsste ich nicht, wo die KK gegen den Datenschutz verstoßen sollte - von menschlichem Versagen einmal abgesehen. Wie Du schon schriebst, eine explizite Bitte an die Kasse, den Eltern keinerlei Infos über Leistungen o.ä. zu gewähren und gut.Czauderna hat geschrieben:Man muss natürlich dazu erwähnen, dass der Familien versicherte dies der Kasse explizit mitteilt, denn sonst kann es schon passieren, dass z.B. Anfragen allgemeiner Art (Überprüfung der Familienversicherung), dem Hauoptversicherten zugestellt werden.
Aber bei der Gelegenheit:
Bruce, Du schreibst, Du seist 23 Jahre alt. Wenn Du studierst oder zur Schule gehst, ist die Altersgrenze für die Familienversicherung 25 Jahre. Solltest Du dies nicht tun, müsstest Du Dich mit der Kasse in Verbindung setzen - dann ist die Grenze nämlich mit dem 23. Geburtstag überschritten.
Danke für die Antworten, dann bin ich ja beruhigt. Es ging mir nicht um das jährliche Anteagsformular für die Familienversicherng sondern explizit um Dagmosen und evtl genehmigte oder abgelehnte Behandlungsmethoden.
Ich bin gerade dabei das Abitur auf einem Kolleg nachzuholen, gehe also zur Schule, vorher hab ich eine Ausbilung absolviert und bin dann zurück in die Familienversicherung.
Ich bin gerade dabei das Abitur auf einem Kolleg nachzuholen, gehe also zur Schule, vorher hab ich eine Ausbilung absolviert und bin dann zurück in die Familienversicherung.