Therapieabbruch kostenfrei möglich?

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Moderator: Czauderna

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hsm1
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Therapieabbruch kostenfrei möglich?

Beitrag von hsm1 » 13.05.2012, 14:46

Hallo,
ich habe noch nicht wirklich vor, meine (von der Krankenkasse finanzierte)Therapie abzubrechen, aber es würde mich beruhigen zu wissen, dass ich es kostenfrei könnte. Oft weiß ich nicht, wie ich alle Termine auf die Reihe bekommen soll, und der Druck als solcher, über eine lange Zeit an den Therapeuten gebunden zu sein, stört mich. Wenn ich bspw. aufgrund beruflicher Umdisponierungen einen Termin nicht langfristig absagen kann, muss ich ein hohes Ausfallgeld zahlen. Es ist bis jetzt noch nicht vorgekommen, aber die äußeren Umstände verursachen mir Streß, obwohl die Therapeutin ganz in Ordnung ist. Außerdem kommen wir langsam an den Punkt, an dem sich nicht mehr viel weiter bewegt, und da frage ich mich immer wieder, ob es noch Sinn macht, mich zeitlich so unter Druck zu setzen. Es sind aber noch einige Stunden bewilligt, und ich kann unmöglich das Ausfallgeld dafür zahlen.
Danke für persönliche Erfahrungen und rechtliche Grundlagen.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 13.05.2012, 15:21

Ich würde an allererster Stelle mit der Therapeutin sprechen, was die Termine und den damit verursachten Druck angeht (könnte nämlich Teil des Problems sein). Vielleicht findet Ihr gemeinsam eine Lösung, um die Therapie nicht abbrechen zu müssen.

Denn gerade hier irren viele:
Außerdem kommen wir langsam an den Punkt, an dem sich nicht mehr viel weiter bewegt
Zumal sprichst Du über einen bisher nicht eingetretenen Fall, den Du bislang auch vermeiden konntest. Ich an Deiner Stelle würde am Ball bleiben und das Ganze bis zum Ende durchführen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.05.2012, 10:14

Hallo,

nach Deinen letzten Beiträgen wurde Dein Beschäftigungsverhältnis zum 31.03.2012 beendet und seit dem 01.04.2012 bist Du im Krankengeldbezug.

Hat sich da eine Änderung ergeben?

Es besteht zum einen die Möglichkeit die Therapie zu beenden (abzubrechen). Ich gebe aber zu bedenken das danach eine Sperre von 2 Jahren eintritt bis eine neue Therapie begonnen werden kann. Diese Art Abbruch ist auf jeden Fall kostenfrei. Sofern einzelne vereinbarte Termine kurzfristig nicht wahr genommen werden hat der Therapeut Anspruch auf Ersatz des ausgefallenen Honorars.

Es handelt sich hier immerhin um eine Praxis die rein auf Termine ausgelegt ist. Jeder Termin der kurzfristig ausfällt kann nicht sofort von anderen wahrgenommen werden (es wartet ja keiner im Wartezimmer). Der Therapeut hat dadurch Einnahmeausfälle. Die Kasse zahlt nur für tatsächlich stattgefundene Sitzungen.

Ob der Therapeut diesen Ersatz in Anspruch nimmt ist am ehesten im persönlichen Gespräch mit dem Therapeuten zu klären.

Im allgemeinen ist der Erfolg einer Therapie mit vom persönlichen Einsatz abhängig. Dazu gehört auch das man die Bedeutung der Therapie zuordnet und dann gegebenenfalls die anderen Lebensumstände danach ausrichtet um die Therapie erfolgreich abzuschliessen.

Wenn Du das Gefühl hast das ein Punkt erreicht ist an dem sich nicht mehr viel bewegt sollte das Inhalt eines Gespräches mit dem Therapeuten sein.
Es sind aber noch einige Stunden bewilligt, und ich kann unmöglich das Ausfallgeld dafür zahlen
Die Stunden abzusitzen nur weil Stunden bewilligt sind bringt übrigens keinen weiter. Wenn die Therapie erfolgreich beendet wurde ist Schluss. Unabhängig ob noch Sitzungen die bewilligt waren offen sind oder nicht.

Ist das Ziel noch nicht erreicht wird ein Verlängerungsantrag gestellt.

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