Guten Tag,
da ich nur über ein geringes Einkommen verfüge (ca. 13.000 € brutto pro Jahr) und im Sommer ein 12-wöchiger Krankenhausaufenthalt ansteht, habe ich einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung an meine Krankenkasse geschickt.
Habe die Fragen zum Einkommen beantwortet, Original-Quittungen (Medikamente, Praxisgebühr) beigefügt und drum gebeten die Differenz bis zur individuellen Belastungsgrenze abzubuchen.
Ich bin seit Juni 2010 durchgehend in psychotherapeutischer Behandlung und meine Therapeutin hat mir das entsprechende Formular ausgefüllt, damit bei mir die Belastungsgrenze für Chronisch Kranke angesetzt werden kann. Die Kasse hat mir zugesichert, dass auch psychologische Psychotherapeuten dies ausfüllen dürfen. Ist das korrekt?
Wie lange benötigt die Kasse ca., um einen solchen Antrag zu bearbeiten?
Es ergeht erst ein Bescheid und dann wird das Geld abgebucht, oder? Hatte eine einmalige Einzugsermächtigung erteilt.
Nachdem das Geld abgebucht wurde, bekomme ich einen Befreiungsausweis? Wie sieht so was aus? Finde nichts im Netz. Muss auf der Chipcard auch etwas geändert werden?
Mein Einkommen für die verbleibenden Monate des Jahres konnte ich jetzt nur schätzen. Am Jahresende bekommt die Kasse ja die Bescheinigung vom Arbeitgeber aus der der Verdienst ersichtlich ist, oder? Dann muss man entweder etwas nachzahlen oder vielleicht sogar eine Erstattung, richtig?
Danke.
Antrag auf Zuzahlungsbefreiung bei Chronisch Kranken?
Moderator: Czauderna
Also, ein psychol. Psychotherap. ist kein Arzt. Die Bescheinigung über die chronische Erkrankung muss von einem Vertragsarzt ausgefüllt werden.
Sofern wäre mir neu, wenn dies deine KK anerkennen würde.
Ich geht mal davon aus, dass du schon vor der Abbuchung (oder gleichzeitig) den Bescheid über die Berechnung deiner Belastungsgrenze erhält.
Nach Zahlungseingang wird dir dann die Befreiungskarte ausgestellt.
Wir lange deine KK benötigt, um den Antrag zu prüfen, kann ich dir nicht sagen.Am besten vorab bei deiner KK erkundigen.
Sollte dein tatsächlich erzieltes Einkommen von dem geschätzen abweichen, bist du verpflichtet dies unaufgefordert mitzuteilen, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte
LG sonne 85
Sofern wäre mir neu, wenn dies deine KK anerkennen würde.
Ich geht mal davon aus, dass du schon vor der Abbuchung (oder gleichzeitig) den Bescheid über die Berechnung deiner Belastungsgrenze erhält.
Nach Zahlungseingang wird dir dann die Befreiungskarte ausgestellt.
Wir lange deine KK benötigt, um den Antrag zu prüfen, kann ich dir nicht sagen.Am besten vorab bei deiner KK erkundigen.
Sollte dein tatsächlich erzieltes Einkommen von dem geschätzen abweichen, bist du verpflichtet dies unaufgefordert mitzuteilen, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte
LG sonne 85
Also, ein psychol. Psychotherap. ist kein Arzt. Die Bescheinigung über die chronische Erkrankung muss von einem Vertragsarzt ausgefüllt werden.
Sofern wäre mir neu, wenn dies deine KK anerkennen würde.
Ich geht mal davon aus, dass du schon vor der Abbuchung (oder gleichzeitig) den Bescheid über die Berechnung deiner Belastungsgrenze erhält.
Nach Zahlungseingang wird dir dann die Befreiungskarte ausgestellt.
Wir lange deine KK benötigt, um den Antrag zu prüfen, kann ich dir nicht sagen.Am besten vorab bei deiner KK erkundigen.
Sollte dein tatsächlich erzieltes Einkommen von dem geschätzen abweichen, bist du verpflichtet dies unaufgefordert mitzuteilen, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte
LG sonne 85
Sofern wäre mir neu, wenn dies deine KK anerkennen würde.
Ich geht mal davon aus, dass du schon vor der Abbuchung (oder gleichzeitig) den Bescheid über die Berechnung deiner Belastungsgrenze erhält.
Nach Zahlungseingang wird dir dann die Befreiungskarte ausgestellt.
Wir lange deine KK benötigt, um den Antrag zu prüfen, kann ich dir nicht sagen.Am besten vorab bei deiner KK erkundigen.
Sollte dein tatsächlich erzieltes Einkommen von dem geschätzen abweichen, bist du verpflichtet dies unaufgefordert mitzuteilen, damit eine Neuberechnung stattfinden kann.
Ich hoffe, dass ich dir helfen konnte
LG sonne 85
Hallo,
mit Sicherheit reicht die Bescheinigung eines Psychologen oder eines Psychotherapeuten nicht aus um als chronisch Kranker anerkannt zu werden, was die Härtefallregelung nach § 62 SGB V. angeht. Da wird es wohl bei der 2% Grenze
bleiben. Das wären nach deinen Angaben 260,00 € pro. Jahr.
Allein für die Krankenhausbehandlung werden schon 280,00 € verbraucht werden, hinzu kommen noch die Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, die Zuzahlungen für Medikamente, aber auch die Praxisgebühr.
Gruss
Czauderna
mit Sicherheit reicht die Bescheinigung eines Psychologen oder eines Psychotherapeuten nicht aus um als chronisch Kranker anerkannt zu werden, was die Härtefallregelung nach § 62 SGB V. angeht. Da wird es wohl bei der 2% Grenze
bleiben. Das wären nach deinen Angaben 260,00 € pro. Jahr.
Allein für die Krankenhausbehandlung werden schon 280,00 € verbraucht werden, hinzu kommen noch die Eigenanteile für Heil- und Hilfsmittel, die Zuzahlungen für Medikamente, aber auch die Praxisgebühr.
Gruss
Czauderna