hallo,
ich bin nun schon über eine längere zeit krank geschrieben und werde somit bald krankengeld von der krankenkasse erhalten. eventuell bekomme ich nicht genug um meine kosten abdecken zu können, soll heißen das ich unter den alg 2 satz liegen werde. nun hätte ich gerne gewußt, sollte das krankengeld sagen wir unter 600 sein euro sein , ob ich dann ein anspruch auf alg 2 ergänzend zum krankengeld der krankenkasse hätte.
mfg danny
krankengeld und alg 2 ergänzend
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
also für diese Frage hast Du Dir das falsche Forum rausgesucht. Hier kann Dir ggf. erklärt werden, wie sich KG errechnet.
Aber ob ein ALG-II-Anspruch besteht oder nicht, muss das Jobcenter klären. Kannst höchstens hoffen, dass sich hier im Forum jemand mit den Hartz-IV-Regeln auskennt.
Gruß
Sportsfreund
also für diese Frage hast Du Dir das falsche Forum rausgesucht. Hier kann Dir ggf. erklärt werden, wie sich KG errechnet.
Aber ob ein ALG-II-Anspruch besteht oder nicht, muss das Jobcenter klären. Kannst höchstens hoffen, dass sich hier im Forum jemand mit den Hartz-IV-Regeln auskennt.
Gruß
Sportsfreund
Also Du könntest nicht zugunsten aug ALGII auf KG verzichten, aber wer will das schon.
Aber ergänzend kannst Du ALGII bekommen, wenn Du abzusehen ist, daß Du bald wieder einsazufähig bist. Also wenn Du z.B. krank bist weil Du einen Kahnbeinbruch (dauert gerne man 4 Monate zum heilen), oder wegen ner Op länger ausfällst, sowas absehbahres halt.
Bei Burnout, oder ähnlichem, ungewissen, nein, in dem Fall nicht, wenn es gutachterlich festgestellt ist.
Hier würde aber Hilfe zur Grundsicherung (früher Sozialhilfe) in Frage kommen.
Alles natürlich nur, wenn Anspruch der Höhe nach bestünde.
Ich hab mich da nämlich auch schon informiert.
LG
Mel
Aber ergänzend kannst Du ALGII bekommen, wenn Du abzusehen ist, daß Du bald wieder einsazufähig bist. Also wenn Du z.B. krank bist weil Du einen Kahnbeinbruch (dauert gerne man 4 Monate zum heilen), oder wegen ner Op länger ausfällst, sowas absehbahres halt.
Bei Burnout, oder ähnlichem, ungewissen, nein, in dem Fall nicht, wenn es gutachterlich festgestellt ist.
Hier würde aber Hilfe zur Grundsicherung (früher Sozialhilfe) in Frage kommen.
Alles natürlich nur, wenn Anspruch der Höhe nach bestünde.
Ich hab mich da nämlich auch schon informiert.
LG
Mel