Zusatzbeitrag von BKK Köria
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Zusatzbeitrag von BKK Köria
Guten Abend
Bin neu hier und vielleicht kann mir jemand helfen.
Also ich hab vor einigen Tagen einen Brief von der BKK Köria erhalten,indem ich meinen Zusatzbeitrag für das letzte Jahr bezahlen soll.Also bis zur deren Schließung.
Ist das überhaupt noch legitim?So fast 1 jahr danach wollen sie noch Geld?
Bekam sonst nie einen Brief das ich was bezahlen soll.
Kennt sich einer damit aus?Wäre super wenn ihr mir helfen könnt.
Bevor ich was bezahle wo ich es hätte nicht tun müssen.
Bin neu hier und vielleicht kann mir jemand helfen.
Also ich hab vor einigen Tagen einen Brief von der BKK Köria erhalten,indem ich meinen Zusatzbeitrag für das letzte Jahr bezahlen soll.Also bis zur deren Schließung.
Ist das überhaupt noch legitim?So fast 1 jahr danach wollen sie noch Geld?
Bekam sonst nie einen Brief das ich was bezahlen soll.
Kennt sich einer damit aus?Wäre super wenn ihr mir helfen könnt.
Bevor ich was bezahle wo ich es hätte nicht tun müssen.
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Hallo,
bestimmt ist es das:
Verwirrung bei Versicherten
Ehemalige City-BKK-Versicherte müssen Zusatzbeitrag nachzahlen
Donnerstag, 12. Apr 2012, 17:08
Viele ehemalige Versicherte der früheren City BKK bekamen in den vergangenen Tagen Post mit der Aufforderung, nicht gezahlte Zusatzbeiträge nachträglich zu zahlen. Trotz eines Gerichtsurteils, wonach der City-BKK-Zusatzbeitrag unrechtmäßig sei, müssen die Betroffenen den Betrag überweisen. Ob es später eine Erstattung geben könnte, ist unklar.
Versicherte der geschlossenen City BKK müssen nachzahlen.
Schock für viele Versicherte der City BKK, die zum Juni 2011 geschlossen wurde: Sie werden aufgefordert, alle bis zum 30. Juni 2011 nicht gezahlten Zusatzbeiträge zu zahlen. Je versäumten Monat werden 15 Euro fällig, zuzüglich einer Mahngebühr von einmalig 30 Euro. Die Abwicklungsgesellschaft der Krankenkasse “CITY BKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung (KöRiA)” bestätigte gegenüber Zusatzbeitrag.com eine “Mahnungsaktion in großem Maße”, wollte aber keine genaueren Angaben darüber machen, wieviele Versicherte betroffen sind. Den Versicherten wird eine Woche Zeit gegeben, den ausstehenden Betrag zu begleichen.
BVA: Zahlungsaufforderung ist rechtens
Laut Bundesversicherungsamt kann die City BKK KöRiA diese Nachforderungen stellen, obwohl es im Sommer 2011 ein erstes Urteil des Sozialgerichts Berlin gab, wonach die Zusatzbeiträge der Kasse unrechtmäßig waren. Einige Versicherte hatten damals (S 73 KR 1635/10) geklagt, dass die BKK nur unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen hätte. Doch derzeit läuft ein Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Tobias Schmidt vom Bundesversicherungsamt (BVA) bestätigte, dass das erste Urteil nicht rechtskräftig sei, bevor über die Berufung entschieden wurde. Demnach müssen die ehemaligen City-BKK-Versicherten in den sauren Apfel beißen und der Zahlungsaufforderung nachkommen.
Nutzung der Zusatzbeiträge
Das Geld wird von der City BKK KöRiA eingesammelt, die wiederum die Abwicklung aller Geschäfte der Kasse seit 1.7.2011 übernommen hat. Dies beinhaltet auch die Zahlung von Forderungen an die City BKK durch Gläubiger. Diese hatten bis 7. November 2011 Zeit, Forderungen an die Alt-Krankenkasse zu stellen. Ob die rückwirkenden Zusatzbeiträge dafür genutzt werden, ist unklar. “Im Zweifel werden die Gelder beim BKK-Bundesverband landen, der die Abwicklung finanziert” so Tobias Schmidt.
Sollte das Landessozialgericht die Zusatzbeiträge ebenfalls für unrechtmäßig halten, könnten die Versicherten das Geld später wieder erstattet bekommen. Schmidt hält es allerdings für wahrscheinlich, dass das Gericht diesmal im Sinne der Krankenkasse entscheidet. Falls nicht, könnte die Krankenkasse danach vor das Bundessozialgericht ziehen. Ein langer Rechtsweg stünde Versicherten und Krankenkasse bevor, ehe Rechtssicherheit in Sachen Zusatzbeitrag besteht.
Auch Bezieher von Hartz IV betroffen
Auch Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Versicherung bei der City BKK arbeitssuchend waren, müssen die Nachforderungen bezahlen. Das betrifft sowohl Bezieher von Alg I als auch Empfänger von Alg II (Hartz IV). Grund ist, dass seit 2011 auch diese Personen grundsätzlich nicht vom Zusatzbeitrag befreit sind. Jede Krankenkasse entscheided dies allein und kann in der eigenen Satzung festlegen, dass Hatz-IV-Empfänger keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Einige Krankenkassen befreiten diese Personen per Satzung vom Zusatzbeitrag, nicht aber die City BKK.
Hier gefunden:
zusatzbeitrag.com/nachrichten/ehemalige-city-bkk-versicherte-muessen-zusatzbeitrag-nachzahlen-2952
LG, Fee
bestimmt ist es das:
Verwirrung bei Versicherten
Ehemalige City-BKK-Versicherte müssen Zusatzbeitrag nachzahlen
Donnerstag, 12. Apr 2012, 17:08
Viele ehemalige Versicherte der früheren City BKK bekamen in den vergangenen Tagen Post mit der Aufforderung, nicht gezahlte Zusatzbeiträge nachträglich zu zahlen. Trotz eines Gerichtsurteils, wonach der City-BKK-Zusatzbeitrag unrechtmäßig sei, müssen die Betroffenen den Betrag überweisen. Ob es später eine Erstattung geben könnte, ist unklar.
Versicherte der geschlossenen City BKK müssen nachzahlen.
Schock für viele Versicherte der City BKK, die zum Juni 2011 geschlossen wurde: Sie werden aufgefordert, alle bis zum 30. Juni 2011 nicht gezahlten Zusatzbeiträge zu zahlen. Je versäumten Monat werden 15 Euro fällig, zuzüglich einer Mahngebühr von einmalig 30 Euro. Die Abwicklungsgesellschaft der Krankenkasse “CITY BKK als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Abwicklung (KöRiA)” bestätigte gegenüber Zusatzbeitrag.com eine “Mahnungsaktion in großem Maße”, wollte aber keine genaueren Angaben darüber machen, wieviele Versicherte betroffen sind. Den Versicherten wird eine Woche Zeit gegeben, den ausstehenden Betrag zu begleichen.
BVA: Zahlungsaufforderung ist rechtens
Laut Bundesversicherungsamt kann die City BKK KöRiA diese Nachforderungen stellen, obwohl es im Sommer 2011 ein erstes Urteil des Sozialgerichts Berlin gab, wonach die Zusatzbeiträge der Kasse unrechtmäßig waren. Einige Versicherte hatten damals (S 73 KR 1635/10) geklagt, dass die BKK nur unzureichend auf das Sonderkündigungsrecht hingewiesen hätte. Doch derzeit läuft ein Berufungsverfahren beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Tobias Schmidt vom Bundesversicherungsamt (BVA) bestätigte, dass das erste Urteil nicht rechtskräftig sei, bevor über die Berufung entschieden wurde. Demnach müssen die ehemaligen City-BKK-Versicherten in den sauren Apfel beißen und der Zahlungsaufforderung nachkommen.
Nutzung der Zusatzbeiträge
Das Geld wird von der City BKK KöRiA eingesammelt, die wiederum die Abwicklung aller Geschäfte der Kasse seit 1.7.2011 übernommen hat. Dies beinhaltet auch die Zahlung von Forderungen an die City BKK durch Gläubiger. Diese hatten bis 7. November 2011 Zeit, Forderungen an die Alt-Krankenkasse zu stellen. Ob die rückwirkenden Zusatzbeiträge dafür genutzt werden, ist unklar. “Im Zweifel werden die Gelder beim BKK-Bundesverband landen, der die Abwicklung finanziert” so Tobias Schmidt.
Sollte das Landessozialgericht die Zusatzbeiträge ebenfalls für unrechtmäßig halten, könnten die Versicherten das Geld später wieder erstattet bekommen. Schmidt hält es allerdings für wahrscheinlich, dass das Gericht diesmal im Sinne der Krankenkasse entscheidet. Falls nicht, könnte die Krankenkasse danach vor das Bundessozialgericht ziehen. Ein langer Rechtsweg stünde Versicherten und Krankenkasse bevor, ehe Rechtssicherheit in Sachen Zusatzbeitrag besteht.
Auch Bezieher von Hartz IV betroffen
Auch Personen, die zum Zeitpunkt ihrer Versicherung bei der City BKK arbeitssuchend waren, müssen die Nachforderungen bezahlen. Das betrifft sowohl Bezieher von Alg I als auch Empfänger von Alg II (Hartz IV). Grund ist, dass seit 2011 auch diese Personen grundsätzlich nicht vom Zusatzbeitrag befreit sind. Jede Krankenkasse entscheided dies allein und kann in der eigenen Satzung festlegen, dass Hatz-IV-Empfänger keine Zusatzbeiträge zahlen müssen. Einige Krankenkassen befreiten diese Personen per Satzung vom Zusatzbeitrag, nicht aber die City BKK.
Hier gefunden:
zusatzbeitrag.com/nachrichten/ehemalige-city-bkk-versicherte-muessen-zusatzbeitrag-nachzahlen-2952
LG, Fee
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- Registriert: 12.12.2010, 01:16
Das stimmt nur bedingt. Die Einziehung der Zusatzbeiträge verursacht auch Kosten, zumal die Köria die Angelegenheit outgesourct hat - und das trotz des üppigen und gut bezahlten Personals, das nach zur Verfügung steht und den Übrigen, die zu Hause sitzen und nach den neuesten Urteilen noch bezahlt werden müssen. Hinzu kommt, dass die Mahnungen sehr schwer nachzuvollziehen sind, weil der Zusatzbeitrag (nach den mir vorliegenden Schreiben) generell bis zum 30.06.11 eingefordert wird, egal ob der Versicherte vorher ausgeschieden ist......broemmel hat geschrieben:Nachvollziehbar.
Und es verringert die Ausgleichszahlungen der anderen BKK
Das würde zu den Datensätzen der City Bkk leider passen.
Die Abwicklungist ist wirklich mehr als fragwürdig. Was da an Kosten verursacht wird geht wohl auf keine Kuhhaut.
Die Form der Abwicklung ist leider von anderen nicht zu beeinflussen. Das übernimmt der BKK Bundesverband.
Da kann man nur hoffen das sich noch netto etwas erübrigt, um die Ausgleichszahlungen wenigstens etwas zu verringern.
Die Abwicklungist ist wirklich mehr als fragwürdig. Was da an Kosten verursacht wird geht wohl auf keine Kuhhaut.
Die Form der Abwicklung ist leider von anderen nicht zu beeinflussen. Das übernimmt der BKK Bundesverband.
Da kann man nur hoffen das sich noch netto etwas erübrigt, um die Ausgleichszahlungen wenigstens etwas zu verringern.
Hallo,bkkinsider hat geschrieben:
Das stimmt nur bedingt. Die Einziehung der Zusatzbeiträge verursacht auch Kosten, zumal die Köria die Angelegenheit outgesourct hat - und das trotz des üppigen und gut bezahlten Personals, das nach zur Verfügung steht und den Übrigen, die zu Hause sitzen und nach den neuesten Urteilen noch bezahlt werden müssen.
och, nicht nur nach den neuesten Urteilen.
das gibt es öfter
Gruß Bully