Krankenkasse verweigert mit Krankengeld da nicht Lückenlos

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Mutterkutter
Beiträge: 16
Registriert: 31.01.2012, 21:40

Beitrag von Mutterkutter » 13.04.2012, 23:32

Ich hab mich jetzt mal hier durch den Thread gekämpft.Der Fall von Mattew ist ja fast das gleiche wie mein Fall.Und ich möchte nur folgendes sagen @Machts Sinn : Deine Tipps in allen Ehren,ich bin von Deiner Arbeit hier wirklich begeistert und überzeugt,aber.............
Auch ich habe vor ein paar Wochen mal versucht,dem Anwalt Deine eingestellten Links und Schreiben schön zu reden------------und wurde eines besseren belehrt.So lange dieser Widerspruchsausschuss nicht getagt hat,kann man keine Klage einreichen.Nun denn,inzwischen war die AOK Burgdorf wohl etwas schneller als hier in dem Fall die AOK Bayern.Mein Widerspruch wurde abgelehnt und wir konnten klagen.Was aber noch nicht heisst,dass wir schon einen Termin beim Sozialgericht haben------------Nein,da warten wir seit 5!!!!!!!!!!!Wochen drauf.
Auch ich habe versucht,in meiner Not,als Burnoutpatient und nachweislich kranker Mensch,von Hartz4 zu leben,diese Ungerechtigkeit beim Fernsehen darzustellen,was ich aber ganz schnell sein gelassen habe,da ein schwebendes Verfahren.Sowas kann man im Fernsehen nicht rüberbringen.Und auch hier sagte mein Anwalt,dass das in der Öffentlichkeit null Interesse hervorruft,weil
*Wer ist schon krank,wird arbeitslos,und wessen Arzt schreibt dann schon statt dem Montag,als letzten Krankentag das Datum vom Sonntag auf den Auszahlungsschein?*
Sowas passiert auf 100000Fällen vielleicht einmal.Also nichts von öffentlichem Interesse.
Also kann ich Matthews Aussagen nur bestätigen.
Es gibt nur eine Möglichkeit da durch zu kommen und die heisst *Geduld*
Tja und warum ich auch mal wieder mehr GEduld haben muss,wie Vaterlandsliebe,das erzähle ich in meinem eigen Thread weiter.
Also nichts für ungut.
http://www.krankenkassenforum.de/kranke ... t5687.html

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 14.04.2012, 03:06

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Leseratte
Beiträge: 27
Registriert: 01.02.2012, 13:33

Beitrag von Leseratte » 14.04.2012, 17:13

Dazu habe ich auch gleich eine Frage: meine AU- Bescheinigung läuft bis zum 30.04., und am 30.04. habe ich einen Termin bei meiner Ärztin.
Der 01.05. ist ja dann ein Feiertag, Post an die KK wird nicht transportiert.
Sollte ich sicherheitshalber versuchen, einen Termin ein paar Tage vor dem 30.04. zu bekommen oder reicht das Datum 30.04. aus? Oder evtl. bei der KK nachfragen? Ich will da nix falsch machen, zumal bei mir momentan ein REHA-Antrag läuft...

Danke schon mal an die Spezialisten!

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 14.04.2012, 17:44

Hallo Leseratte,
da kannst du wirklich beruhigt sein, wenn du am 30.04. einen Termin hast und an diesem Tag die weitere AU. bescheinigt wird, dann ist alles klar, auch wenn die Meldung selbst bei der Kasse erst am 2. oder 3. Mai eingehen sollte.
Die Fälle, die hier im Forum geschildert und behandelt werden sind, so ärgerlich das auch für die Betroffenen ist, wirklich nur Einzelfälle, bei denen die Kasse, bzw. die handelnden Mitarbeiter (egal aus welchen Gründen) sich je nach Fallkonstellation entweder falsch verhalten haben oder sich auf ein bestimmtes Bundessozialgerichtsurteil berufen.
Gruß
Czauderna

Leseratte
Beiträge: 27
Registriert: 01.02.2012, 13:33

Beitrag von Leseratte » 14.04.2012, 17:58

Danke, Czauderna, für die schnelle Antwort! Da bin ich jetzt einigermaßen beruhigt...!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 15.04.2012, 21:50

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

Sachstand

Beitrag von Machts Sinn » 26.04.2012, 19:02

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

doppelcalifax
Beiträge: 2
Registriert: 17.05.2010, 15:47

Beitrag von doppelcalifax » 27.04.2012, 19:12

Hallo in die Runde,

ich überlege mir gerade, ob die Sache mit dieser lückenlosen AU-Bescheinigung auch für die Bezug von Verletztengeld relevant ist oder ob das nur im Rahmen von §192 SGB V gilt,
d.h. Arbeitsunfähigkeit aktuell bis 06.05.2012 und Folgetermin beim Arzt der BG (der leider vom 30.04.2012 bis 04.05.2012 im Urlaub ist) erst am 10.05.2012.
Es besteht aktuell kein Arbeitsverhältnis (durch Befristung während
Bezug von Verletztengeld ausgelaufen).


Viele Grüße doppelcalifax

Matthew1904
Beiträge: 45
Registriert: 22.12.2011, 17:24

Beitrag von Matthew1904 » 27.04.2012, 20:49

Hallo


Heute kam vom Anwalt die Entscheidung..

Die AOK Bayern hat den Widerruf abgelehnt. Antrag liegt dem sozialgericht in Bayreuth nun vor!!!

Es geht weiter. Nun warten wir darauf was der Richter sagt und wie die Sache ausgeht!!!!
Zuletzt geändert von Matthew1904 am 28.04.2012, 17:27, insgesamt 1-mal geändert.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.04.2012, 22:08

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 08.05.2012, 23:06

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Matthew1904
Beiträge: 45
Registriert: 22.12.2011, 17:24

Beitrag von Matthew1904 » 10.05.2012, 00:11

Das Fernseh wird nun den ganzen Fall verfolgen!!!!


Der Service-Mitarbeiter der sich hier im forum herumtreibt, hilft auch nichts, der vermittelt dich nur an Deine zugehörige Dienststelle und welche antworten man da bekommt, die können wir uns wohl ja denken..

ich sag dazu ALLES NUR HEIßE LUFT!!!!

Einfach nicht zum Empfehlen!!!!

Warten wir es ab, wie das Urteil ausfallen wird.

Bully
Beiträge: 1205
Registriert: 10.12.2009, 16:47

Beitrag von Bully » 10.05.2012, 07:04

Matthew1904 hat geschrieben:

Der Service-Mitarbeiter der sich hier im forum herumtreibt, hilft auch nichts,
Hallo Matthew1904,

sag mal, hast Du wirklich daran geglaubt, von den hier angemeldeten
AOK -Service Hilfestellungen zu bekommen.

so naiv bist Du doch nicht, oder???

Gruß Bully

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 29.05.2012, 18:44

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Matthew1904
Beiträge: 45
Registriert: 22.12.2011, 17:24

Beitrag von Matthew1904 » 10.07.2012, 19:35

Moin

ich habe euch nicht vergessen.

alles wurde beim Sozialgericht von meinem Anwalt eingereicht und wir verklagen nun die AOK Bayern!!!!

Wenn ich nun richtig liege ist meine alte Kundenbetruerin auch nicht mehr bei der AOK Direktion Bbg!!! Hab versucht zweimal sie zu erreichen und da wurde mir mitgeteilt. Das Frau ***** nicht mehr bei uns arbeitet!!!.. Also irgendwas passt da nicht ;)..


Ich sag besheid wenn ich euch mehr sagen kann

Gruß

Matthew

Antworten