Unstimmigkeiten AU (aufgehoben oder nicht?)

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.04.2012, 14:18

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 05.04.2012, 14:23

Eindeutig ist jedenfalls, dass den Verwaltungsakt über die Frage der Arbeits(un)fähigkeit nicht der MDK bekannt geben kann und darf.
Über das Ergebnis der Begutachtung darf der MDK aber unterrichten?
Oder wird das Ergebnis erst gültig, wenn der Versicherte Kenntnis durch die Kasse erlangt?

Dann kann der Versicherte ja sagen, ich wusste von der Arbeitsfähigkeit nix. Deshalb bin ich nicht zur Arbeit gegangen.


Ganz unabhängig davon, ob die Begutachtungsanleitung und die ärztliche Kunst verletzt sind:
ärztliche Kunst? Reden wir hier jetzt von einem Behandlungsfehler? Oder welche ärztliche Kunst meinst Du?
entscheidende Fehler der Krankenkasse dürfte durch die Verletzung des § 277 Abs. 2 SGB V ziemlich eindeutig sein
Welcher Fehler liegt denn jetzt vor?
Der Fehler besteht hier doch darin das
a) Die Arbeit nicht aufgenommen wurde obwohl der arbeitsfähigkeit durch den MDK festgestellt wurde und noch ein Hinweis des Arbeitgebers erfolgte

oder
b) der behandelnde Arzt keinen Widerspruch eingelegt hat obwohl er Kenntnis vom Ergebnis der Untersuchung hat

Reden wir hier von möchtegernfehlern oder soll hier in der Praxis geholfen werden?

Hier zeigt sich mal wieder schön wie zielgerichtet gearbeitet wird.
Die einen Forumteilnehmer erläutern die Vorgänge und geben Hinweise wie der Fragesteller weiter vorgehen kann.

Ein Forumteilnehmer ist auf der Suche wer was falschgemacht haben könnte. Ohne Rücksicht auf die Auswirkungen beim Fragesteller.

Noch einmal zur "Verletzung" dees § 277 Abs 2 SGB V.
Zum einen ist dort weder die Form noch eine Frist genannt innerhalb derer die Krankenkasse das Ergebnis mitzuteilen hat.

Der Versicherte wurde in einem Gespräch mit der Kasse informiert.

Wo ist jetzt das Problem? Und vor allem was hat der/die Fragesteller jetzt davon?

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 05.04.2012, 15:21

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heikon
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Beitrag von heikon » 05.04.2012, 19:51

broemmel hat geschrieben:
Über das Ergebnis der Begutachtung darf der MDK aber unterrichten?
Oder wird das Ergebnis erst gültig, wenn der Versicherte Kenntnis durch die Kasse erlangt?
Darf der Mitarbeiter des MDK die Arbeitsunfähigkeit aufheben oder nicht?
broemmel hat geschrieben: Dann kann der Versicherte ja sagen, ich wusste von der Arbeitsfähigkeit nix. Deshalb bin ich nicht zur Arbeit gegangen.
Ich wusste vom Ergebnis der Untersuchung. Ich bin nicht zur Arbeit gegangen, weil ich Schmerzen habe und ein Widerspruchsrecht.

Im Übrigen könnte ich das wirklich sagen, wenn ich nicht so dumm ehrlich wäre. An dem Tag hatte ich mir die Ohren nicht richtig gewaschen, habe kein Ergebnis gehört.
broemmel hat geschrieben: ärztliche Kunst? Reden wir hier jetzt von einem Behandlungsfehler? Oder welche ärztliche Kunst meinst Du?
Aus meinem rein laienhaften Verständis heraus würde ich davon ausgehen, dass ein Nichtfacharzt ohne Befunde nach einmal bücken und Arme über den Kopf halten keinen Krankheitszustand beurteilen kann, für den zwei Orthopäden mehrere Untersuchungen und bildgebende Verfahren benötigt haben. Und aus meiner rein laienhaften unärztlichen Sicht heraus wäre doch auch eine Beschreibung meines Arbeitsplatzes zur Beurteilung meiner Arbeitsfähigkeit nötig gewesen, oder?
broemmel hat geschrieben: Ein Forumteilnehmer ist auf der Suche wer was falschgemacht haben könnte. Ohne Rücksicht auf die Auswirkungen beim Fragesteller.
Mein AG ist (übrigens völlig zu Recht aus seiner Sicht heraus) der Ansicht ich sei arbeitsfähig gewesen und hätte die Arbeitsleistung nicht erbracht.
Ich bin (völlig zu Recht aus meiner Sicht heraus) der Ansicht, ich sei nicht arbeitsfähig gewesen. Also muss irgendwo ein Fehler gewesen sein.
Wenn dieser Fehler bei mir lag, ok, Pech! Wenn der Fehler bei jmd anderem lag, wäre mir schon geholfen, wo er jetzt genau war, um ihn eventuell korrigieren zu können.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 05.04.2012, 20:22

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier in Vergessenheit gerät, dass die Kasse im Auftrag des Arbeitgebers den MDK beauftragt hat. Die Kasse selbst hat den MDK nicht beauftragt und wird auch keine Entscheidung treffen, die ihre Belange betrifft. Von daher bezweifle ich sehr, dass die Kasse überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen hat oder wird. Es geht rein um das Ergebnis der Begutachtung, das mitgeteilt wird.

Dann nehmen wir uns doch mal wieder den § 277 SGB V vor. Im ersten Absatz ist geregelt, dass der MDK dem Arzt das Ergebnis mitteilt. Ob und wann das geschehen ist, wissen wir nicht (falls ich die entscheidende Info nicht überlesen habe). Im zweiten Absatz geht es um die Mitteilung der Kasse an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber wurde informiert, der Versicherte ebenfalls. Ob das nun geschah, als der Versicherte anrief oder dass die Kasse anrief, ist doch im Ergebnis egal. Die Kasse wusste, dass der Versicherte wusste, dass er wieder arbeiten gehen sollte. Das allein ist entscheidend. Und dass diese Mitteilung schriftlich erfolgen muss, steht nirgends, das behauptet nur der Arzt.

Fakt ist, der Versicherte wurde von seinem Arbeitgeber aufgefordert, zur Arbeit zu erscheinen. Das hat er nicht getan. Dies ist ein Problem zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Kasse hat damit nichts zu tun. Sie ist nur der Vermittler zwischen Arbeitgeber und MDK und hat dafür zu sorgen, dass Arbeitgeber und Versicherter informiert sind (was geschehen ist) und ein Zweitgutachten einzuleiten, wenn er Arzt das beantragt (was nicht geschehen ist).

heikon
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Beitrag von heikon » 05.04.2012, 21:05

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Irgendwie habe ich den Eindruck, dass hier in Vergessenheit gerät, dass die Kasse im Auftrag des Arbeitgebers den MDK beauftragt hat. Die Kasse selbst hat den MDK nicht beauftragt und wird auch keine Entscheidung treffen, die ihre Belange betrifft. Von daher bezweifle ich sehr, dass die Kasse überhaupt einen Verwaltungsakt erlassen hat oder wird. Es geht rein um das Ergebnis der Begutachtung, das mitgeteilt wird.
Ich hab den MDK-Mitarbeiter gefragt, wie es nun weiter geht und er hat gesagt, ich bekäme Bescheid von der Kasse.

Als ich mit der Kasse telefonierte, wusste sie nicht, wer namentlich am Telefon ist, sie hat mir nur eine allgemeine Auskunft zum Widerspruchsverfahren gegeben.
edit: achso und das zweite Gespräch mit der Kasse war gestern erst, da war der Zeitraum der Arbeits(un)fähigkeit schon längst vorbei.
Zuletzt geändert von heikon am 05.04.2012, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.

Gast

Beitrag von Gast » 05.04.2012, 21:08


Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.04.2012, 09:46

Hallo,

nun ja, es wurde schon viel geschrieben. Ich geb dann auch mal meinen Senf dazu.

Die Veranlassung der Untersuchung erfolgte auf Drängen des Arbeitgebers, der wohl (aus seiner Sicht) berechtigte Zweifel an der AU hatte.
Es war kein Mitarbeiter des MDK, sondern ein Arzt des MDK. Die haben nämlich auch Schreibkräfte, deshalb die Verdeutlichung.
Dieser MDK-Arzt hat gesagt, dass die Kasse was schreiben wird. Da irrte er wohl.
Der behandelnde Arzt wurde von Dir zeitnah über die Untersuchung und das mögliche Ergebnis unterrichtet und meinte, seine AU wäre gültig. Und dass Du Dir keine Sorgen machen sollst. Da lag er meiner Meinung nach auch gründlich daneben.
Aber die Welt ist so herrlich einfach: Schuld ist die Kasse ! :-)

Ich frage mich: Warum hast Du an dem Tag, wo Du lt. MDK wieder arbeitsfähig warst, nicht einen Arbeitsversuch unternommen? Das hätte das ganze Problem recht schnell gelöst. Du gehst zur Arbeit und es geht nicht. Anschließend gehst Du zum Arzt und er stellt eine Erstbescheinigung der Arbeitsunfähigkeit aus.

Zum Verfahren an sich, die Kasse bekommt in der Regel am gleichen Tag ein Fax mit dem Ergebnis der MDK-Untersuchung. Das ausführliche Gutachten kann 7-10 Tage dauern. Ich für meinen Teil informiere nach Erreichen des Faxes dann den Versicherten und den Arbeitgeber. Je nach Sachlage telefonisch oder schriftlich - aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht per Mail.

Ich denke mal, dass hier Entgeltfortzahlung strittig ist und das erst einmal zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu klären ist. Wobei es auch so ist, dass wenn EFZ nicht geleistet wird, Ansprüche auf Krankengeld hergestellt werden müssen, aber da ist die fehlende AU sicher der Knackpunkt. Und von sich aus wird die Kasse wohl nichts machen, für sie ist die Lage klar.
Wenn Du also Geld sehen willst, dann jaul hier bitte nicht das Lied des wichtigen Gliedes der Gesellschaft, sondern besorge Dir vom Doc ärztliche Atteste, die die Arbeitsfähigkeit wiederlegen und zieh den Widerspruch durch.
Dass Du unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Institutionen bekommen hast, das ist ärgerlich und bedauerlich, ändert aber nichts am Verfahren.
Ohne einen ärztlichen Widerspruch sehe ich leider keine Erfolgsaussichten.

LG, Fee

heikon
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Registriert: 27.03.2012, 14:08

Beitrag von heikon » 07.04.2012, 00:08

Krankenkassenfee hat geschrieben:Ich frage mich: Warum hast Du an dem Tag, wo Du lt. MDK wieder arbeitsfähig warst, nicht einen Arbeitsversuch unternommen?
Weil ich in der Krankenpflege auch ein ganz klein wenig Verantwortung den mir anvertrauten Menschen gegenüber habe.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Wenn Du also Geld sehen willst, dann jaul hier bitte nicht das Lied des wichtigen Gliedes der Gesellschaft, sondern besorge Dir vom Doc ärztliche Atteste, die die Arbeitsfähigkeit wiederlegen und zieh den Widerspruch durch.
Ich bin tatsächlich, nicht erst seit gestern, ziemlich erschüttert über unser marodes Gesundheitssystem. Meine Arbeit will kein Mensch mehr machen, wir haben immer mehr Langzeitarbeitslose, die nach nem
6-Wochen-Kurs auf die Patienten los gelassen werden. Da kann man sich nur noch ausklinken.
Krankenkassenfee hat geschrieben:Dass Du unterschiedliche Aussagen von unterschiedlichen Institutionen bekommen hast, das ist ärgerlich und bedauerlich, ändert aber nichts am Verfahren.
Ohne einen ärztlichen Widerspruch sehe ich leider keine Erfolgsaussichten.
Ich bin davon überzeugt, dass keiner der Beteiligten mir in irgendeiner Weise schaden wollte. Das Ergebnis ist eine Mischung aus Fehlern, falschen Informationen, fehlender Kommunikation, auch von meiner Seite aus. Aber das ist nunmal deren Job. Ich kann ja auch nicht meinen Patienten falsche Medikamente verabreichen und danach rumdrucksen MA XY hätte mich falsch informiert und der Patient hätte das ja wohl selber wissen müssen, immerhin nimmt er das Medikament ja seit Jahren blabla. Ich bin seit meiner Geburt Kunde dieser Kasse und hab die wirklich nie überstrapaziert. Bricht man sich da einen Zacken aus der Krone, wenn man sagt: Oh sorry, klar hätte man Sie informieren müssen wie das hier alles läuft, können Sie ja auch nicht wissen, sie sind ja nicht jede Woche bei ner MDK-Untersuchung, ist ein bisschen doof gelaufen.
Wenn sie ihre Zusatzbeiträge wollen, geht das ganz schnell mit dem Anschreiben.

Ich bin noch nicht so alt, dass ich die Erfahrung und Gelassenheit habe, nach so einer Situation zu sagen, so ist die Lage, das sind meine Möglichkeiten und nun los. Da braucht man auch erstmal ein paar Tage, um zu verarbeiten, was da teilweise für Klappspaten unterwegs sind.

Danke, ich werd das mit dem Widerspruch jetzt in Angriff nehmen und mich langsam versuchen etwas abzuregen. Aber ob ich danach noch so ein wichtiges Glied sein werde, bezweifel ich ganz stark. Das solln sie mal schön ohne mich weiter machen.

Im Übrigen hatte mein AG keinen berechtigten Zweifel an meiner AU, sondern extremen Personalmangel.

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