Frage zur Familienversicherung und weiteres

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
andreas12321
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2012, 15:21

Frage zur Familienversicherung und weiteres

Beitrag von andreas12321 » 03.04.2012, 15:48

Erstmal Hallo an alle die das lesen und vielen Dank für jede Antwort und Hilfe !

Es geht um folgendes:

Ich, m , bin selbstständig und freiwillig gesetzlich versichert
Meine Frau, w, ist momentan noch angestellt und gesetzlich versichert

Mein Beitrag liegt beim Mindestbeitrag von 15,5% von z.Zt ca 1880 Euro (weiß den jetzt nicht so genau)

Leider schließt die Firma meiner Frau Ende des Jahres nach rund 20 Jahren Betriebszugehörigkeit (es werden alle Arbeitsplätze ins Ausland verlagert)

Jetzt überlegt meine Frau sich auch selbstständig zu machen.

Da sie zu Beginn sicherlich nur ganz geringe Einkünfte hat, kann Sie dann familienversichert bei mir sein ?

Wie sieht das aus, falls Sie eine Förderung bekommen sollte (Gründungszuschuss), dann zahlt in dieser Zeit ja die Arbeitsagentur, aber was ist danach ?

Was wäre denn wenn Sie irgendwann mehr verdienen würde als ich und ich würde mich entschließen den Hausmann zu machen, also meine Selbstständigkeit aufegeben, wäre ich dann auch familienversichert über sie (ist es für die Familienversicherung egal ob man vorher freiwillig gesetzlich versichert war oder über eine Anstellung) ?

Vielen Dank fürs Durchlesen ;-)

Andreas

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 03.04.2012, 20:13

Hallo,

das ist nicht ganz einfach.
Es gibt hauptberuflich Selbständige und nebenberuflich Selbständige.

Bei nebenberuflich Selbständigen dürfen bestimmte Stunden- und Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, es darf kein Mitarbeiter über 400 € beschäftigt werden und kein Gründungszuschuß der Arbeitsagentur bezogen werden. Innerhalb der Einkommensgrenzen (Grenze weiß ich gerade nicht genau - 370€ ?) ist auch eine Familienversicherung möglich. Der Beitrag fängt bei ca. 870 € an und geht bis zu Deinem Mindestbeitrag hoch.

Wenn Deine Frau hauptberuflich selbständig ist, dann geht der Beitrag in der selben Höhe los, wie bei Dir. Etwas günstiger wird es, wenn Deine Frau einen Gründungszuschuß erhält. Ich meine so ca. 230 €.

Wollt Ihr denn erst mal Beiträg sparen? Dann ginge doch ggf. auchein weiteres Gewerbe auf Dich anzumelden und Du besäftigst Deine Frau auf 400 €-Basis.

LG, Fee

andreas12321
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2012, 15:21

Beitrag von andreas12321 » 04.04.2012, 13:53

Hallo Fee,

vielen Dank für Deine Hinweise

Du hast schon ziemlich genau einen meiner Bedenken getroffen, das nämlich der Gewinn meiner Frau zu Beginn dann evtl vollständig in die Krankenkassebeiträge fließt (ich gehe mal davon aus, daß Sie mehr wie die ca 370 Euro verdienen wird, aber eben zu Beginn auch nicht so sehr viel mehr) und das muß ja nicht sein.

Würde es eigentlich umgekehrt auch gehen, daß ich bei ihr familienversichert wäre ?

Bin ich denn sobald im mein Gewerbe aufgebe, automatisch ab dem nächsten Monat berechtigt in ihre Familienversicherung "aufgenommen" zu werden (oder habe ich Kündigungsfristen einzuhalten)?

Das ist jetzt erstmal nur eine rein theoretische Frage, aber würde mich schon auch interessieren.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 04.04.2012, 14:28

Hi,

will auch mal versuchen weiterzuhelfen.

Also so wie die Fee bereits geschrieben hat, kommt es darauf an, in welchem Umfang die selbständige Tätigkeit ausgeübt wird. Je nachdem gilt dies als hauptberuflich, oder nicht. Muss man individuell prüfen, da gibt es keine festen Werte.

-> Hauptberuflich = keine KV-Pflicht und kein Familienversicherungsanspruch

Ein FamV-Anspruch ist an diverse Voraussetzungen gebunden. Unter anderem die von Fee genannte Einkommensgrenze. Die liegt 2012 bei 375,- EUR/mtl.

-> Liegt man darüber = kein FamV-Anspruch

Und unter Berücksichtigung dieser beiden Pfeil-Aufzählungen ist der Fall von Dir und Deiner Frau zu beurteilen.

Zu Deiner theoretischen Frage:
Um zu Deiner Frau in die FamV zu kommen, müsstest Du Deine Kasse mit einer Frist von 2 Kalendermonaten kündigen. Denn eine freiwillige Mitgliedschaft endet nicht automatisch, nur weil man ggf. einen FamV-Anspruch hat.
Manche Kassen bieten auch an früher raus zu können, wenn man einen FamV-Anspruch hat. Also konkret mal mit Deiner Kasse klären.

Gruß
Sportsfreund

andreas12321
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2012, 15:21

Beitrag von andreas12321 » 04.04.2012, 15:23

Ok, Danke auch dafür :)

Dann gibt es im Prinzip, wenn ich alles richtig verstanden habe, folgende Möglichkeiten

1. Bei mir bleibt alles wie gehabt, hauptberuflich selbstständig, mit Beiträgen abhängig vom Einkommen + entweder meine Frau unter 375 Euro, dann bei mir familienversichert

2. dito, aber über 375 Euro, dann Mindestbeitrag bei ihr fällig

3. dito, aber sie mit Gründungszuschuss, d.h. KK Beiträge werden für die Zeit mitgefördert, danach muß man sehen, wie es sich entwickelt

4. Beide Tätigkeiten auf eine Person, die andere dann familienversichert, egal wer bei wem

Soweit alles richtig ?

Viele Grüße Andreas

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 04.04.2012, 15:32

Hi Andreas,

ja, soweit korrekt Deine Rückschlüsse daraus gezogen.

Viel Glück bei Eurem Vorhaben.

Gruß
Sportsfreund

andreas12321
Beiträge: 4
Registriert: 03.04.2012, 15:21

Beitrag von andreas12321 » 04.04.2012, 20:45

Danke Dir

Und auch Danke an die Fee

Paule
Beiträge: 339
Registriert: 05.11.2008, 13:49

Beitrag von Paule » 04.04.2012, 20:51

Das Risiko bei Familienversicherung ist allerdings: Keine Rentenversicherungspflicht = keine Absicherung bei Erwerbsminderung!

Antworten