Hallo zusammen,
nach laengerem Auslandaufenthalt kommen wir nach D zurueck und mein Mann tritt eine verbeamtete Stelle an. Wir waren beide davor in der GKV und ich habe seit Jahren eine Anwartschaftversicherung. Ich werde in D nicht berufstaetig sein, da ich mich um unser Kind kuemmere.
1.Soweit ich informiert bin, muss mein Mann, als Beamter , in eine PKV, stimmt das?
2. Koennen meine Tochter und ich in meiner GKV bleiben?
3. Oder muessen wir uns auch privat versichern?
4. Wenn ja, koennte ich wieder zurueck in die GKV, wenn ich in ca. 2 Jahren wieder arbeiten wuerde?
Mir sind die PKVs unheimlich und ich moechte versuchen in der GKV zu bleiben ohne, dass ich finanzielle Nachteile habe, denn so weit ich das richtig verstanden habe,
5. unternimmt der Bund nur Zuzahlungen bei Beamten und deren Familien bei PKV Versicherten?
Weshalb eigtl.???
Wuerde mich ueber Ratschlaege von Euch freuen!
Danke,
Yeast
Als Frau von Beamten in GKV bleiben?
Moderator: Czauderna
-
- Beiträge: 582
- Registriert: 12.01.2012, 11:00
Hi,
da Du eine Anwartschaft laufen hast, kannst Du selbst natürlich in der GKV bleiben. Ob Dein Mann als Beamter, Selbständiger oder sonstwas in der PKV ist, spielt dabei keine Rolle
Eine Rolle spielt aber dessen Einkommen bzgl. der Frage, ob die Kinder bei Dir in der GKV beitragsfrei mitversichert sein können.
Sollte Dein Mann und Vater der Kinder als PKV-Versicherter nämlich oberhalb der KV-Pflichtgrenze verdienen (derzeit bei mtl. 4.237,50 EUR), ist ein Anspruch auf diese Familienversicherung nicht möglich.
Dann müssten die Kinder ihrerseits ebenfalls selbst versichert werden.
Zu Deinem Punkt 4:
Solange Du vor Vollend. des 55. Lebensjahres wieder KV-pflichtig wirst, kannst Du auch wieder zurück in die GKV. Wenn Du dann mind. 12 Monate ununterbrochen in der GKV warst, kannst Du auch dauerhaft in der GKV bleiben.
Gruß
Sportsfreund
da Du eine Anwartschaft laufen hast, kannst Du selbst natürlich in der GKV bleiben. Ob Dein Mann als Beamter, Selbständiger oder sonstwas in der PKV ist, spielt dabei keine Rolle
Eine Rolle spielt aber dessen Einkommen bzgl. der Frage, ob die Kinder bei Dir in der GKV beitragsfrei mitversichert sein können.
Sollte Dein Mann und Vater der Kinder als PKV-Versicherter nämlich oberhalb der KV-Pflichtgrenze verdienen (derzeit bei mtl. 4.237,50 EUR), ist ein Anspruch auf diese Familienversicherung nicht möglich.
Dann müssten die Kinder ihrerseits ebenfalls selbst versichert werden.
Zu Deinem Punkt 4:
Solange Du vor Vollend. des 55. Lebensjahres wieder KV-pflichtig wirst, kannst Du auch wieder zurück in die GKV. Wenn Du dann mind. 12 Monate ununterbrochen in der GKV warst, kannst Du auch dauerhaft in der GKV bleiben.
Gruß
Sportsfreund