Antrag auf Reha bei Rentenversicherung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 27.03.2012, 18:34

Hallo,
Fakt ist, dass wir alle nicht wissen was genau in diesem Fall seitens der Kasse so alles schief gelaufen ist oder nicht, bis auf diese 4-Wochen-Geschichte statt der geforderten 10. Was diesen "Streit" hier angeht, denke ich dass die "Wahrheit" in der Mitte liegt - auf der einen Seite die Auffassung, dass man sich nichts gefallen lassen sollte und für einen Widerspruch gegen eine falsche Entscheidung auch entsprechende Argumente haben muss - auf der anderen Seite die Tatsache, dass nicht grundsätzlich bei einer Entscheidung von "Vorsatz" oder gar illegalem Tun die Rede sein darf.
In Wirklichkeit geht dieser Disput natürlich am Bedürfnis des Ratsuchenden vorbei.
Auf der einen Seit der oder die Krankenkassenmitarbeiter, also die, die hier die Praxis verkörpern und am ehesten in der Lage sind Schwächen zu erkennen
und Hinweise zu geben, aber auch zum Nachdenken auffordern und zum anderen
der "Kollege" Machts Sinn eben - der des öfteren mir runtergeklappten Visier ins
Feld zieht und mit selbst zusammengestellten "Mustertexten" versucht den
Ratsuchenden zur Hilfe zu eilen.
Dass er immer wieder versucht die Krankenkassenmitarbeiter aufs Glatteis zu führen in dem er mit bestimmten Fragen, die oftmals Unterstellungen gleichkommen arbeitet - sei ihm verziehen - er kann es eben nicht lassen.
Zurück zum eigentlichen Thema - @Stardust - ein Tipp aus der Praxis -
schwinge nicht gleich die große Keule - guck dir noch einmal genau das Schreiben deiner Kasse an wo das mit der 4-Wochen-Frist drinnen steht -
wenn da auch etwas über die Konsequenzen und eine Rechtsbehelfsbelehrung darunter steht, dann gehst du hin und legst Widerspruch ein, den du mit dem Hinweis auf den §51 SGB V. begründest. Manchmal genügt auch ein Anruf, aber schriftlich ist schon sicherer. Etwa eine Woche nach Versand deines Widerspruchs rufst du bei der Kasse an und lässt dir den Eingang deines Widerspruchs schriftlich bestätigen, nach weiteren drei Tagen mahnst du diese Bestätigung schriftlich an, beziehst dich da auf dein Telefonat.
Spätestens jetzt klingeln beim "Fallmanager" deiner Kasse sämtliche Alarmglocken, denn seine Taktik war mit Sicherheit die 10-Wochen_Frist
auf 4 Wochen zu verkürzen, dies mit der Vermutung, dass dir der § 51 SGB V.
nicht so bekannt wäre - jetzt muss er handeln - da gibt es wieder zwei Möglichkeiten - er/sie ruft dich an und will die 4 Wochen begründen - du
verlangst die Abhilfe deines Widerspruchs und Erlass eines neuen Bescheides
unter Beifügung des MDK-Gutachtens - mehr kannst du vorerst nicht tun -
und du hast das Heft des Handelns in der Hand behalten.
Die Keule kannst du später immer noch auspacken, wenn Sie dann überhaupt noch von Nöten sein sollte.
Alternativ, wenn das möglich ist, könntest du natürlich auch das 4-Augen-Gespräch mit der Kasse suchen und wenn du Glück hast, gerätst du einen einen Mitarbeiter, der dich und dein Problem versteht und dir vollkommen
unbürokratisch weiterhilft - auch so etwas gibt es - ich weiß das ganz genau.
Gruss
Czauderna

Stardust
Beiträge: 4
Registriert: 14.03.2012, 22:04

Beitrag von Stardust » 27.03.2012, 19:42

Hallo Czauderna,

ich habe auch nicht vor die große Keule zu schwingen.
Werde das per Telefon klären.
Zumal ich ja auch in Zukunft an einer guten Zusammenarbeit interessiert bin. Danke für deine Mail

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 27.03.2012, 22:39

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Paule
Beiträge: 339
Registriert: 05.11.2008, 13:49

Beitrag von Paule » 27.03.2012, 22:50

Machts Sinn hat geschrieben: sondern ihre Versicherten gerne aushungern:
Nicht DIE Krankenkassen, sondern einzelne Sachbearbeiter, nehme ich an.
Wie sagte mal ein Ex-Chef beim Vorstellungsgesprächen in Bezug auf Kollegen und Publikum: "... bis auf die 5 % Idioten, die es überall gibt..."

Antworten