Krankengeld, Reha-Beginn und Urlaub der Ärztin
Moderator: Czauderna
Krankengeld, Reha-Beginn und Urlaub der Ärztin
Hallo,
zur Zeit bekomme ich Krankengeld und auf dem Auszahlungsschein stand voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.3.12. Zum einen ist das ein Samstag und zum anderen ist meine Hausärztin vom 26.3.12 bis einschließlich 30.3.12 im Urlaub.
Reicht es aus wenn ich am 2.4.12 wieder zu meiner Hausärztin gehe, damit ich durchgehend Krankengeld bekomme, oder ist es besser wenn ich vorher noch ein mal hingehe?
Bin mir total unsicher.
Die Reha beginnt dann am 3.4.12
Gruß Zwergnase
zur Zeit bekomme ich Krankengeld und auf dem Auszahlungsschein stand voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit bis zum 31.3.12. Zum einen ist das ein Samstag und zum anderen ist meine Hausärztin vom 26.3.12 bis einschließlich 30.3.12 im Urlaub.
Reicht es aus wenn ich am 2.4.12 wieder zu meiner Hausärztin gehe, damit ich durchgehend Krankengeld bekomme, oder ist es besser wenn ich vorher noch ein mal hingehe?
Bin mir total unsicher.
Die Reha beginnt dann am 3.4.12
Gruß Zwergnase
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Fatbob,
danke auch für deine Antwort.
Eigentlich gar nichts, hab nur grade letzte Woche den Schein abgegeben und hab nur noch den einen. Na ja ich werd morgen noch mal nen Schein hinbringen, und darauf vermerken das es wegen Urlaub der Ärztin vorzeitig noch mal einen Schein gibt, und dann auch darauf vermerken das ich neue Auszahlungsschein(e) benötige.
Dann gehe ich am 2.4.12 noch mal hin, weil ich dann den Auszahlungsschein bis zum Tag vor der Reha bekomme, und eben den Schein das ich Rehafähig bin auch ausfüllen lassen muss.
Gruß Zwergnase
danke auch für deine Antwort.
Eigentlich gar nichts, hab nur grade letzte Woche den Schein abgegeben und hab nur noch den einen. Na ja ich werd morgen noch mal nen Schein hinbringen, und darauf vermerken das es wegen Urlaub der Ärztin vorzeitig noch mal einen Schein gibt, und dann auch darauf vermerken das ich neue Auszahlungsschein(e) benötige.
Dann gehe ich am 2.4.12 noch mal hin, weil ich dann den Auszahlungsschein bis zum Tag vor der Reha bekomme, und eben den Schein das ich Rehafähig bin auch ausfüllen lassen muss.
Gruß Zwergnase
Hallo Fatbob,
den Schein der letzten Woche habe ich ja schon bei der KK abgegeben, Auszahlung ist auch schon erfolgt. Ich muss dann am 2.4.12 ja so oder so hin, und dann lass ich den Schein bis dahin ausstellen.
Bekomme dann ja das Geld bis zum 2.4.12.
Während der Reha bekomme ich dann Übergangsgeld.
Muss sie dann das Datum bei Ende der Arbeitsunfähigkeit eintragen, oder weiterhin bei voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit??
Es weiß ja auch noch keiner wie es nach der Reha weitergeht.
Gruß Zwergnase
den Schein der letzten Woche habe ich ja schon bei der KK abgegeben, Auszahlung ist auch schon erfolgt. Ich muss dann am 2.4.12 ja so oder so hin, und dann lass ich den Schein bis dahin ausstellen.
Bekomme dann ja das Geld bis zum 2.4.12.
Während der Reha bekomme ich dann Übergangsgeld.
Muss sie dann das Datum bei Ende der Arbeitsunfähigkeit eintragen, oder weiterhin bei voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit??
Es weiß ja auch noch keiner wie es nach der Reha weitergeht.
Gruß Zwergnase
Hallo,Zwergnase hat geschrieben:Hallo Fatbob,
den Schein der letzten Woche habe ich ja schon bei der KK abgegeben, Auszahlung ist auch schon erfolgt. Ich muss dann am 2.4.12 ja so oder so hin, und dann lass ich den Schein bis dahin ausstellen.
Bekomme dann ja das Geld bis zum 2.4.12.
Während der Reha bekomme ich dann Übergangsgeld.
Muss sie dann das Datum bei Ende der Arbeitsunfähigkeit eintragen, oder weiterhin bei voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit??
Es weiß ja auch noch keiner wie es nach der Reha weitergeht.
Gruß Zwergnase
das Ende der AU. einzutragen wäre falsch, denn die AU. endet ja nicht sondern nur der Leistungsträger wechselt - es genügt wenn der Arzt auf dem Auszahlschein Au. bis zum Aufnahmetag in die Reha bescheinigt und das Ende offen lässt.
Dann wird es so sein, dass die Kasse wahrscheinlich nur bis zu dem Tag das Krankengeld auszahlt, an dem der Arzt den Auszahlschein bestätigt hat. Wenn du vor Antritt der Reha keinen Schein mehr einreichst, dann holst dies eben nach der Entlassung aus der Reha nach.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,
ich muss am 2.4. eh noch mal hin, da ja auch der Schein für die Belastbarkeit der Reha ausgefüllt werden muss, also kann dann der Auszahlungsschein bis 2.4. auch ausgefüllt werden.
Will während der Reha das Thema Wiedereingliederung ansprechen, wer ist dafür zuständig, Rentenversicherung oder KK.
Gruß Zwergnase
ich muss am 2.4. eh noch mal hin, da ja auch der Schein für die Belastbarkeit der Reha ausgefüllt werden muss, also kann dann der Auszahlungsschein bis 2.4. auch ausgefüllt werden.
Will während der Reha das Thema Wiedereingliederung ansprechen, wer ist dafür zuständig, Rentenversicherung oder KK.
Gruß Zwergnase
Hallo,Zwergnase hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ich muss am 2.4. eh noch mal hin, da ja auch der Schein für die Belastbarkeit der Reha ausgefüllt werden muss, also kann dann der Auszahlungsschein bis 2.4. auch ausgefüllt werden.
Will während der Reha das Thema Wiedereingliederung ansprechen, wer ist dafür zuständig, Rentenversicherung oder KK.
Gruß Zwergnase
die Rentenversicherung, aber nur dann, wenn diese im Entlassungsbericht diese
Wiedereingliederung für erforderlich hält und die Wiedereingliederung innerhalb von 14 Tagen nach Reha-Ende angetreten wird. Ich habe jetzt deinen Fall nicht von Anfang an mitverfolgt, aber wenn du von Wiedereingliederung sprichst, gehe ich davon aus, dass du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst ??
Dann ist das mit dem Auszahlschein sowieso kein Thema.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
ja ich stehe in einem Beschäftigungsverhältnis.
Was würde denn passieren wenn ich die Wiedereingliederung erst nach der Reha einleiten würde, diese 14 Tage um sind und die Rehaklinik nichts in den Bericht schreibt? Ich weiß halt nicht wie ich mich verhalten soll.
Wenn die Wiedereingliederung im Entlassungsbericht steht, und ich erst ein paar Tage nach Entlassung aus der Reha die Wiedereingliederung starte, bekomme ich in der Zwischenzeit weiter Krankengeld oder Übergangsgeld.
Gruß Zwergnase
ja ich stehe in einem Beschäftigungsverhältnis.
Was würde denn passieren wenn ich die Wiedereingliederung erst nach der Reha einleiten würde, diese 14 Tage um sind und die Rehaklinik nichts in den Bericht schreibt? Ich weiß halt nicht wie ich mich verhalten soll.
Wenn die Wiedereingliederung im Entlassungsbericht steht, und ich erst ein paar Tage nach Entlassung aus der Reha die Wiedereingliederung starte, bekomme ich in der Zwischenzeit weiter Krankengeld oder Übergangsgeld.
Gruß Zwergnase