Übernahme der KV-Beiträge durch die BfA?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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gerhard77
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Übernahme der KV-Beiträge durch die BfA?

Beitrag von gerhard77 » 12.03.2012, 15:24

Ich bin freiwillig gesetzlich versichert. In ca. 1 Jahr (65) werde ich von der BfA eine Minirente erhalten. Meine anderen "Renten" werde ich dann aus einer berufsständischen Versorgung, aus Betriebsrenten und einer privaten Rentenversicherung beziehen. Bei freiwillig gesetzlich Versicherten zahlt die BfA auf Antrag einen Zuschuß in Höhe von ca. 50 % der KV-Beiträge. Meine Frage ist, ob sich dieser Zuschuß auf KV-Beiträge aus allen diesen genannten "Renten" bezieht. Und auch auf die aus Kapitalerträgen? Danke für eine entsprechende Auskunft!

jumpingpoint
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Beitrag von jumpingpoint » 12.03.2012, 15:27

Der Zuschuss der BfA oder wie sie jetzt heißt Deutsche Rentenversicherung Bund wird nur auf die gesetzliche Rente gezahlt.

Mit freundlichen Grüßen

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 12.03.2012, 15:33

Hi,

der Zuschuss des Rentenversicherungsträgers berechnet sich immer nur aus der Bruttorente, die die Deutsche Rentenversicherung auch zahlt. Andere Einkünfte spielen dabei keine Rolle.

Aber ob als Rentner weiterhin eine freiwillige Mitgliedschaft besteht ist ja ggf. noch fraglich. Hierbei kommt es nämlich auf die Vorversicherungszeit in der gesetzen KV drauf an. Dabei ist es egal, ob es eine Pflicht- oder freiwillige Mitgliedschaft war.

Gruß
Sportsfreund

gerhard77
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Übernahme der KV-Beiträge durch die BfA

Beitrag von gerhard77 » 13.03.2012, 09:27

Hi, herzlichen Dank für die beiden Antworten. Das hatte ich schon befürchtet:-)
Angenommen, ich wäre dann als Rentner wieder gesetzlich versichert (die Kriterien dafür sind erfüllt), wonach bemisst sich dann der KV-Beitrag? Werden die anderen Einkommensarten dabei nicht berücksichtigt?

Danke und Grüße

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 13.03.2012, 10:16

Hi,

mit gesetzlich versichert meinst Du wohl PFLICHTversichert als Rentner. Davon gehe ich jetzt mal aus. In dem Fall sind beitragspflichtig nacheinander:
- die gesetzliche Rente
- mehr als geringfügige Beschäftigungsverhältnisse
- Versorgungsbezüge (z.B. Betriebsrenten, Direktversicherungen usw.)
- Einkünfte aus einer selbständigen (nebenberuflichen) Tätigkeit
Weitere Einkünfte werden bei Pflichtigen nicht berücksichtigt.

Gruß
Sportsfreund

zost
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Beitrag von zost » 14.03.2012, 23:38

Ich denke, dass auch aus den versorgungsbezügen des versorgungswerks, berufsständige versorgung, beiträge zu zahlen sind ( in der kvdr).

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 15.03.2012, 09:19

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/229.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/238.html

Ist eigenlich alles genau geregelt.

Alles was als Versorgungsbezug gilt ist beitragspflichtig. Und die Grenze von 131 € übersteigt.

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/248.html

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/256.html

Der Empfäger der Versorgungsbezüge trägt die Beiträge allein.

Stellt sich jetzt nur die Frage ob der Fragesteller hat sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung hat befreien lassen, wenn ja, muss geprüft inwieweit das zuständige Versorgungswerks denn die Beiträge mitträgt.

bkk.de/arbeitgeber/neu-lexikon-sv-und-steuerrecht/?tx_bkklexikon_pi1[bkkl-item]=159256&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub0]=0000001:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub1]=0000004:263129_bv&tx_bkklexikon_pi1[bkkl-sub2]=0000005:263129_bv

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