Meine KK hat mich aufgefordert, innerhalb der 10-Wochen-Frist einen Reha-Antrag zu stellen, sonst wird die KG-Zahlung eingestellt.
Ich werde diesen Antrag stellen, aber bei mir erheben sich folgende Fragen: Für den Fall, der Antrag wird abgelehnt - wer legt dann den Widerspruch ein? Die KK, weil sie mich ja aufgefordert hat, oder ich selbst als Versicherter, weil ich ja den Antrag gestellt habe?
Und wie ist das bei AU dann mit der Weiterzahlung von Krankengeld - läuft die bei einem Widerspruch automatisch weiter?
Schon mal vielen Dank im voraus an die Krankenkassenvertreter, die mir das sicher gut erklären können!
Widerspruch gegen Reha-Ablehnung
Moderator: Czauderna
Den Widerspruch gegen die Ablehnung des REHA Antrages musst du stellen, die Krankenkasse kann aber dich ggf. unterstützen bei der Stellung des widerspruches.
Das Krankengeld läuft grundsätzlich solange weiter wie die AU besteht, du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, der Anspruch auf Krankengeld besteht, heißt also die gesamten 78 wochen noch nicht ausgeschöpft sind.
Gruß
Jochen
Das Krankengeld läuft grundsätzlich solange weiter wie die AU besteht, du deiner Mitwirkungspflicht nachkommst, der Anspruch auf Krankengeld besteht, heißt also die gesamten 78 wochen noch nicht ausgeschöpft sind.
Gruß
Jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 22.02.2012, 16:16, insgesamt 1-mal geändert.