Krankenkasse fordert Leistungsgebühren zurück

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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sucheRat
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Krankenkasse fordert Leistungsgebühren zurück

Beitrag von sucheRat » 17.02.2012, 20:16

Ich bin seit 05/2009 über meinen Ehemann familienversichert. Jetzt habe ich von meiner vorherigen Krankenkasse einen Brief erhalten. Da ich von meiner neuen Krankenkasse noch keine Karte bekommen hatte, hatte ich meine alte Karte benutzt, als ich in 06/09 wegen meiner Schwangerschaft beim Arzt war. Jetzt will die alte KK die Behandlungskostne aus 06/09 von mir zurück. Meine neue KK sagt, dass der Erstattungsanspruch dort verjährt ist und nicht erstattet wird. Muss ich jetzt diese Rechnung an meine alte KK zahlen?

Bitte dringend um Hilfe

Czauderna
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Re: Krankenkasse fordert Leistungsgebühren zurück

Beitrag von Czauderna » 18.02.2012, 12:30

[quote="sucheRat"]Ich bin seit 05/2009 über meinen Ehemann familienversichert. Jetzt habe ich von meiner vorherigen Krankenkasse einen Brief erhalten. Da ich von meiner neuen Krankenkasse noch keine Karte bekommen hatte, hatte ich meine alte Karte benutzt, als ich in 06/09 wegen meiner Schwangerschaft beim Arzt war. Jetzt will die alte KK die Behandlungskostne aus 06/09 von mir zurück. Meine neue KK sagt, dass der Erstattungsanspruch dort verjährt ist und nicht erstattet wird. Muss ich jetzt diese Rechnung an meine alte KK zahlen?

Bitte dringend um Hilfe[/quote

Hallo,
Leistungsansprüche verjähren 4 Jahre nach der Entstehung, d.h. 2009 verjährt am 31.12.2013 - auf welche Vorschrift beruft sich die neue Kasse ??
Gruss
Czauderna

minka
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Beitrag von minka » 20.02.2012, 21:57

Die Kasse beruft sich auf §111 SGB X, nachdem Erstattungsansprüche innerhalb eines Jahres angemeldet werden müssen. Wird ein Erstattungsanspruch nicht innerhalb eines Jahres angemeldet, ist eine Erstattung nicht mehr möglich.

Es ist aber nicht rechtens, dem Versicherten die Kosten in Rechnung zu stellen, nur weil die Kasse versäumt hat, rechtzeitig einen Erstattungsanspruch anzumelden.

Am besten Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.02.2012, 11:37

Hallo,
ja, den kenne ich auch, gilt aber nur
fuer Erstattungsansprueche unter den
Kassen, d.h. wenn Kasse A. es versäumt
hatt bei Kasse B die Kosten anzufordern,
bleibt Kasse A. eben auf den Kosten
sitzen und kann dann da eigene Versagen
nicht auf den Versicherten abwaelzen.
Was auch noch interessant waere,
Kasse B. muss ab dem 1. Tag derMitgliedschaft
auch leisten.
Czauderna

Platon67
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Beitrag von Platon67 » 22.02.2012, 08:50

Lösungsvorschlag meinerseits -zur Diskussion:

Kasse A kann nicht von Kasse B zurückfordern, da nach § 111 SGB XI verjährt.

Kasse A fordert von der Versicherten zurück, da Leistungen ohne Mitgliedschaft in Anspruch genommen wurden.

Versicherte fordert dann Betrag nach § 13 Abs. 3 SGB V von Kasse B zurück, da Verjährung (4 Jahre) noch nicht eingetreten ist.

Anmerkung: Wie kann man vorsätzlich mit einer Karte zum Arzt gehen, wenn man genau weiss, dass die Mitgliedschaft nicht mehr besteht? Natürlich will Kasse A zu Recht die erbrachten Leistungen zurück.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2012, 10:10

Hallo,
in den meisten Fällen liegt kein Missbrauch vor,
sondern Wirkliche Irrtuemer oder Leistungsübergänge.
Bei offensichichem Missbrauch gibt es natuerlich nix
wollte ich auch nur noch einmal gesagt haben.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 25.02.2012, 23:46

Okay, die Kasse befindet sich schön im Dornröschenschlaf und hält die Frist nach § 111 SGB X nicht ein.

Und dann soll der Kunde erstatten?

leser
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Beitrag von leser » 26.02.2012, 03:06

"Dornröschenschlaf" ist relativ... Ich kenn genug Versicherte die auf die Anfrage nach der Folgekasse nicht reagieren. Dann gibt's erstmal einen Rückforderungsbescheid. Es besteht aber dennoch kein Rückforderungsanspruch gegen den Versicherten, wenn dieser wieder bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Ist er allerdings gar nicht versichert, kann das anstelle dessen auch zu 5-1-13 führen

Gruß Leser

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.02.2012, 11:58

Leider, leider, kenne ich aus eigner leidvoller Erfahrung.

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