Familienversicherung, was ist wenn Ehefrau wieder arbeiten g

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Karldall
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Familienversicherung, was ist wenn Ehefrau wieder arbeiten g

Beitrag von Karldall » 20.02.2012, 18:03

Was passiert wenn eine in der GKK Familienversicherung angemeldete Ehefrau wieder einen Vollzeitjob annimt die früher Privatversichert war, muss sie wieder in eine private Versicherung gehen oder nimmt die GKK Versicherung sie dann als Pflichtversicherte auf?

Gru Karl.-

Steinlaus
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Beitrag von Steinlaus » 20.02.2012, 18:45

Wenn sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt kann sie sich wieder ganz normal bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern.

Ciao die Laus

Karldall
Beiträge: 21
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Beitrag von Karldall » 20.02.2012, 19:43

Sehr klare Antwort, Danke.

Gruß Karl.

heinrich
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Registriert: 05.06.2009, 20:21

Beitrag von heinrich » 21.02.2012, 20:41

dies stimmt allerdings nicht immer.


Wenn jemand 55 Jahre alt ist,

und die Ausnahmeregelung des § 6 Abs. 3a SGB V vorliegen.

dann besteht KEINE Versicherungspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung, sondern nur zur Renten- und Arbeitslosenversicherung

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