Wiederversicherung in der GKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 15.02.2012, 09:30

Ich teile die Auffassung von Fusionierter:
Da er über 55 Jahre ist, kommt er rein rechtlich nur in die GKV, wenn in den letzten 5 Jahren zuvor eine Versicherung in der GKV bestanden hatte.
So, und diese Versicherung in der GKV kommt ja jetzt nur zustande, wenn die Pflicht nach § 5 (1) Nr. 13 durchgeführt wird.

Und auch korrekt: Dem Grunde nach muss der Beitrag für diese Pflicht auch rückwirkend entrichtet werden.

Und Wolfix. Mal dumm gefragt: Du wolltest ja Beiträge scheinbar sparen (Wer will das nicht :-) ), sonst hättest Dich ja schon vorher um eine Krankenversicherung gekümmert.
Also wo ist das Problem? Ohne Pflicht ab 01.04.07 auch keine Pflicht ab 07.02.12 als Arbeitnehmer. Und schon wieder sparst Du Beiträge. Wäre doch dann in Deinem Sinne, oder?

Gruß
Sportsfreund

wolfix
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Beitrag von wolfix » 15.02.2012, 17:20

Hallo Sportsfreund,

Deine Schlussfolgerung ist nicht richtig.

1. wäre ich gerne einer KV beigetreten, wenn ich es mir während meiner Selbstständigkeit hätte leisten können. So hatte ich zwei Operationen und zusätzliche ärztliche Behandlungen aus eigener Tasche zahlen müssen. Waren summa summarum auch an die 10.000 EUR

2. möchte ich jetzt, wo ich wieder einen Anstellungsvertrag habe, natürlich der GKV beitreten, da dies, eben auch im Angestelltenverhältnis, meine letzte KV war. Und dies bei der DAK.

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