Anspruch auf Krankengeld
Moderator: Czauderna
Anspruch auf Krankengeld
Hallo,
ich bin neu hier und komme gleich zum Thema:
Vom 07.12.11 bis 31.12.11 habe ich eine stationäre Reha-Maßnahme gehabt. Bin dort als arbeitsfähig entlassen worden, da ich auch als arbeitsfähig gekommen bin. Dort wurde ich verschiedenen Ärzten vorgestellt, die der Meinung sind, dass ich schwer angeschlagen bin. Bluthochdruck, Linksschenkelblock, COPD, Glaukom ….. Dort wurde ich auch einem Psychologen vorgestellt, der nun eine schwere psychische Erkrankung feststellte, die medikamentös behandelt werden muss. Seitdem nehme ich ein Antidepressiva.
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) läuft zum 29.01.12 ab. Nun bin ich aufgrund der psychischen Erkrankung seit 03.12.11 AU geschrieben. Mein Arzt meint, dass ich auch über den 29.01.12 nicht arbeitsfähig sein werde und „…damit müssen Sie sich abfinden“.
Ich weiß natürlich selbst, dass ich z.Z. nicht fähig bin, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Nach Information meiner KK habe ich über den 29.01.12 keinen Anspruch auf Krankengeld, da die ersten 6 Wochen, wo der Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt eine Lohnfortzahlung leistet, noch nicht um sind. Ich müsste dann beim Arbeitsamt ALG II (Hartz IV) beantragen.
Ich habe damit ein großes Problem und das tut meiner Krankheit gar nicht gut.
Nun meine Frage:
Ist das wirklich so, wie mir meine KK mitgeteilt hat? Wo kann ich mich schlau machen?
Danke im Voraus.
MfG
ich bin neu hier und komme gleich zum Thema:
Vom 07.12.11 bis 31.12.11 habe ich eine stationäre Reha-Maßnahme gehabt. Bin dort als arbeitsfähig entlassen worden, da ich auch als arbeitsfähig gekommen bin. Dort wurde ich verschiedenen Ärzten vorgestellt, die der Meinung sind, dass ich schwer angeschlagen bin. Bluthochdruck, Linksschenkelblock, COPD, Glaukom ….. Dort wurde ich auch einem Psychologen vorgestellt, der nun eine schwere psychische Erkrankung feststellte, die medikamentös behandelt werden muss. Seitdem nehme ich ein Antidepressiva.
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) läuft zum 29.01.12 ab. Nun bin ich aufgrund der psychischen Erkrankung seit 03.12.11 AU geschrieben. Mein Arzt meint, dass ich auch über den 29.01.12 nicht arbeitsfähig sein werde und „…damit müssen Sie sich abfinden“.
Ich weiß natürlich selbst, dass ich z.Z. nicht fähig bin, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen.
Nach Information meiner KK habe ich über den 29.01.12 keinen Anspruch auf Krankengeld, da die ersten 6 Wochen, wo der Arbeitgeber bzw. Arbeitsamt eine Lohnfortzahlung leistet, noch nicht um sind. Ich müsste dann beim Arbeitsamt ALG II (Hartz IV) beantragen.
Ich habe damit ein großes Problem und das tut meiner Krankheit gar nicht gut.
Nun meine Frage:
Ist das wirklich so, wie mir meine KK mitgeteilt hat? Wo kann ich mich schlau machen?
Danke im Voraus.
MfG
Wenn du in AL I krank wirst und die 6 Wochenfrist nicht greifen kann, muss die Kasse ab Ablauf des AL I einspringen, alles andere ist Unsinn. Den Versuch, den Pat. in AL II zu bringen ( mit welcher Begründung auch immer) haben sie bei mir und meiner Freundin auch gemacht. Wahrscheinlich wird schnell der MDK eingeschaltet. Ich habe festgestellt, dass die Krankheitsbegleitung durch die Ambulanz einer Fachklinik hier sehr hilfreich ist. Der FA, den ich zuerst hatte, hat mich aus der Praxis "! geschmissen", weil er keine Lust hatte, die ständigen Schreiben und Anrufe zu beanteworten, "dafür gäbe es kein Geld".
Gerade bei Pat, die aus AL I in KG gehen, reagieren die Kassen wohl etwas "unfreundlich". Ein befreundeter Arzt hat mir erklärt, dass manche Kassen regelrecht Druck auf den Arzt ausüben ( Verzögerung der Zahlungen usw.), um die Pat. los zu werden. Die FA der Kliniken werden nicht von den Kassen bezahlt und sind daher nicht "erpressbar".
Übrigens, die Zahlungen an RV und Agentur für Arbeit werden während des Bezugs des KG von der Kasse übernommen. Wenn am dann aus dem KG erwerbsfähig zurückkommt hat man daher keine Lücken.
Gerade bei Pat, die aus AL I in KG gehen, reagieren die Kassen wohl etwas "unfreundlich". Ein befreundeter Arzt hat mir erklärt, dass manche Kassen regelrecht Druck auf den Arzt ausüben ( Verzögerung der Zahlungen usw.), um die Pat. los zu werden. Die FA der Kliniken werden nicht von den Kassen bezahlt und sind daher nicht "erpressbar".
Übrigens, die Zahlungen an RV und Agentur für Arbeit werden während des Bezugs des KG von der Kasse übernommen. Wenn am dann aus dem KG erwerbsfähig zurückkommt hat man daher keine Lücken.
Anspruch auf Krankengeld
Danke, Duwisib, für die schnelle Antwort.
Demnach steht mir KG zu.
Noch einmal für nicht ganz fixe:
Bin ab heute bis z.B. 20.03.12 krankgeschrieben. Mein ALG I fällt ab 30.01.12 weg. Ab 30.01. erhalte ich dann bis zum 20.03.12 KG in Höhe des ALG I.
Demnach steht mir KG zu.
Noch einmal für nicht ganz fixe:
Bin ab heute bis z.B. 20.03.12 krankgeschrieben. Mein ALG I fällt ab 30.01.12 weg. Ab 30.01. erhalte ich dann bis zum 20.03.12 KG in Höhe des ALG I.
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Hallo,
Du schreibst, dass Du arbeitsfähig zur Kur gefahren und arbeitsfähig entlassen wurdest.
Da ist für mich die erste Frage: AU ab 3.12. und doch arbeitsfähig ab 7.12. zur Kur? Egal. Warum hast Du Dich so kurz vor der Kur krank schreiben lassen? Eine Vermittlung oder Maßnahme stand doch nicht an?
Der Knackpunkt ist, dass Du arbeitsfähig entlassen wurdest. Da kann Dein Arzt Dich nicht einfach weiter krank schreiben. Bzw. kann er schon, aber die Kasse wird es nicht akzeptieren (müssen).
Du hast nun 2 Möglichkeiten. Arbeitsfähig bzw. vermittlungsfähig melden und nach ein paar Tagen wieder zum Arzt gehen und erneut eine mögliche AU feststellen lassen ist die eine Variante. Die andere Variante ist, dass Dein Doc eine ausführliche Begründung schreibt, warum trotz der Einschätzung der Kurklinik doch Arbeitsunfähigkeit besteht. Das wird die Kasse dann durch den MDK prüfen - Ergebnis ist offen.
LG, Fee
Du schreibst, dass Du arbeitsfähig zur Kur gefahren und arbeitsfähig entlassen wurdest.
Da ist für mich die erste Frage: AU ab 3.12. und doch arbeitsfähig ab 7.12. zur Kur? Egal. Warum hast Du Dich so kurz vor der Kur krank schreiben lassen? Eine Vermittlung oder Maßnahme stand doch nicht an?
Der Knackpunkt ist, dass Du arbeitsfähig entlassen wurdest. Da kann Dein Arzt Dich nicht einfach weiter krank schreiben. Bzw. kann er schon, aber die Kasse wird es nicht akzeptieren (müssen).
Du hast nun 2 Möglichkeiten. Arbeitsfähig bzw. vermittlungsfähig melden und nach ein paar Tagen wieder zum Arzt gehen und erneut eine mögliche AU feststellen lassen ist die eine Variante. Die andere Variante ist, dass Dein Doc eine ausführliche Begründung schreibt, warum trotz der Einschätzung der Kurklinik doch Arbeitsunfähigkeit besteht. Das wird die Kasse dann durch den MDK prüfen - Ergebnis ist offen.
LG, Fee
Anspruch auf Krankengeld
Hallo,
am 03.01.12 bat ich um eure Hilfe zu meinem Problem und habe auch hilfreiche Antworten erhalten. Danke an Krankenkassenfee und Duwisib.
Aber nun habe ich erneut ein Problem:
Also, wie schon erwähnt bin ich seit 03.01.12 bis heute von meinem Hausarzt krank geschrieben. Mein ALG I ist ab 30.01.12 weggefallen. Ich habe meine Krankenscheine immer zum Arbeitsamt und meiner KK geschickt. Als ich am 10.02. noch nichts von meiner KK hörte, fragte ich telefonisch nach, warum ich noch keinen Krankengeld-Auszahlschein erhalten habe. Als Antwort erhielt ich, dass die zuständige Mitarbeiterin länger nicht da war und ich mich noch bis 14.02. gedulden sollte.
Das ist auch in Ordnung, aber nun musste ich heute ohne Auszahlschein zum ersten Termin beim Psychologen. Das Gespräch ist nicht so gut für mich ausgefallen. Leider muss ich noch eine höhere Dosis von den Antidepressiva einnehmen. Mein nächster Termin bei ihm ist der 06.02.12 und bis dahin hat er mich auch krank geschrieben.
Mein Problem ist nun folgender:
Mein Hausarzt hat mich bis einschließlich 13.02. (Diagnose F32.9 G) krank geschrieben. Mein Psychologe hat den AU als Erstbescheinigung vom 13.02. bis 06.03.12 (Diagnose F32.1 G) ausgestellt. Da werde ich sicher erneut Probleme mit der KK bekommen?? Im schlimmsten Fall erlischt mein Anspruch sogar? Hätte der Haken auf der AU nicht bei Folgebescheinigung gesetzt werden müssen? Aber ich war ja auch noch nie beim Psychologen gewesen. Könnte er das denn überhaupt?
Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Wer kann mir Helfen?
LG, SammyM1
am 03.01.12 bat ich um eure Hilfe zu meinem Problem und habe auch hilfreiche Antworten erhalten. Danke an Krankenkassenfee und Duwisib.
Aber nun habe ich erneut ein Problem:
Also, wie schon erwähnt bin ich seit 03.01.12 bis heute von meinem Hausarzt krank geschrieben. Mein ALG I ist ab 30.01.12 weggefallen. Ich habe meine Krankenscheine immer zum Arbeitsamt und meiner KK geschickt. Als ich am 10.02. noch nichts von meiner KK hörte, fragte ich telefonisch nach, warum ich noch keinen Krankengeld-Auszahlschein erhalten habe. Als Antwort erhielt ich, dass die zuständige Mitarbeiterin länger nicht da war und ich mich noch bis 14.02. gedulden sollte.
Das ist auch in Ordnung, aber nun musste ich heute ohne Auszahlschein zum ersten Termin beim Psychologen. Das Gespräch ist nicht so gut für mich ausgefallen. Leider muss ich noch eine höhere Dosis von den Antidepressiva einnehmen. Mein nächster Termin bei ihm ist der 06.02.12 und bis dahin hat er mich auch krank geschrieben.
Mein Problem ist nun folgender:
Mein Hausarzt hat mich bis einschließlich 13.02. (Diagnose F32.9 G) krank geschrieben. Mein Psychologe hat den AU als Erstbescheinigung vom 13.02. bis 06.03.12 (Diagnose F32.1 G) ausgestellt. Da werde ich sicher erneut Probleme mit der KK bekommen?? Im schlimmsten Fall erlischt mein Anspruch sogar? Hätte der Haken auf der AU nicht bei Folgebescheinigung gesetzt werden müssen? Aber ich war ja auch noch nie beim Psychologen gewesen. Könnte er das denn überhaupt?
Ich bin schon wieder ganz aufgelöst. Wer kann mir Helfen?
LG, SammyM1
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Hallo,
es gibt Kassen, wo es zu Problemen kommen könnte. Weil ja der Anspruch auf Krankengeld erst ab Tag nach ärztlicher Feststellung besteht. Und der 14.2. ist strenggenommen ein Tag, wo Du (nach Rechtsauslegung mancher Kassen) eben nicht mehr mit Krankengeldanspruch versichert bist. Insofern wäre die Umschreibung als Folgebescheinigung schon ratsam.
Ist der Psychologe denn auch Arzt?
LG, Fee
es gibt Kassen, wo es zu Problemen kommen könnte. Weil ja der Anspruch auf Krankengeld erst ab Tag nach ärztlicher Feststellung besteht. Und der 14.2. ist strenggenommen ein Tag, wo Du (nach Rechtsauslegung mancher Kassen) eben nicht mehr mit Krankengeldanspruch versichert bist. Insofern wäre die Umschreibung als Folgebescheinigung schon ratsam.
Ist der Psychologe denn auch Arzt?
LG, Fee
Hi Krankenkassenfee,
danke für die Antwort.
Er ist FA für Neurologie/Psychiatrie. Also kein Psychologe? Ich dachte immer zwischen einem Neurologen und Psychologen gibt es keinen Unterschied?
Kann und darf mir der FA den AU mit Haken bei Folgebescheinigung ausstellen? Ich war doch noch nie bei ihm.
Was soll ich nun machen? Ich kann mir gut vorstellen, dass meine KK dies als Anlass für keinen Anspruch auf KG nimmt.
Übrigens: mein nächster Termin beim FA ist am 06.03.!
LG, SammyM1
danke für die Antwort.
Er ist FA für Neurologie/Psychiatrie. Also kein Psychologe? Ich dachte immer zwischen einem Neurologen und Psychologen gibt es keinen Unterschied?
Kann und darf mir der FA den AU mit Haken bei Folgebescheinigung ausstellen? Ich war doch noch nie bei ihm.
Was soll ich nun machen? Ich kann mir gut vorstellen, dass meine KK dies als Anlass für keinen Anspruch auf KG nimmt.
Übrigens: mein nächster Termin beim FA ist am 06.03.!
LG, SammyM1
Zuletzt geändert von SammyM1 am 13.02.2012, 21:00, insgesamt 1-mal geändert.
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