Nochmal Krankengeld nach Übergangsgeld / Reha
Moderator: Czauderna
Nochmal Krankengeld nach Übergangsgeld / Reha
Bin seit vielen Jahren berufstätig gewesen. Seit einigen Wochen aber bin ich AU und habe während dieser Krankheit den Job verloren , so dass ich jetzt Krankengeld nach §47 SGB 5 kriege. Nun sagt mein Arzt, dass er eine Reha empfiehlt. Bis dahin werde ich AU bleiben.
Frage: Während der Reha bin ich immer noch AU, kriege aber Übergangsgeld nach §46 SGB 9. Bin ich danach nicht mehr AU, dann stehe ich der Arbeitsagentur zur Verfügung und bekomme erst mal ALG I. Bin ich nach der Reha aber immer noch AU, dann kommt wieder Krankengeld. Das muss eigentlich der gleiche Betrag wie davor sein, oder? Habe jedoch hier schon deutlich anderes gelesen - bin mir aber unsicher, ob das wirklich vergleichbare Fälle waren. Und den §47 SGB 5 versteh ich leider nicht . Kann mir jemand weiterhelfen? Danke im voraus!
Frage: Während der Reha bin ich immer noch AU, kriege aber Übergangsgeld nach §46 SGB 9. Bin ich danach nicht mehr AU, dann stehe ich der Arbeitsagentur zur Verfügung und bekomme erst mal ALG I. Bin ich nach der Reha aber immer noch AU, dann kommt wieder Krankengeld. Das muss eigentlich der gleiche Betrag wie davor sein, oder? Habe jedoch hier schon deutlich anderes gelesen - bin mir aber unsicher, ob das wirklich vergleichbare Fälle waren. Und den §47 SGB 5 versteh ich leider nicht . Kann mir jemand weiterhelfen? Danke im voraus!
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Hallo desperado,
hhhmm, ich kenne jetzt nicht die anderen Posts hier im Forum.
Solange es sich aber um einen zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeitsfall handelt, kann sich das KG nicht verringern.
Ich könnte mir pauschel jetzt nur ein Fall vorstellen, bei dem zwischen den beiden KG-Zeiten Arbeitsfähigkeit bestanden haben muss. Und wenn sich dann der Status vor den jeweiligen Arbeitsunfähigkeiten geändert hatte (z.B. vorher Arbeitnehmer, später ALG-Bezieher), dann ist die KG-Höhe selbstverständlich unterschiedlich hoch.
Gruß
hhhmm, ich kenne jetzt nicht die anderen Posts hier im Forum.
Solange es sich aber um einen zusammenhängenden Arbeitsunfähigkeitsfall handelt, kann sich das KG nicht verringern.
Ich könnte mir pauschel jetzt nur ein Fall vorstellen, bei dem zwischen den beiden KG-Zeiten Arbeitsfähigkeit bestanden haben muss. Und wenn sich dann der Status vor den jeweiligen Arbeitsunfähigkeiten geändert hatte (z.B. vorher Arbeitnehmer, später ALG-Bezieher), dann ist die KG-Höhe selbstverständlich unterschiedlich hoch.
Gruß
Zur Vollständigkeit noch ne Frage: Nehmen wir mal an, die Reha entlässt einen zum Wochenende als arbeitsfähig. Direkt am Montag schreibt einen der Hausarzt wieder AU. Ist das dann noch ein zusammenhängender AU-Fall? Und wenn man erst dienstags zum Arzt kommt, ist es keiner mehr? (Schon übel, wenn man von solchen Regelungen abhängt , anders wärs besser.)
Gruß
Gruß
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Also jetzt wird kompliziert. Das läßt sich nicht mit einem einfachen Ja oder Nein, Schwarz oder Weiß beantworten.
Dazu kommt noch, dass erfahrungsgemäß sowas von manch einer Krankenkasse gern zu eigenen Gunsten und gegen den Versicherten ausgelegt wird, um nicht weiter KG zahlen zu müssen.
Prinzipiell gilt, dass ein Arzt schon für max. 2 Tage rückwirkend eine AU bestätigen kann. Dienstag ginge demnach auch noch. Und damit wäre die AU ja durchgehend.
Wenn es allerdings zwischen der bisherigen AU bzw. Reha und der (erneuten) weiteren Krankschreibung Unterschiede in den Diagnosen gibt, kann man unter Umständen eine neue Krankheit und damit eine neue AU-Zeit vermuten.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Näheres müsste dann wirklich mit der KK ausgemacht werden.
Gruß
Dazu kommt noch, dass erfahrungsgemäß sowas von manch einer Krankenkasse gern zu eigenen Gunsten und gegen den Versicherten ausgelegt wird, um nicht weiter KG zahlen zu müssen.
Prinzipiell gilt, dass ein Arzt schon für max. 2 Tage rückwirkend eine AU bestätigen kann. Dienstag ginge demnach auch noch. Und damit wäre die AU ja durchgehend.
Wenn es allerdings zwischen der bisherigen AU bzw. Reha und der (erneuten) weiteren Krankschreibung Unterschiede in den Diagnosen gibt, kann man unter Umständen eine neue Krankheit und damit eine neue AU-Zeit vermuten.
Mehr kann ich dazu nicht sagen. Näheres müsste dann wirklich mit der KK ausgemacht werden.
Gruß