Hallo -
ich habe eine Frage: Mein Mann wird erwerbsunfähig, hat die Rente schon beantragt - läuft! Zwei Gutachter befürworten die Rente. Bis die Rente durch ist, muss er jetzt ALG1 beantragen. er wird nämlich ausgesteuert und bekommt kein Krankentagegeld mehr!
Kann er dann aus der privaten Rentenversicherung raus? Er ist ja dann theoretisch arbeitslos...
LG
Alzan
Wechsel von der PKV in GKV nach Aussteuerung möglich?
Moderator: Czauderna
Hallo Cicero,
wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil. BIS er in Rente ist muss er ALG1 beziehen. Es gibt im Moment weder Rente (weil die eben noch nicht durch ist) noch Krankentagegeld (weil die Private Krankenkasse nicht mehr zahlt! Alles was ich wissen wollte ist: Kann er jetzt (in der Zeit wo er ALG1 bezieht) in die GKV wechseln?
Was er beruflich gemacht hat, sollte keine Rolle spielen.
Also lieber Cicero - wenn du es nicht weißt, dann behalte dein Hä? für dich. Les gründlich und antworte nur, wenn du etwas weisst.
LG
Alzan
wer lesen kann ist ganz klar im Vorteil. BIS er in Rente ist muss er ALG1 beziehen. Es gibt im Moment weder Rente (weil die eben noch nicht durch ist) noch Krankentagegeld (weil die Private Krankenkasse nicht mehr zahlt! Alles was ich wissen wollte ist: Kann er jetzt (in der Zeit wo er ALG1 bezieht) in die GKV wechseln?
Was er beruflich gemacht hat, sollte keine Rolle spielen.
Also lieber Cicero - wenn du es nicht weißt, dann behalte dein Hä? für dich. Les gründlich und antworte nur, wenn du etwas weisst.
LG
Alzan
Hallo,
ich darf dich zitieren :
"Kann er dann aus der privaten Rentenversicherung raus? Er ist ja dann theoretisch arbeitslos... "
wieso private Rentenversicherung ??
Es geht doch sicher um die Frage, ob er aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann - soviel zum Thema mit dem Splitter und dem Balken im Auge.
Die Frage nach dem Alter war schon berechtigt - wenn er älter als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren durchgängig in der PKV versichert war, dann kann er nicht wechseln, weil er eben nicht mehr krankenversicherungspflichtig wird.
Wenn er ALG 1 beziehen wird, ist er nicht nur theoretisch arbeitslos.
Also zusammengefasst - ist er unter 55 Jahre tritt krankenversicherungspflicht ein und er muss sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna
ich darf dich zitieren :
"Kann er dann aus der privaten Rentenversicherung raus? Er ist ja dann theoretisch arbeitslos... "
wieso private Rentenversicherung ??
Es geht doch sicher um die Frage, ob er aus der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln kann - soviel zum Thema mit dem Splitter und dem Balken im Auge.
Die Frage nach dem Alter war schon berechtigt - wenn er älter als 55 Jahre ist und in den letzten fünf Jahren durchgängig in der PKV versichert war, dann kann er nicht wechseln, weil er eben nicht mehr krankenversicherungspflichtig wird.
Wenn er ALG 1 beziehen wird, ist er nicht nur theoretisch arbeitslos.
Also zusammengefasst - ist er unter 55 Jahre tritt krankenversicherungspflicht ein und er muss sogar in die GKV.
Gruss
Czauderna