Zusatzversicherungen bleiben bei AOK und Co.
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zusatzversicherungen bleiben bei AOK und Co.
Eine Chefarzt-Behandlung oder ein Ein-Bett-Tarif im Krankenhaus soll auch künftig für ältere und kranke Kassenpatienten möglich sein. Die gesetzlichen Krankenkassen sollen diese Tarife nach Willen der schwarz-gelben Koalition auch weiterhin anbieten dürfen. Darauf verständigten sich die Gesundheitsexperten der schwarz-gelben Koalition. Die Entscheidung kommt überraschend. Denn eigentlich hatten FDP und Union in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart , diese Zusatzversicherungen ausschließlich in die Hand der privaten Krankenversicherung zu legen und damit die beiden Versicherungsmodelle wieder schärfer zu trennen.
Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung dürfen die gesetzlichen Kassen diese Zusatzversicherungen weiterhin anbieten. Sie sollen aber nach dem Willen der Koalitionäre strenger beaufsichtigt werden. Versicherungs-Mathematiker (Aktuare) oder Wirtschaftsprüfer sollen das Geschäft regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg prüfen. Damit soll verhindert werden, dass die Kassen den Bereich der Zusatzversicherungen mit Geldern aus dem herkömmlichen Geschäft stützen.
Bislang haben sich nur sehr wenige der etwa 160 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an das Geschäft der Zusatzversicherungen gewagt. Die meisten kooperieren mit einem privaten Anbieter, um ihren Versicherten ein solches Modell anbieten zu können. Vorreiter ist die AOK Rheinland/Hamburg, die rund 200.000 solcher Verträge abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich vor allem um Versicherungen, die eine Übernahme der Behandlungkosten bei einer Erkrankung im Ausland garantieren. Der Vorstandschef der Kasse, Wilfried Jacobs, zeigte sich entsprechend erfreut. "Es war eine wichtige Entscheidung, die Wahltarife und die Zusatzversicherungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu lassen." Die Versicherten schätzten es, wenn ihre Krankenkassen größere Gestaltungsspielräume erhielten.
Die privaten Versicherer (PKV) reagierten empört. Gemessen am Koalitionsvertrag vollziehe das Regierungsbündnis eine Kehrtwende, sagte der Sprecher des PKV-Verbandes, Stefan Reker. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürften nun weiterhin ohne verbindliches Regelwerk Zusatzleistungen anbieten, für die es keine lebenslange Garantie gibt, weil die Tarife jederzeit geschlossen werden können. "Das ist ein Rückschritt für den Verbraucherschutz."
Auszug aus der Süddeutschen Zeitung vom 02.11.2010
sueddeutsche.de/geld/zusatzversicherungen-der-ein-bett-tarif-bleibt-1.1018281
Jetzt aber noch eine Frage an Euch?
Wie ist der aktuelle Stand bei den Rabattverträgen? Weiss da jemand mehr?
Gruß Olli
Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung dürfen die gesetzlichen Kassen diese Zusatzversicherungen weiterhin anbieten. Sie sollen aber nach dem Willen der Koalitionäre strenger beaufsichtigt werden. Versicherungs-Mathematiker (Aktuare) oder Wirtschaftsprüfer sollen das Geschäft regelmäßig und über einen längeren Zeitraum hinweg prüfen. Damit soll verhindert werden, dass die Kassen den Bereich der Zusatzversicherungen mit Geldern aus dem herkömmlichen Geschäft stützen.
Bislang haben sich nur sehr wenige der etwa 160 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an das Geschäft der Zusatzversicherungen gewagt. Die meisten kooperieren mit einem privaten Anbieter, um ihren Versicherten ein solches Modell anbieten zu können. Vorreiter ist die AOK Rheinland/Hamburg, die rund 200.000 solcher Verträge abgeschlossen hat. Dabei handelt es sich vor allem um Versicherungen, die eine Übernahme der Behandlungkosten bei einer Erkrankung im Ausland garantieren. Der Vorstandschef der Kasse, Wilfried Jacobs, zeigte sich entsprechend erfreut. "Es war eine wichtige Entscheidung, die Wahltarife und die Zusatzversicherungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu lassen." Die Versicherten schätzten es, wenn ihre Krankenkassen größere Gestaltungsspielräume erhielten.
Die privaten Versicherer (PKV) reagierten empört. Gemessen am Koalitionsvertrag vollziehe das Regierungsbündnis eine Kehrtwende, sagte der Sprecher des PKV-Verbandes, Stefan Reker. Die gesetzlichen Krankenversicherungen dürften nun weiterhin ohne verbindliches Regelwerk Zusatzleistungen anbieten, für die es keine lebenslange Garantie gibt, weil die Tarife jederzeit geschlossen werden können. "Das ist ein Rückschritt für den Verbraucherschutz."
Auszug aus der Süddeutschen Zeitung vom 02.11.2010
sueddeutsche.de/geld/zusatzversicherungen-der-ein-bett-tarif-bleibt-1.1018281
Jetzt aber noch eine Frage an Euch?
Wie ist der aktuelle Stand bei den Rabattverträgen? Weiss da jemand mehr?
Gruß Olli
Re: Zusatzversicherungen bleiben bei AOK und Co.
Leider, denn damit hat man als Versicherter mit Vorerkrankungen die gleichen Probleme wie jemand, der einen PKV-Volltarif will!Olli77 hat geschrieben:Bislang haben sich nur sehr wenige der etwa 160 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an das Geschäft der Zusatzversicherungen gewagt. Die meisten kooperieren mit einem privaten Anbieter, um ihren Versicherten ein solches Modell anbieten zu können.
Re: Auslandsversicherungen bei AOK
Ob die Versicherten das noch schätzen, wenn die AOK mal einen Zusatzbeitrag erhebt und sie feststellen, dass sie damit ihr Sonderkündigungsrecht ausgehebelt haben... Das sich der Vorstand freut, ist mir wohl klarOlli77 hat geschrieben:Dabei handelt es sich vor allem um Versicherungen, die eine Übernahme der Behandlungkosten bei einer Erkrankung im Ausland garantieren. Der Vorstandschef der Kasse, Wilfried Jacobs, zeigte sich entsprechend erfreut. "Es war eine wichtige Entscheidung, die Wahltarife und die Zusatzversicherungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu lassen." Die Versicherten schätzten es, wenn ihre Krankenkassen größere Gestaltungsspielräume erhielten.
»Ich möchte den Tarif für die Kostenerstattung für Leistungen im Ausland für mich / meine familienversicherten Angehörigen wählen...
Die Teilnahme am Tarif beginnt grundsätzlich mit dem Tag, an dem die schriftliche Wahlerklärung der AOK Rheinland/Hamburg zugeht. Abweichend hiervon erkläre ich, dass der Tarif für die Kostenerstattung zu vorgenanntem späteren Zeitpunkt als mit dem Posteingang bei der AOK Rheinland/Hamburg beginnen soll. Mit dem Beginn der Tarifteilnahme tritt für das Mitglied eine Bindungsfrist von drei Kalenderjahren in Kraft. Diese Bindungsfrist bezieht sich sowohl auf den gewählten Tarif als auch auf die Mitgliedschaft bei der AOK Rheinland/Hamburg.«
(http://www.aok.de/assets/media/rheinlan ... usland.pdf)
Ich nenn das ja eher Bauernfängerei. Blöd nur, dass schon 200.000 den Tarif abgeschlossen haben. Wenn sie mal den ZB nehmen, könnten bei den meisten die 3 Jahre schon rum sein
Bei bestimmten Kooperationen bekommst Du überhaupt erst die Chance mit einer Vorerkrankung in einen PKV-Tarif zu kommen. Allerdings sind die Kosten schon genau abzuwägen.Paule hat geschrieben:Leider, denn damit hat man als Versicherter mit Vorerkrankungen die gleichen Probleme wie jemand, der einen PKV-Volltarif will!Olli77 hat geschrieben:Bislang haben sich nur sehr wenige der etwa 160 gesetzlichen Krankenkassen (GKV) an das Geschäft der Zusatzversicherungen gewagt. Die meisten kooperieren mit einem privaten Anbieter, um ihren Versicherten ein solches Modell anbieten zu können.
Wenn sich für die einzelne Krankenkasse der Wahltarif mal nicht mehr lohnt, kann sie ihn auch wieder schließen. Dann kannst Du Dir auf die Vergünstigung mit Vorerkrankung ein Eis backen...
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Re: Auslandsversicherungen bei AOK
stehe ich grade auf dem Schlauch? geht es in dem von Olli geposteten Artikel denn nicht um die Zusatzversicherungen? Zumindest mir wäre unbekannt das dadurch eine 3-jährige Bindungsfrist bei der jeweiligen Krankenkasse ausgelöst wird... du meinst die Wahl- bzw. Selbstbehalttarife, oder?leser hat geschrieben:Ob die Versicherten das noch schätzen, wenn die AOK mal einen Zusatzbeitrag erhebt und sie feststellen, dass sie damit ihr Sonderkündigungsrecht ausgehebelt haben... Das sich der Vorstand freut, ist mir wohl klar
Ich nenn das ja eher Bauernfängerei. Blöd nur, dass schon 200.000 den Tarif abgeschlossen haben. Wenn sie mal den ZB nehmen, könnten bei den meisten die 3 Jahre schon rum sein
Re: Zusatzversicherungen bleiben bei AOK und Co.
Damit kann der Verbraucher doch leben,Olli77 hat geschrieben: Nach der jetzt getroffenen Vereinbarung dürfen die gesetzlichen Kassen diese Zusatzversicherungen weiterhin anbieten.
wenn hier auch die gleichen strengen Vermittlerrichtlinien, gelten wie bei den privaten Vermittler, und diese nicht wie bisher ausgenommen werden
z.b. Beraterhaftung, Dokumentation, etc.
Gruß Bully
Re: Auslandsversicherungen bei AOK
Es geht um die Wahltarife, die die Politik ja zunächst einschränken wollte, ganz richtig! Und die AOK verkauft eine Auslandsversicherung als Wahltarif (s.o.a. Link)Fussballer hat geschrieben:geht es in dem von Olli geposteten Artikel denn nicht um die Zusatzversicherungen? Zumindest mir wäre unbekannt das dadurch eine 3-jährige Bindungsfrist bei der jeweiligen Krankenkasse ausgelöst wird... du meinst die Wahl- bzw. Selbstbehalttarife, oder?
Und ob das gilt! Dies allerdings nur bei den Zusatzversicherungen (Kooperationen mit PKVn)Bully hat geschrieben:Damit kann der Verbraucher doch leben, wenn hier auch die gleichen strengen Vermittlerrichtlinien, gelten wie bei den privaten Vermittler, und diese nicht wie bisher ausgenommen werden
z.b. Beraterhaftung, Dokumentation, etc.
Vielleicht doch zu früh gefreut... Nach den neusten Plänen der Regierung soll sich das Sonderkündigungsrecht auch auf die Wahltarife erstrecken. D.h. bei Erhebung Zusatzbeitrag, nix mehr mit 3 Jahren Bindungswirkung... Auch 'ne Methode... Ich lasse die Wahltarife, mache sie aber für die Kassen unlukrativ. Der PKV-Lobbyist im BMG macht sich anscheinend langsam bezahlt...Olli77 hat geschrieben:Der Vorstandschef der Kasse, Wilfried Jacobs, zeigte sich entsprechend erfreut. "Es war eine wichtige Entscheidung, die Wahltarife und die Zusatzversicherungen in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu lassen."
na, ob das für die AOK-Versicherungen auch gilt...
finanznachrichten.de - 05.02.2012 hat geschrieben:Gesetzliche Krankenkassen dürfen ihren Versicherten nur noch bis Jahresende eine kostenlose private Auslandsreise-Krankenversicherung mit weltweiter Geltung anbieten. Anstoß daran nahm das Bundesversicherungsamt als Kassenaufsicht, und das Bundesgesundheitsministerium teile dessen Rechtsauffassung, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag auf Anfrage. Er bestätigte damit einen "Focus"-Bericht. [...]
finanznachrichten.de/nachrichten-2012-02/22626614-aus-fuer-kostenlose-private-auslandsreise-krankenpolice-016.htm
es geht nicht um Wahltarife
Bei der Anordnung des BVA ging es darum, dass den betroffenen Krankenkassen ab 01.01.2013 untersagt wird, eine private Auslandskrankenversicherung zugunsten ihrer Versicherten abzuschließen und nicht um einen frw. Wahltarif.
Hintergrund war ein Günstigkeitsvergleich, der es durchaus sinnvoll machte, eine private Auslands-KV für alle Versicherten abzuschließen und dafür die Antrage auf Kostenerstattung dem prvaten Krankenversichererer durchzureichen (und auch das Personal dafür anderweitig einzusetzen).
Hintergrund war ein Günstigkeitsvergleich, der es durchaus sinnvoll machte, eine private Auslands-KV für alle Versicherten abzuschließen und dafür die Antrage auf Kostenerstattung dem prvaten Krankenversichererer durchzureichen (und auch das Personal dafür anderweitig einzusetzen).