Genau das hat sie aber in diesem fiktiven Fall getan.vlac hat geschrieben: Sollte es zum Prozess kommen, wird Deine Krankenversicherung übrigens nicht Deine gesamte Akte an das Gericht senden,....
Sie hat einen Ausdruck der digitalen Verwaltungsakte dem Gericht übersandt und der Klägerin wurde im Gerichtssaal Akteneinsicht gewährt.
s.o.vlac hat geschrieben: Sollte es dabei um die Akteneinsicht gehen, wird Deine Akte übrigens nicht an das Gericht geschickt, weil es dafür keinen Grund gibt.
Der Einwand der Klägerin ist nun, dass die Akte nur in elektronischer Form vorgehalten wird. Der Ausdruck, der in die Gerichtsakte Aufnahme fand, ist zwar die Original-Akte der Gerichtsakte, jedoch keinesfalls die Originalakte der Krankenversicherung.
Deshalb – so die Klägerin – sei dem Antrag auf Akteneinsicht mit der Einsicht in die Gerichtsakte nicht entsprochen worden.
Aber richtig weiterkommen will das Thema nicht.
Im Laufe des Freds ist deutlich geworden, wie die Praxis der Sozialversicherungsträger bei diesem Thema ist.
Eine definitive Rechtslage ist mir aber bisher nicht bekannt.