Absolvent, kein Einkommen, kein Hartz4, zahle gerade KVdS

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Lenny
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Absolvent, kein Einkommen, kein Hartz4, zahle gerade KVdS

Beitrag von Lenny » 02.02.2012, 14:04

Hallo.

Habe gestern viele Beiträge hier gelesen und ich muss sagen, dass mir das Forum sehr gut gefällt! Toll, dass es so etwas gibt!

Bin im Dezember 1981 geboren und bin zum 31.3.11. exmatrikuliert worden.
Danach habe ich mehrere erfolglose Versuche unternommen, ein Stipendiat zu beantragen (Existenzgründung). Gerade ist Plan B, ein versprochener Job, auch in's Wasser gefallen.

Ich habe auf meinen Konten zu viel Geld, als dass ich Arbeitslosengeld bekommen würde, war daher noch nicht beim Arbeitsamt.

Nach Aussage der Uni meldet diese meiner Krankenkasse (Barmer) die Exmatrikulation. Allerdings buchen die mir immer noch die 78 Euro ab.

Ich möchte nun diesen Missstand beenden und dabei zur hkk wechseln.
Dort möchte ich einen Antrag auf besondere Beitragsentlastung stellen.
Die hkk schreibt:
Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige

Für einkommensschwache Selbstständige ist eine besondere Beitragsentlastung möglich. Anstelle der beitragspflichtigen Mindesteinnahme von 1.916,25 Euro (2011) berechnen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Vorraussetzungen aus mindestens 1.277,50 Euro (2011); sofern Sie keine höheren Einnahmen haben.

Voraussetzungen dafür sind:

Ihre durchschnittlichen monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen unterschreiten 1.916,25 Euro (2011)
Sie haben keinen Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss oder eine entsprechende Leistung (nach § 16 SGB II).
Dabei habe ich auf der Seite der Barmer gelesen:
"Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherte seinem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse/Versicherung vorlegt. Der Arbeitgeber erstattet dann eine Abmeldung bei der bisherigen Kasse zum Ende der Kündigungsfrist und eine Anmeldung bei der neuen Kasse zum Folgetag."
Ich habe allerdings noch keinen Abeitgeber gehabt...

Primär möchte ich an meiner Idee und einer Fördeung dessen noch eine Chance geben. Deswegen darf ich nicht "unternehmerisch tätig" sein.
Daneben suche ich gerade einen Arbeitgeber, der mich knapp über 400 Euro einstellt, damit ich möglichst viel Zeit in meine eigene Idee investieren kann und ich das Problem mit der Krankenversicherung nicht mehr habe.

Ich habe vor einem Monat ein Ingenieursbüro angemeldet, war aber noch nicht tätig. Spielt das eine Rolle für den Beitragssatz? Ab wann spielt es definitiv eine Rolle?

Wäre eine PKV eine Alternative?

Was kommen für Nachzahlungen auf mich zu? Diese sind meineserachtens ja nicht zu vermeiden.

Welche Reihenfolge ist bzgl. Jobsuche, KK-Wechsel, Nachzahlung sinnvoll?

Ich gehe so gut wie nie zum Arzt. Lediglich Zahnarztbehandlung ist mir wichtig. Bin quasi seit Geburt Hausstauballergiker, habe diesbezüglich aber (bis auf die kleinigkeit "matratzenüberzug") nie meine Krankenkasse damit "belastet". Setze auf Heilmethoden, die im Normalfall nicht von der KK bezahlt werden. Sehe die KK daher eher als notwendiges Übel an.

Welche Tips bzgl. KK-Wahl etc. könnt ihr mir generell geben?

Beste Grüße aus Dresden, Lenny[/quote]

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 02.02.2012, 21:27

1. Kläre den Zeitraum ab 01.04.2011 mit deiner Kasse. Eine Nachzahlung lässt sich, wie du schreibst, nicht vermeiden. Je eher das in geregelten Bahnen läuft, umso besser.

2. Wenn du zur hkk wechseln möchtest (warum eigentlich?) musst du bis zum 29.02.2012 kündigen, dann kannst du zum 01.05.2012 wechseln. Da du keinen Arbeitgeber hast, trifft der zitierte Passus auf dich nicht zu.

3. Die besondere Beitragsentlastung gibt es nicht nur bei der hkk, sondern ist bei allen Kassen einheitlich geregelt. Damit diese greift, darf allerdings kein Vermögen vorhanden sein, die Prüfung erfolgt ähnlich wie bei ALG2.

4. Dann solltest du dir darüber klar werden, was du eigentlich willst. Ingenieurbüro anmelden, nicht unternehmerisch tätig sein (dürfen), 401,-- €-Job - da gibt es krankenversicherungstechnisch einiges zu beachten. Grundsätzlich gilt, dass jemand nicht aufgrund seiner Beschäftigung (der 401,-- €-Job) versicherungspflichtig wird, der hauptberuflich selbständig tätig ist. Wobei das Entwickeln einer Idee, um sie später zu vermarkten, im Grunde genommen zu einer selbständigen Tätigkeit gehört.

Lenny
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Beitrag von Lenny » 02.02.2012, 23:59

Zu 3.:

Auf der hkk-Seite steht weiter:
Für Versicherte, die in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, gelten zusätzliche Voraussetzungen, denn folgende Kriterien schließen die besondere Beitragsentlastung für einkommensschwache Selbständige aus:

Die Hälfte Ihrer monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft überschreiten 1.916,25 Euro (2011).
Ihre Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ihre Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder verfügt über Immobilienvermögen.
Das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners übersteigt jeweils 10.220 Euro (2011)
Da ich selbst nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, verstehe ich es so, dass mein Vermögen selbst keine Rolle spielt, oder?

Zu 4.: Das Ing.-Büro ruht quasi, da es weder Einnahmen noch Ausgaben gibt. Das Entwickeln der Idee geschieht vorerst "privat", sollte also erstmal keine Rolle spielen. Damit werde ich doch mit dem 401-Euo-Job "versicherungspflichtig", oder hab ich da was falsch verstanden?

Wenn die bald beantragte Förderung durch ist, dann zahle ich gern (mehr) meinen Anteil an die KK. Jetzt schmerzt es aber immens, so dass ich nach einer möglichst günstigen Lösung suche.

Gruß, Lenny

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 03.02.2012, 08:18

Lenny hat geschrieben:Zu 3.:

Auf der hkk-Seite steht weiter:
Für Versicherte, die in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben, gelten zusätzliche Voraussetzungen, denn folgende Kriterien schließen die besondere Beitragsentlastung für einkommensschwache Selbständige aus:

Die Hälfte Ihrer monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen der Bedarfsgemeinschaft überschreiten 1.916,25 Euro (2011).
Ihre Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkünfte aus Kapitalvermögen.
Ihre Bedarfsgemeinschaft erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder verfügt über Immobilienvermögen.
Das Vermögen des Mitglieds oder seines Partners übersteigt jeweils 10.220 Euro (2011)
Da ich selbst nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, verstehe ich es so, dass mein Vermögen selbst keine Rolle spielt, oder?
Doch. In dem Fall bist du die Bedarfsgemeinschaft.
Lenny hat geschrieben: Zu 4.: Das Ing.-Büro ruht quasi, da es weder Einnahmen noch Ausgaben gibt. Das Entwickeln der Idee geschieht vorerst "privat", sollte also erstmal keine Rolle spielen. Damit werde ich doch mit dem 401-Euo-Job "versicherungspflichtig", oder hab ich da was falsch verstanden?

Wenn die bald beantragte Förderung durch ist, dann zahle ich gern (mehr) meinen Anteil an die KK. Jetzt schmerzt es aber immens, so dass ich nach einer möglichst günstigen Lösung suche.

Gruß, Lenny
Das ist nicht so einfach und muss von deiner Krankenkasse entschieden werden. 401,-- €-Job und angemeldetes Ingenieurbüro kann zu dieser oder jener Entscheidung führen, je nach den Umständen. Wenn dein Vermögen z. B. groß genug ist, dass du auf Einnahmen aus deiner selbständigen Tätigkeit nicht angewiesen bist, ist diese von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung und das spricht gegen eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit. Aber wie geschrieben, diese Beurteilung sprengt den Rahmen eines Forums.

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