Habe gestern viele Beiträge hier gelesen und ich muss sagen, dass mir das Forum sehr gut gefällt! Toll, dass es so etwas gibt!
Bin im Dezember 1981 geboren und bin zum 31.3.11. exmatrikuliert worden.
Danach habe ich mehrere erfolglose Versuche unternommen, ein Stipendiat zu beantragen (Existenzgründung). Gerade ist Plan B, ein versprochener Job, auch in's Wasser gefallen.
Ich habe auf meinen Konten zu viel Geld, als dass ich Arbeitslosengeld bekommen würde, war daher noch nicht beim Arbeitsamt.
Nach Aussage der Uni meldet diese meiner Krankenkasse (Barmer) die Exmatrikulation. Allerdings buchen die mir immer noch die 78 Euro ab.
Ich möchte nun diesen Missstand beenden und dabei zur hkk wechseln.
Dort möchte ich einen Antrag auf besondere Beitragsentlastung stellen.
Die hkk schreibt:
Dabei habe ich auf der Seite der Barmer gelesen:Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für einkommensschwache Selbstständige
Für einkommensschwache Selbstständige ist eine besondere Beitragsentlastung möglich. Anstelle der beitragspflichtigen Mindesteinnahme von 1.916,25 Euro (2011) berechnen sich Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unter bestimmten Vorraussetzungen aus mindestens 1.277,50 Euro (2011); sofern Sie keine höheren Einnahmen haben.
Voraussetzungen dafür sind:
Ihre durchschnittlichen monatlichen beitragspflichtigen Einnahmen unterschreiten 1.916,25 Euro (2011)
Sie haben keinen Anspruch auf einen monatlichen Gründungszuschuss oder Existenzgründungszuschuss oder eine entsprechende Leistung (nach § 16 SGB II).
Ich habe allerdings noch keinen Abeitgeber gehabt..."Die Kündigung wird nur dann wirksam, wenn der Versicherte seinem Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist die Mitgliedsbescheinigung der neuen Kasse/Versicherung vorlegt. Der Arbeitgeber erstattet dann eine Abmeldung bei der bisherigen Kasse zum Ende der Kündigungsfrist und eine Anmeldung bei der neuen Kasse zum Folgetag."
Primär möchte ich an meiner Idee und einer Fördeung dessen noch eine Chance geben. Deswegen darf ich nicht "unternehmerisch tätig" sein.
Daneben suche ich gerade einen Arbeitgeber, der mich knapp über 400 Euro einstellt, damit ich möglichst viel Zeit in meine eigene Idee investieren kann und ich das Problem mit der Krankenversicherung nicht mehr habe.
Ich habe vor einem Monat ein Ingenieursbüro angemeldet, war aber noch nicht tätig. Spielt das eine Rolle für den Beitragssatz? Ab wann spielt es definitiv eine Rolle?
Wäre eine PKV eine Alternative?
Was kommen für Nachzahlungen auf mich zu? Diese sind meineserachtens ja nicht zu vermeiden.
Welche Reihenfolge ist bzgl. Jobsuche, KK-Wechsel, Nachzahlung sinnvoll?
Ich gehe so gut wie nie zum Arzt. Lediglich Zahnarztbehandlung ist mir wichtig. Bin quasi seit Geburt Hausstauballergiker, habe diesbezüglich aber (bis auf die kleinigkeit "matratzenüberzug") nie meine Krankenkasse damit "belastet". Setze auf Heilmethoden, die im Normalfall nicht von der KK bezahlt werden. Sehe die KK daher eher als notwendiges Übel an.
Welche Tips bzgl. KK-Wahl etc. könnt ihr mir generell geben?
Beste Grüße aus Dresden, Lenny[/quote]