Hallo liebes Forum,
zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich froh bin, vor einiger Zeit, als ich ziemliche Probleme mit der Krankenkasse hatte, hierher gefunden zu haben. Ich konnte mir viele wichtige Informationen für mich rausholen. Verstehe nun aber auch die Krankenkassenmitarbeiter besser . Ihr macht auch nur euren Job......
Ich finde es toll, dass ihr euch hier einsetzt und Fragen ausführlich beantwortet. Dafür erst einmal meinen herzlichen Dank .
Nun zu meiner Frage:
Ich leide seit sechs Jahren an Depressionen, war allerdings Gott sei Dank jetzt fast ein Jahr beschwerdefrei. Nun bin ich allerdings insgesamt sieben Wochen deshalb wieder AU. Nebenbei habe ich noch weitere teilweise schwere Krankheitsbilder, die aber bisher noch nicht zu einer AU geführt haben. Eine genaue Diagnose dafür habe ich auch noch nicht. Es laufen seit Monaten Untersuchungen, die bisher noch zu keinem Ergebnis geführt haben. Nun soll ich stationär in die Neurologie, um endlich Klarheit zu finden. Meine AU läuft bis 31.01. auf eine F-Diagnose. Anfang nächster Woche bekomme ich vom HA eine Klinikeinweisung. Ich weiß nun nicht, wie schnell das geht. Wie sieht es mit dem Krankengeld aus, wenn jetzt die eine Diagnose nahtlos in die andere übergeht? Gibt es da etwas zu beachten? Es kann auch sein, dass ich vielleicht erst übernächste Woche einen Termin für die stationäre Aufnahme bekomme. Dann würde ich bis dahin ab 01.02. zunächst wieder arbeiten, da ich soweit wieder relativ stabil bin.
Ich bedanke mich schon mal im voraus und wünsche ein schönes Wochenende
Madlen
Krankengeld bei unterschiedlichen Diagnosen
Moderator: Czauderna
Re: Krankengeld bei unterschiedlichen Diagnosen
Hallo,Madlen hat geschrieben:Hallo liebes Forum,
zunächst einmal möchte ich sagen, dass ich froh bin, vor einiger Zeit, als ich ziemliche Probleme mit der Krankenkasse hatte, hierher gefunden zu haben. Ich konnte mir viele wichtige Informationen für mich rausholen. Verstehe nun aber auch die Krankenkassenmitarbeiter besser ;). Ihr macht auch nur euren Job......
Ich finde es toll, dass ihr euch hier einsetzt und Fragen ausführlich beantwortet. Dafür erst einmal meinen herzlichen Dank :).
Nun zu meiner Frage:
Ich leide seit sechs Jahren an Depressionen, war allerdings Gott sei Dank jetzt fast ein Jahr beschwerdefrei. Nun bin ich allerdings insgesamt sieben Wochen deshalb wieder AU. Nebenbei habe ich noch weitere teilweise schwere Krankheitsbilder, die aber bisher noch nicht zu einer AU geführt haben. Eine genaue Diagnose dafür habe ich auch noch nicht. Es laufen seit Monaten Untersuchungen, die bisher noch zu keinem Ergebnis geführt haben. Nun soll ich stationär in die Neurologie, um endlich Klarheit zu finden. Meine AU läuft bis 31.01. auf eine F-Diagnose. Anfang nächster Woche bekomme ich vom HA eine Klinikeinweisung. Ich weiß nun nicht, wie schnell das geht. Wie sieht es mit dem Krankengeld aus, wenn jetzt die eine Diagnose nahtlos in die andere übergeht? Gibt es da etwas zu beachten? Es kann auch sein, dass ich vielleicht erst übernächste Woche einen Termin für die stationäre Aufnahme bekomme. Dann würde ich bis dahin ab 01.02. zunächst wieder arbeiten, da ich soweit wieder relativ stabil bin.
Ich bedanke mich schon mal im voraus und wünsche ein schönes Wochenende
Madlen
ja, hinzu getretene Erkrankungen verlängern nicht den Gesamtanspruch von 78 Wochen, es demnach auch keine neue Blockfrist im laufenden Fall gebildet.
Gruss
Czauderna
Guten Morgen,
ok, danke für die Antworten .
Czauderna, aber was wäre, wenn ich in der kommenden Woche schon in die Klinik komme: Dann würde die neue AU ab 01.02. mit einer neuen Diagnose beginnen. Wird dann das Krankengeld nahtlos weitergezahlt? Es handelt sich ja auch hoffentlich nur um ein paar Tage...
Gruß
Madlen
ok, danke für die Antworten .
Czauderna, aber was wäre, wenn ich in der kommenden Woche schon in die Klinik komme: Dann würde die neue AU ab 01.02. mit einer neuen Diagnose beginnen. Wird dann das Krankengeld nahtlos weitergezahlt? Es handelt sich ja auch hoffentlich nur um ein paar Tage...
Gruß
Madlen
hallo,
beginnt die Arbeitsunfaehigkeit mit einem
Krankenhausaufenthalt, beginnt auch mit dem
Aufnahmetag der Krankengeldanspruch.
Theoretisch ist es denkbar, dass damit auch eine
neue Blockfrist beginnt.
Da muesste es aber zweifelsfrei, medizinisch
nachgewiesen sein, dass die Arbeitsunfaehigkeit
bzw. die Behandlunsbeduerftigkei der vorgergehenden
AU.-Diagnose zum 31.01. abgeschlossen wurde.
Da so etwas als Fallkonstellation sehr, sehr selten
vorkommt, muessen wir bei dir davon
ausgehen, dass zwar nahtlos ab dem
1.2. Krankengeld gezahlt wird, aber keine
neue Blockfrist gebildet wird.
Gruss
Czauderna
beginnt die Arbeitsunfaehigkeit mit einem
Krankenhausaufenthalt, beginnt auch mit dem
Aufnahmetag der Krankengeldanspruch.
Theoretisch ist es denkbar, dass damit auch eine
neue Blockfrist beginnt.
Da muesste es aber zweifelsfrei, medizinisch
nachgewiesen sein, dass die Arbeitsunfaehigkeit
bzw. die Behandlunsbeduerftigkei der vorgergehenden
AU.-Diagnose zum 31.01. abgeschlossen wurde.
Da so etwas als Fallkonstellation sehr, sehr selten
vorkommt, muessen wir bei dir davon
ausgehen, dass zwar nahtlos ab dem
1.2. Krankengeld gezahlt wird, aber keine
neue Blockfrist gebildet wird.
Gruss
Czauderna
Vielen lieben Dank Czauderna. Das hilft mir schon sehr viel weiter. Gehe dann davon aus, dass die schlechtere Variante dann greift. Werde ja wegen der ersten Diagnose weiterhin in Behandlung sein, aber eben "nur" nicht mehr arbeitsunfähig. Aber da ich nur von ein paar Tagen Krankenhausaufenthalt ausgehe und danach wieder arbeiten werde, ist das auch erst einmal ok so.