Grins. Da bin ich mal auf dein erstes Zusammentreffen mit Rossi gespanntGerneKrankenVersichert hat geschrieben:
gern
Woraus liest du denn den "Anspruch"? Steht da irgendwas davon, dass die Familienversicherung nur auf Antrag durchgeführt wird?x-perte hat geschrieben: Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.
Von Antrag habe ich nie was gesagt. Ich spreche immer von dem Anspruch.
Auf meinen damaligen Ausbildungsleiter . Nee, im Ernst, guck mal hier: juris.de/.../Musterkommentierung_SGB_V_Felix.pdf. Und natürlich hier: beck-online.beck.de/?vpath=bibdata\komm\KassKoSGB_62\SGB_V\cont\KassKoSGB.SGB_V.p10.htm, musst du dich aber anmelden.x-perte hat geschrieben: Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.
Oder worauf berufst du dich?
Und was willst du tun, wenn derjenige keine Familienversicherung haben möchte? Ihn zwingen? Und jedes mal wieder wenn die BVA Prüfung dran ist? Na dabei viel Spaß!
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