günstige Krankenversicherung
Moderator: Czauderna
Hallo,
ich sehe da keine fehlende gesetzliche Grundlage. Die Familienversicherung ist eine "Kann"-Versicherung. Es gibt keine Pflicht die Familienversicherung durchzuführen und wenn die Ehefrau auf die Familienversicherung verzichtet und sich freiwillig versichert, steht dem nichts im Wege.
Und so kann dann auch der Fragesteller versichert werden.
Gruß
x-perte
ich sehe da keine fehlende gesetzliche Grundlage. Die Familienversicherung ist eine "Kann"-Versicherung. Es gibt keine Pflicht die Familienversicherung durchzuführen und wenn die Ehefrau auf die Familienversicherung verzichtet und sich freiwillig versichert, steht dem nichts im Wege.
Und so kann dann auch der Fragesteller versichert werden.
Gruß
x-perte
Moin zusammen,
es fehlt an der gesetzlichen Grundlage für das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung.
Da die Familienversicherung nach § 10 SGB V nicht erlischt ist die Voraussetzung für die Aufnahme nach § 9 ABS 1. Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht erfüllt.
Ausserdem ist der Anspruch auf die Familienversicherung ein gesetzlicher Anspruch. Da ist keine Kann-Versicherung definiert. Der Anspruch besteht oder er besteht nicht.
Das Wahlrecht beschränkt sich nur auf die Kasse bei der der Anspruch geltend gemacht wird.
es fehlt an der gesetzlichen Grundlage für das Zustandekommen einer freiwilligen Versicherung.
Da die Familienversicherung nach § 10 SGB V nicht erlischt ist die Voraussetzung für die Aufnahme nach § 9 ABS 1. Satz 1 Nr. 2 SGB V nicht erfüllt.
Ausserdem ist der Anspruch auf die Familienversicherung ein gesetzlicher Anspruch. Da ist keine Kann-Versicherung definiert. Der Anspruch besteht oder er besteht nicht.
Das Wahlrecht beschränkt sich nur auf die Kasse bei der der Anspruch geltend gemacht wird.
Hallo,
warum sollte der § ) SGB V nicht greifen? Voraussetzung ist das Erlöschen der Familienversicherung und wenn man diese auf eigenem Wunsch beendet, erlischt diese doch,oder?
Das mit der "Kann" Familienversicherung habe ich fast befürchtet, dass es falsch verstanden wird.
Die Familienversicherung ist klar geregelt und wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, kann diese durchgeführt werden. Es gibt aber keinen Zwang eine Familienversicherung durchzuführen (Ausnahme Bezug von ALGII).
Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.
Sollten noch Unklarheiten herrschen, bitte per PN an mich, da das Problem hier nun wirklich beendet ist.
Gruß
x-perte
warum sollte der § ) SGB V nicht greifen? Voraussetzung ist das Erlöschen der Familienversicherung und wenn man diese auf eigenem Wunsch beendet, erlischt diese doch,oder?
Das mit der "Kann" Familienversicherung habe ich fast befürchtet, dass es falsch verstanden wird.
Die Familienversicherung ist klar geregelt und wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, kann diese durchgeführt werden. Es gibt aber keinen Zwang eine Familienversicherung durchzuführen (Ausnahme Bezug von ALGII).
Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.
Sollten noch Unklarheiten herrschen, bitte per PN an mich, da das Problem hier nun wirklich beendet ist.
Gruß
x-perte
Wenn man nun noch das Wörtchen "kann" durch "wird" ersetzt kommt das Ganze auch so hin.Die Familienversicherung ist klar geregelt und wenn alle Voraussetzungen vorhanden sind, kann diese durchgeführt werden.
Jetzt bin ich gespannt worauf sich die Möglichkeit eines Verzichtes auf die Familienversicherung herleitet.
Nehmen wir einmal an, es kommt später ind en folgenden Jahren zu einem Rechtstreit über diese Zeiten.
Jeder Sozialrichter schaut nur einmal in das SGB und stellt fest das ein gesetzlicher Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Und schon wird dieser Anspruch anerkannt. Auch rückwirkend. Und deshalb besteht die Einschränkung im § 9 SGB V.
Auch wenn der x-perte gesprochen hat
Damit ist das Thema doch nicht endgültig vom Tisch. Es sei denn der x-perte kann sich absolut nicht irren.
So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.
Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.
Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.
Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.
Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!
In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.
Gruß
x-perte
Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.
Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.
Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.
Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!
In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.
Gruß
x-perte
[quote="x-perte"]
Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.
Wenn meine Frau im Mai 23 wird, kann sie dann eigentlich schon ab jetzt sofort aus der Familienversicherung ihres Vaters raus gehen und eine eigene freiwillige KV abschliessen? (Sie hat kein Einkommen) Kann ich mich dann bei ihr kostenlos mitversichern lassen (eigene Familienversicherung) oder muss sie mit dem Austritt bis zu ihrem Geburtstag im Mai warten?
Vielen Dank
Fakt ist, die Ehefrau kann ab Tag der Heirat auf die Familienversicherung verzichten und eine freiwillige Versicherung beantragen und dann den Ehegatten in die Familienversicherung aufnehmen.
Wenn meine Frau im Mai 23 wird, kann sie dann eigentlich schon ab jetzt sofort aus der Familienversicherung ihres Vaters raus gehen und eine eigene freiwillige KV abschliessen? (Sie hat kein Einkommen) Kann ich mich dann bei ihr kostenlos mitversichern lassen (eigene Familienversicherung) oder muss sie mit dem Austritt bis zu ihrem Geburtstag im Mai warten?
Vielen Dank
x-perte hat geschrieben:So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.
Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.
Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.
Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.
Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!
In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.
Gruß
x-perte
Hallo,
Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.
Wahnsinn, du trägst deinen Namen zu Recht -
was war noch mal Zweitens ?
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 26.01.2012, 21:45, insgesamt 1-mal geändert.
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Das fundamental andere der zum 01.01.1989 eingeführten Familienversicherung zu der bis dahin geltenden Familienhilfe war eben die Tatsache, dass sie kraft Gesetzes eintritt und nicht von einem Antrag abhängig ist. Von daher ist die Familienversicherung eben keine "Kann-Versicherung", auf die einfach mal so verzichtet werden kann. Oder kann ich einfach so auf meine Pflichtversicherung als Angestellter verzichten, um mich freiwillig zu versichern?x-perte hat geschrieben:Hallo,
ich sehe da keine fehlende gesetzliche Grundlage. Die Familienversicherung ist eine "Kann"-Versicherung. Es gibt keine Pflicht die Familienversicherung durchzuführen und wenn die Ehefrau auf die Familienversicherung verzichtet und sich freiwillig versichert, steht dem nichts im Wege.
Und so kann dann auch der Fragesteller versichert werden.
Gruß
x-perte
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Na, das ist ja mal ein Einstand. Ein Unfehlbarer unter uns, der nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit uns kommunizieren möchte? Ist ja wie bei der KK (Katholischen Kirche).x-perte hat geschrieben:So, jetzt aber wirklich zum letzten Mal.
Erstens, im Versicherungsrecht KV irre ich mich nie.
Warum soll es zum Rechtsstreit kommen? Die Beantragung der freiwilligen Versicherung geschieht doch aus freien Stücken, damit der Ehemann, der sonst gar nicht zu versichern wäre, versichert wird.
Die Entscheidung liegt doch ganz allein bei der Ehefrau. Sie muss ja nicht die Familienversicherung aufgeben, aber dann sieht es für den Versicherungsschutz des Ehemanns eher schwarz aus.
Und zum Thema Familienversicherung. Die Familienversicherung ist keine Zwangsversicherung!!!!!!
In der Regel wird sie gewählt um Kosten zu sparen, aber das hilft dem Fragesteller auch nicht weiter.
So und wer nun noch Zweifel hat, bitte PN.
Gruß
x-perte
Leute beruhigt euch mal wieder und lasst uns auf Sinn dieses Forums zurückkommen.
Wir alle sind doch hier um Probleme zu lösen und Lösungen aufzuzeigen.
Und genau das mache ich.
@ gernekrankenversichert: du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich mit der Kirche werte ich mal nicht als einen persönlichen Angriff. Auf deinen Vergleich aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die FKV zu wechseln gehe ich nicht ein. Der Grund sollte dir hofffentlich bekannt sein.
@czauderna: Zweitens folgt noch. Warte einfach mal ab....
Alles lasst uns doch einfach sachlich diskutieren. Das Angebot zur weiteren Kommunikation per PN war nur gedacht, dass sich Thema hier nicht unnötigerweise in die Länge zieht und nicht um die Öffentlichkeit auszuschließen.
Ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite.
@ bentuy: Der Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung macht eigentlich erst ab dem Tag eurer Heirat Sinn. Dann kann deine Frau in die freiwillige Versicherung wechseln und du kannst in die Familienversicherung.
Gruß
X-perte
Wir alle sind doch hier um Probleme zu lösen und Lösungen aufzuzeigen.
Und genau das mache ich.
@ gernekrankenversichert: du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich mit der Kirche werte ich mal nicht als einen persönlichen Angriff. Auf deinen Vergleich aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die FKV zu wechseln gehe ich nicht ein. Der Grund sollte dir hofffentlich bekannt sein.
@czauderna: Zweitens folgt noch. Warte einfach mal ab....
Alles lasst uns doch einfach sachlich diskutieren. Das Angebot zur weiteren Kommunikation per PN war nur gedacht, dass sich Thema hier nicht unnötigerweise in die Länge zieht und nicht um die Öffentlichkeit auszuschließen.
Ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite.
@ bentuy: Der Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung macht eigentlich erst ab dem Tag eurer Heirat Sinn. Dann kann deine Frau in die freiwillige Versicherung wechseln und du kannst in die Familienversicherung.
Gruß
X-perte
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Ich kann jetzt nachvollziehen, wie es Versicherten geht, die an einen Sachbearbeiter deines Kalibers geraten. "Äpfel mit Birnen" " darauf gehe ich nicht ein". Nenn mir doch einfach die Rechtsgrundlage, dann gebe ich Ruhe. Diesen "Verzicht" kenne ich nicht, tut mir leid. Kann es sein, dass du da etwas verwechselst? Und den § 5 Abs. 7 SGB V auf einen Sachverhalt anwenden möchtest, der hier nicht gegeben ist?x-perte hat geschrieben:Leute beruhigt euch mal wieder und lasst uns auf Sinn dieses Forums zurückkommen.
Wir alle sind doch hier um Probleme zu lösen und Lösungen aufzuzeigen.
Und genau das mache ich.
@ gernekrankenversichert: du vergleichst hier Äpfel mit Birnen. Ein Vergleich mit der Kirche werte ich mal nicht als einen persönlichen Angriff. Auf deinen Vergleich aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in die FKV zu wechseln gehe ich nicht ein. Der Grund sollte dir hofffentlich bekannt sein.
@czauderna: Zweitens folgt noch. Warte einfach mal ab....
Alles lasst uns doch einfach sachlich diskutieren. Das Angebot zur weiteren Kommunikation per PN war nur gedacht, dass sich Thema hier nicht unnötigerweise in die Länge zieht und nicht um die Öffentlichkeit auszuschließen.
Ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite.
@ bentuy: Der Verzicht auf die kostenlose Familienversicherung macht eigentlich erst ab dem Tag eurer Heirat Sinn. Dann kann deine Frau in die freiwillige Versicherung wechseln und du kannst in die Familienversicherung.
Gruß
X-perte
Übrigens, die Paragraphen 5 bis 10 stehen aus einem guten Grund zusammen unter "Versicherter Personenkreis"
Hallo,
"ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite. "
eine gute Ausbildung in Selbstbewusstsein und sicherem Auftreten hast du jedenfalls offensichtlich genossen - das ist gut so.
Solche Leute können wir immer brauchen - und das mit dem "Oberlehrerhaften"
das gibt sich auch noch - warte mal ab, bis du auf "Machts Sinn" oder "Bully" oder den" Friesenjungen" triffst, da kannst du deine Aussage zu dir und deinem Wissen ujnd können so richtig unter Beweis stellen.
Gruss
Czauderna
"ich weiß, dass ich mich im GKV - Versicherungsrecht sehr gut auskenne und stets lösungsorientiert und praxisnah arbeite. "
eine gute Ausbildung in Selbstbewusstsein und sicherem Auftreten hast du jedenfalls offensichtlich genossen - das ist gut so.
Solche Leute können wir immer brauchen - und das mit dem "Oberlehrerhaften"
das gibt sich auch noch - warte mal ab, bis du auf "Machts Sinn" oder "Bully" oder den" Friesenjungen" triffst, da kannst du deine Aussage zu dir und deinem Wissen ujnd können so richtig unter Beweis stellen.
Gruss
Czauderna
@ GerneKrankenVersichert:
Manchmal muss man bei den Rechtsgrundlagen auch zwischen den Zeilen lesen.
Ich tue das sehr gern.
Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.
Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.
Oder worauf berufst du dich?
Gruß
x-perte
Manchmal muss man bei den Rechtsgrundlagen auch zwischen den Zeilen lesen.
Ich tue das sehr gern.
Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.
Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.
Oder worauf berufst du dich?
Gruß
x-perte
Nur zur Info, ich bezeichne mich lieber als Kundenberater und das mache ich auch. Dein Problem kann ich absolut nicht nachvollziehen.GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ich kann jetzt nachvollziehen, wie es Versicherten geht, die an einen Sachbearbeiter deines Kalibers geraten.x-perte hat geschrieben:
Der von mir offerierte Vorschlag ist doch kein Muss, sondern ein Kann. Niemand zwingt die Ehefrau aus der Familienversicherung zu gehen und eine beitragspflichtige Versicherung abzuschließen um den Ehemann zu versichern.
Wie gesagt, ich arbeite sehr gern lösungsorientiert oder hätte dir die Antwort gefallen, dass sich der Fragesteller unter keinen Umständen versichern kann? Vielleicht bist du ja ein Sachbearbeiter, der lieber 10 Gründe zum Ablehnen sucht als zu helfen?
Gruß
x-perte
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Grins. Da bin ich mal auf dein erstes Zusammentreffen mit Rossi gespanntx-perte hat geschrieben:@ GerneKrankenVersichert:
Manchmal muss man bei den Rechtsgrundlagen auch zwischen den Zeilen lesen.
Ich tue das sehr gern.
Woraus liest du denn den "Anspruch"? Steht da irgendwas davon, dass die Familienversicherung nur auf Antrag durchgeführt wird?x-perte hat geschrieben: Der § 10 SGB V räumt lediglich einen Anspruch auf Familienversicherung ein, mehr auch nicht.
Auf meinen damaligen Ausbildungsleiter . Nee, im Ernst, guck mal hier: juris.de/.../Musterkommentierung_SGB_V_Felix.pdf. Und natürlich hier: beck-online.beck.de/?vpath=bibdata\komm\KassKoSGB_62\SGB_V\cont\KassKoSGB.SGB_V.p10.htm, musst du dich aber anmelden.x-perte hat geschrieben: Einen Zwang zur Durchführung der Familienversicherung, im Gegensatz zum § 5 SGB V, kann ich nicht herauslesen.
Oder worauf berufst du dich?
Und dann gebe ich noch den § 9 Abs. 1 Nr. 2 SGB V zu bedenken. Da steht nur "Anspruch auf Familienversicherung erlischt" und nicht "darauf verzichtet wird".
Gesetzestexte sind eben nicht beliebig interpretierbar, je nachdem, zwischen welchen Zeilen man gerade liest. Ein großer Vorteil des Rechtsstaats.