Hallo,
Ich bin neu hier und muss euch direkt mal nerven.
Scheinbar bin ich irgend wie ein bisschen zu doof.
Ich wollte eine Reha machen hatte das soweit auch schon mit meinen Arzt abgeklärt der mir eine Klinik empfohlen hatte.
Ich war auch schon bei der Klinik und hatte mich vorgestellt diese meinte zu mir das eine Reha die sicherlich die richtige wahl wäre.
Nun hab ich aber keine Ahnung wie es wircklich weiter geht mein Arzt wollte mich eigentlich Einweisen lassen das geht aber in der Klinik nicht die er mir empfohlen hatte diese können nur Über den Rentenversicherungsträger oder über die gesetzliche Krankenkasse leute aufnehmen.
Nun weiß ich nicht wie das ist ich war nie Berufstätig hab bis dato nur meine zivildienst geleistet ein paar minijobs gemacht und irgend welche maßnahmen zur Zeit bin ich auch nicht Erwerbstätig.
Nun habe ich bei der Krankenkasse angerufen diese haben mir ein Antrag von der Rentenversicherung zu geschickt aber so wie ich das nun erzählt bekommen habe von der Klinik muss ich es direkt über die GKV machen.
Dazu habe ich einen wunderschönen formlosen Antrag genommen der alle wichtigen § nennt und auch den Klinik wunsch.
Nun habe ich auch in diesen Antrag um Benachrichtung über den erhalt gebeten auf den ich bis dato keine antwort bekommen hab.
Jetzt stell ich mir natürlich die Frage habe ich alles richtig gemacht ?
Ich hab was von Muster 60 und 61 gelesen und ka ich bin einfach überfragt und weiß nicht mehr wircklich weiter.
Darum einmal bitte Wie beantrage ich eine reha richtig ?
Ich hoffe ich war nicht zu aufdringlich
mfg Exodus
Reha beantragen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Warum haben Sie nicht den Antrag der DRV genommen? Die hätte ihn an die Kasse weitergeleitet, wenn sie nicht zuständig wäre, mitsamt der Stellungnahme Ihres Arztes auf dem betreffenden Blatt.
Was wollen Sie mit der Reha erreichen?
Wenn Wiederherstellung oder Erhaltung der akut bedrohten Erwerbsfähigkeit: DRV zuständig.
Vermeidung oder Besserung von Pflegebedürftigkeit bzw. Behinderung oder notwendige Nachbehandlung nach Krankenhausaufenthalt: Krankenkasse.
Einfach nur notwendige Behandlung: Akutklinik über KK.
Vielleicht gibt es auch andere Indikationen - ich bin nur Laie!
Was wollen Sie mit der Reha erreichen?
Wenn Wiederherstellung oder Erhaltung der akut bedrohten Erwerbsfähigkeit: DRV zuständig.
Vermeidung oder Besserung von Pflegebedürftigkeit bzw. Behinderung oder notwendige Nachbehandlung nach Krankenhausaufenthalt: Krankenkasse.
Einfach nur notwendige Behandlung: Akutklinik über KK.
Vielleicht gibt es auch andere Indikationen - ich bin nur Laie!
Hallo,
grundsätzlich ist für eine medizinische Reha. für Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Beitragszahlungen) erfüllt haben, der Rentenversicherungsträger zuständig - in allen anderen Fällen (Arbeitsunfälle ausgenommen, da machts die BG) ist es die
Krankenkasse.
Der Verfahrensweg ist im Allgemeinen folgender - Der behandelnde Arzt erkennt die Notwendigkeit einer Reha-Massnahme und füllt das Formular Muster 60 aus, welches der Patient zuerst seiner Krankenkasse vorlegt - anhand der gemachten Angaben händigt die Kasse dem Versicherten den "passenden" Reha-Antrag aus.
Wenn der Antrag an den RV-Träger geht und dieser die Reha ablehnt, dann kann der Antrag bei der Kasse gestellt werden, die den MDK. zwecks Beurteilung/Begutachtung einschaltet.
Bei einer Reha-Bewilligung sucht die Kasse im Allgemeinen die Reha-Einrichtung aus, z.B. eigene Häuser und/oder Vertragseisrichtungen. Andere Einrichtungen scheiden hier aus - gleichwohl hat der Versicherte das Recht Wünsche zu äußern, die auch berücksichtigt werden, soweit dadurch nicht der Rahmen des Notwendigen gesprengt wird.
Gruss
Czauderna
grundsätzlich ist für eine medizinische Reha. für Menschen, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen (Beitragszahlungen) erfüllt haben, der Rentenversicherungsträger zuständig - in allen anderen Fällen (Arbeitsunfälle ausgenommen, da machts die BG) ist es die
Krankenkasse.
Der Verfahrensweg ist im Allgemeinen folgender - Der behandelnde Arzt erkennt die Notwendigkeit einer Reha-Massnahme und füllt das Formular Muster 60 aus, welches der Patient zuerst seiner Krankenkasse vorlegt - anhand der gemachten Angaben händigt die Kasse dem Versicherten den "passenden" Reha-Antrag aus.
Wenn der Antrag an den RV-Träger geht und dieser die Reha ablehnt, dann kann der Antrag bei der Kasse gestellt werden, die den MDK. zwecks Beurteilung/Begutachtung einschaltet.
Bei einer Reha-Bewilligung sucht die Kasse im Allgemeinen die Reha-Einrichtung aus, z.B. eigene Häuser und/oder Vertragseisrichtungen. Andere Einrichtungen scheiden hier aus - gleichwohl hat der Versicherte das Recht Wünsche zu äußern, die auch berücksichtigt werden, soweit dadurch nicht der Rahmen des Notwendigen gesprengt wird.
Gruss
Czauderna
röschen hat geschrieben:Bei mir war es übrigens so, dass mir der Facharzt erst eine Art "Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars" ausfüllte, das ich an die Kasse schicken musste. Daraufhin erst bekam ich von der Kasse die Formulare für den Rehaantrag (bin unbefristet erwerbsunfähig, also immer KK zuständig).
Hallo,
bis auf die Anmerkung, die du in () gesetzt hast kein Widerspruch.
Aber auch für Erwebsminderungsrentenempfänger kann der RV-Träger durchaus noch zuständig sein und Reha-Leistungen bewilligen - kommt auf die Definition des
Reha-Ziels an.
Gruss
Czauderna