pflegeversicherung
Moderator: Czauderna
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pflegeversicherung
binn zum 31.12 2011 aus deutschland ausgewandert.habe bkk gekuendigt.
war als rentner pflichtmitglied,jetz schreiben die,fuer sie besteht die moeglichkeit in deutschland eine anwartschaftabzuschliessen.sie erhalten sich dadurch dieleistungsansprueche aus der gesetzlichen pflegeversicherung=vorversicherungszeit.
kann mier dazu jemand was sagen. und wieviel kostet so was
vielen dank gruss da bayernpezi
war als rentner pflichtmitglied,jetz schreiben die,fuer sie besteht die moeglichkeit in deutschland eine anwartschaftabzuschliessen.sie erhalten sich dadurch dieleistungsansprueche aus der gesetzlichen pflegeversicherung=vorversicherungszeit.
kann mier dazu jemand was sagen. und wieviel kostet so was
vielen dank gruss da bayernpezi
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pflegeversicherung
ich binn in thailand..geplant ist es nicht nach deutschland zurueck zu kehren..gruss pezi
Re: pflegeversicherung
bayernpezi hat geschrieben:ich binn in thailand..geplant ist es nicht nach deutschland zurueck zu kehren..gruss pezi
Hallo,
ja, wenn du nicht mehr zurückkommen willst, dann macht das keinen Sinn.
Wenn du aber zurückkommen musst weil du ein Pflegefall bist, dann macht das schon einen Sinn, hast du dann sofort den vollen Leistungsanspruch in der PV.
Wie viel eine solche "Anwartschaft" kostet, dass kann ich derzeit leider nicht sagen.
Gruss
Czauderna
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pflegeversicherung
ich binn seit anfang in der pflegeversicherung.seit es die giebt.wurde mier immer mit den beitraegen abgezogen,,gruss pezi
Re: pflegeversicherung
bayernpezi hat geschrieben:ich binn seit anfang in der pflegeversicherung.seit es die giebt.wurde mier immer mit den beitraegen abgezogen,,gruss pezi
Hallo,
das wird dich dann ggf. nichts nützen :
Bei Antragstellung in der Zeit vom 01.01.2000 bis 30.06.2008 war eine Vorversicherungszeit von 5 Jahren innerhalb einer Rahmenfrist von 10 Jahren vor der Antragstellung nachzuweisen.
Mit Wirkung ab 01.07.2008 wurde die nachzuweisende Vorversicherungszeit von 5 Jahren auf 2 Jahre in den letzten 10 Jahren vor Antragstellung reduziert.
Inzwischen weiß ich auch was so eine Anwartschaft kosten würde - ca. 38,00 €
mtl.
Gruss
Czauderna
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pflegeversicherung
mier geht es nur um die pflegeversicherung.da ich gesetzlich in der bkk war.eine anwartschaft fuer thailand lebende rentner giebt es nicht auch braucht man die nicht..fuer krankenversicherung.
also hab da angerufen der sagte so 10 euro kostet die anwartschaft fuer pflegeversicherung.hat sich aber nicht genau ausgekannt.
was ist pv 5.12 euro..
danke fuer eurer antworten..gruss pezi
also hab da angerufen der sagte so 10 euro kostet die anwartschaft fuer pflegeversicherung.hat sich aber nicht genau ausgekannt.
was ist pv 5.12 euro..
danke fuer eurer antworten..gruss pezi
Hallo x-perte,x-perte hat geschrieben:he he,
38 € ist ja sehr positiv gerechnet. Allein die KV Anwartschaft kostet 40,68 €. dazu kommt noch die PV mit 5,12 € bzw. 5,78 €.
Gruß
x-perte
schön, dass du auch hierher gefunden hast, bist eben eine treue Seele.
Ja, da hat der Tippfehlerteufel zugeschlagen - ich habe ca. 48,00 € (aus dem Gedächtnis heraus) schreiben wollen und dann kamen eben 38,00 € raus.
Okay, du hast es gefunden.
Vielleicht kannst du die Frage beantworten, ob es möglich ist, nur eine
Anwartschaft für die PV.über die GKV. zu machen - ich weiß es momentan nicht, hatte so einen Fall noch nicht.
Gruss
Czauderna
nur Pflegeversicherung ist möglich.
ACHTUNG muss innerhalb eines Monats beantragt werden.
Sonst geht es nicht mehr.
Jede Wette, haben die dort bei Deiner Krankenkasse noch niiiiiieeee
gehört.
Wo es steht ?
Im § 26 Abs. 2 SGB XI
hier der Text:
Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können sich auf Antrag weiterversichern. Der Antrag ist bis
s p ä t e s t e n s e i n e n Monat nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der Pflegekasse zu stellen, bei der die Versicherung zuletzt bestand. Die Weiterversicherung erstreckt sich auch auf die nach § 25 versicherten Familienangehörigen oder Lebenspartner, die gemeinsam mit dem Mitglied ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Für Familienangehörige oder Lebenspartner, die im Inland verbleiben, endet die Familienversicherung nach § 25 mit dem Tag, an dem das Mitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
Höhe des Beitrages:
8,61 EUR (wenn Du mindestens ein Kind hast
bzw.
9,72 (wenn kein Kind vorhanden ist)
Dies sind monatliche Beiträge.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge
§ 57 Abs. 5 SGB XI
ACHTUNG muss innerhalb eines Monats beantragt werden.
Sonst geht es nicht mehr.
Jede Wette, haben die dort bei Deiner Krankenkasse noch niiiiiieeee
gehört.
Wo es steht ?
Im § 26 Abs. 2 SGB XI
hier der Text:
Personen, die wegen der Verlegung ihres Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthaltes ins Ausland aus der Versicherungspflicht ausscheiden, können sich auf Antrag weiterversichern. Der Antrag ist bis
s p ä t e s t e n s e i n e n Monat nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der Pflegekasse zu stellen, bei der die Versicherung zuletzt bestand. Die Weiterversicherung erstreckt sich auch auf die nach § 25 versicherten Familienangehörigen oder Lebenspartner, die gemeinsam mit dem Mitglied ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegen. Für Familienangehörige oder Lebenspartner, die im Inland verbleiben, endet die Familienversicherung nach § 25 mit dem Tag, an dem das Mitglied seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt.
Höhe des Beitrages:
8,61 EUR (wenn Du mindestens ein Kind hast
bzw.
9,72 (wenn kein Kind vorhanden ist)
Dies sind monatliche Beiträge.
Rechtsgrundlage für die Berechnung der Beiträge
§ 57 Abs. 5 SGB XI
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danke
ich sag euch beiden herzlichen dank fuer diese gute und schnelle auskunft,
gruss da bayernpezi
gruss da bayernpezi