brauche Hilfe Familienversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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tanjaundnick
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brauche Hilfe Familienversicherung

Beitrag von tanjaundnick » 16.01.2012, 14:29

Hallo

habe ein ganz großes Problem, habe letzten Monat geheiratet, jetzt hat mein Mann mich mitversichert, aber die Versicherung sagte das mein Sohn nicht mitversichert wird. Er soll über seinen Vater mitversichert werden, wir haben keinen Kontakt zum Vater, meine Rechtsanwältin versucht ihn schon zu erreichen, aber er reagiert nicht darauf. Mein jetziger Mann verdient durchschnittlich zwischen 1900 und 2500 € netto es ist mal so mal so. Jetzt meine Frage ich verdiene nichts im Moment mein Sohn bekommt mit 14 Jahren 257€ Unterhalt ist das richtig das mein Mann nicht den überwiegenden Unterhalt zahlt? Blicke beim überwiegenden Unterhalt nicht durch?

Danke

Tanja

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 16.01.2012, 15:18

Hallo tanja,

der Rechenweg ist nicht ganz so einfach. Aber alleine schon mit den 1900 EUR Netto wäre der überwiegende Unterhalt über Deinen Ehemann erfüllt.

Gruß
Sportsfreund

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 16.01.2012, 17:21

Hallo,
ist das alles an Einkommen? Oder gibt es da noch einen Minijobs, Zinseinnahmen oder sonst was?
Oder noch ein Kind?

Lg, Fee

P.S. Vielleicht hat die Kasse evt. das Kindergeld mit reingerechnet?

tanjaundnick
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Beitrag von tanjaundnick » 17.01.2012, 08:12

Guten Morgen

nein leider gibt es im Moment keine weiteren Einnahmen, da ich zurzeit leider noch nicht arbeiten darf und mein Mann allein Verdiener ist. Vom Kindergeld haben die nichts gesagt die meinten nur die 257 € Unterhalt würden schon ausreichen, aber ich denke 257 € reichen da nicht aus, da wir ja noch viel mehr kosten haben, jeder der Kinder hat, weiß das es monate gibt wo man viel mehr für ein Kind ausgibt.

Tanja

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 17.01.2012, 20:42

Viele Personen leben in dem Haushalt?

tanjaundnick
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Beitrag von tanjaundnick » 17.01.2012, 21:31

Guten Abend,

wir sind 3 Personen, also mein Mann, ich und mein Sohn!

Hoffe das die Angaben reichen!

Danke LG Tanja

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 18.01.2012, 08:12

1900 + 2500 = 4400 : 2 = 2200 € Durchschnittsverdienst

2200 : 3 = 733,33 €

184 € Kindergeld
257 € Unterhalt
441 € Einkommen Stiefkind

733,33 : 2 = 366,65

733,33 - 441 = 292,33

(1) 1Das Mitglied hat einen Angehörigen dann überwiegend unterhalten, wenn es mehr als die Hälfte von dessen Unterhaltsbedarf aus seinem Einkommen aufgebracht hat. 2Verfügt der Angehörige selbst über Einkünfte, so ist davon auszugehen, dass er diese bis zur Höhe seines Unterhaltsbedarfs zur Deckung seines eigenen Lebensunterhalts verwendet.

441 € sind mehr als 366,65 € Also der überwiegende Unterhalt ist nicht gegeben

Wet der Haushaltsführug für Mitglied das voll arbeitet beträgt 10 % Und wenn ich mir das denn so weiter ansehe, Grob gesehen, ist tatsächlich der Überwiegende Unterhalt nicht gegeben.

Gruß

jochen

tanjaundnick
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Beitrag von tanjaundnick » 18.01.2012, 09:30

Danke

für deine Berechnung!

Das sind ja nicht so schöne Aussichten, da der Unterhalt eigentlich für andere Dinge ist und nicht auch noch für die Krankenkasse. Naja da müssen wir wohl dann durch. Und mir bleibt nichts anderes übrig als gegen den Kindsvater zu klagen.

LG Tanja

tanjaundnick
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Kindergeld doch nicht anrechenbar?

Beitrag von tanjaundnick » 18.01.2012, 09:34

Muß noch mal was schreiben!

Habe gerade gehört das Kindergeld gar nicht mit angerechnet werden darf, weiß jetzt auch leider nicht mehr weiter was stimmt und was nicht?

Ein ganz schöner misst ist das ganz hier mit den Gesetzen!

Fusionierter
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Beitrag von Fusionierter » 18.01.2012, 10:35

So sieht meine Rechnung aus:
Gehalt 2200 Euro + Unterhalt 257 Euro = Gesamteinkommen 2457 Euro
2457 Euro : 3 Familienmitglieder = 819
Halber Unterhaltsbedarf: 409,50 Euro
Somit liegt das eigene Einkommen des Sohnes (257 Euro) unter dem halben Unterhaltsbedarf und die Familienversicherung ist möglich.
Wer hat andere Meinungen/Vorschläge???

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 18.01.2012, 13:50

Hi zusammen,

ich gebe Fusionierter recht. Deshalb auch meine vorherige Aussage: FamV-Anspruch müsste bestehen.

Gruß

Sportsfreund

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.01.2012, 07:44

Und was ist mit dem Kindergeld? 184 +257 = 441 ist mehr als die 409. Das wird ja nu denn dem Kurzen zugerechnet, ist immer noch draussen.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 20.01.2012, 09:38

Hi Cicero,

laut den Richtlinien zum Überw.Unterhalt zählen die Nettoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt verbraucht werden können.

Und laut Rundschreiben 08a vom 22./23.1.2008, in dem sich eine tabellarisch Übersicht befindet, gehört Kindergeld NICHT zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt.

Also: die 184 EUR bleiben außen vor.

Gruß
Sportsfreund

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 20.01.2012, 14:00

Hallo muss mich entschuldigen,

habe ich garnicht dran gedacht.

Ihr habt natütlich recht.

Gruss.

Jochen

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