Arbeitssuche in Thailand nach Studium
Moderator: Czauderna
Arbeitssuche in Thailand nach Studium
Hallo,
ich bin neu in diesem Forum, was daran liegt, dass ich bisher Student war und daher zunächst familienversichert, später über die selbe GKV pflichtversichert war. Ich bin 26 Jahre alt und männlich.
In einem Monat werde ich aus privaten Gründen nach Thailand gehen um dort Arbeit zu suchen. Ich habe bereits ein paar Termine für Bewerbungsgespräche.
Meine gesetzliche Pflichtversicherung als Student läuft durch meinen Studiumsabschluss aus. Eine Rückkehr nach Deutschland ist für mindestens ein Jahr nicht geplant. Es können durchaus auch mehrere Jahre sein oder ich werde vielleicht nie wieder in Deutschland wohnhaft sein (davon gehe ich nicht aus, aber wer weiß...).
Für die Zeit im Ausland habe ich vor eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, zumindest bis ich Arbeit gefunden habe.
Von meiner bisherigen Versicherung wurde mir geraten eine Anwartschaft abzuschließen, da eine Rückkehr in die GKV sonst unmöglich sei.
Jetzt meine Fragen:
1) Sollte ich auf unbestimmte Zeit eine Anwartschaft abschließen um bei Bedarf in Deutschland wieder versichert zu werden? Ich gehe davon aus in Deutschland relativ schnell als Angestellter Arbeit zu finden, sollte ich zurückkehren.
2) Oder muss die GKV mich auch bei einer Abmeldung ohne Anwartschaft wieder aufnehmen, falls ich nach Deutschland zurückkehre und Arbeit finde.
3) Hängt das vom Alter ab? (Dabei meine ich eher Zeiträume von 10 Jahren, nicht so sehr 20 oder 30.)
4) Müssen Beiträge der Auslandsjahre an die GKV nachgezahlt werden? Ich werde in Thailand bei Arbeitsaufnahme privat über die Firma versichert sein.
Bitte verzeiht die komplizierte Fragestellung und vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten. Ich habe mich schon durch tausende Foren-Einträge und Beratungsseiten geklickt, bin aber für meine Situation bisher noch nicht schlau geworden (Es gibt viele widersprüchliche Informationen...).
Viele Grüße,
Katzi
ich bin neu in diesem Forum, was daran liegt, dass ich bisher Student war und daher zunächst familienversichert, später über die selbe GKV pflichtversichert war. Ich bin 26 Jahre alt und männlich.
In einem Monat werde ich aus privaten Gründen nach Thailand gehen um dort Arbeit zu suchen. Ich habe bereits ein paar Termine für Bewerbungsgespräche.
Meine gesetzliche Pflichtversicherung als Student läuft durch meinen Studiumsabschluss aus. Eine Rückkehr nach Deutschland ist für mindestens ein Jahr nicht geplant. Es können durchaus auch mehrere Jahre sein oder ich werde vielleicht nie wieder in Deutschland wohnhaft sein (davon gehe ich nicht aus, aber wer weiß...).
Für die Zeit im Ausland habe ich vor eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, zumindest bis ich Arbeit gefunden habe.
Von meiner bisherigen Versicherung wurde mir geraten eine Anwartschaft abzuschließen, da eine Rückkehr in die GKV sonst unmöglich sei.
Jetzt meine Fragen:
1) Sollte ich auf unbestimmte Zeit eine Anwartschaft abschließen um bei Bedarf in Deutschland wieder versichert zu werden? Ich gehe davon aus in Deutschland relativ schnell als Angestellter Arbeit zu finden, sollte ich zurückkehren.
2) Oder muss die GKV mich auch bei einer Abmeldung ohne Anwartschaft wieder aufnehmen, falls ich nach Deutschland zurückkehre und Arbeit finde.
3) Hängt das vom Alter ab? (Dabei meine ich eher Zeiträume von 10 Jahren, nicht so sehr 20 oder 30.)
4) Müssen Beiträge der Auslandsjahre an die GKV nachgezahlt werden? Ich werde in Thailand bei Arbeitsaufnahme privat über die Firma versichert sein.
Bitte verzeiht die komplizierte Fragestellung und vielen Dank bereits im Voraus für Eure Antworten. Ich habe mich schon durch tausende Foren-Einträge und Beratungsseiten geklickt, bin aber für meine Situation bisher noch nicht schlau geworden (Es gibt viele widersprüchliche Informationen...).
Viele Grüße,
Katzi
Hallo Katzi,
aus meiner Sicht folgendes: Eine Anwartschaft wäre nur sinnvoll, wenn Du bei einer Rückkehr nach Deutschland eine freiwillige Krankenversicherung anstreben würdest. Z.B. wenn Du dich selbständig machen möchtest. Oder wenn Du keine Ansprüche auf Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit hättest. Wenn Du dir sicher bist, dass Du bei einer Rückkehr auf jeden Fall eine versicherungspflichtige Beschäftigung findest, brauchst Du die Anwartschaft eher nicht. Dann kannst Du dir sofort eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen, bei der Du von Deinem Arbeitgeber angemeldet wirst.
Trotzdem bleibt es eine Entscheidung, die Du selbst treffen musst.
Hilfreich ist vielleicht noch, dass es bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei Mitgliedschaftsbeginn keine Gesundheitsprüfung gibt, die man ansonsten mit einer Anwartschaft umgehen könnte.
Liebe Grüße und viel Erfolg in Thailand
Herby
aus meiner Sicht folgendes: Eine Anwartschaft wäre nur sinnvoll, wenn Du bei einer Rückkehr nach Deutschland eine freiwillige Krankenversicherung anstreben würdest. Z.B. wenn Du dich selbständig machen möchtest. Oder wenn Du keine Ansprüche auf Leistungen von der Bundesagentur für Arbeit hättest. Wenn Du dir sicher bist, dass Du bei einer Rückkehr auf jeden Fall eine versicherungspflichtige Beschäftigung findest, brauchst Du die Anwartschaft eher nicht. Dann kannst Du dir sofort eine gesetzliche Krankenversicherung aussuchen, bei der Du von Deinem Arbeitgeber angemeldet wirst.
Trotzdem bleibt es eine Entscheidung, die Du selbst treffen musst.
Hilfreich ist vielleicht noch, dass es bei der gesetzlichen Krankenversicherung bei Mitgliedschaftsbeginn keine Gesundheitsprüfung gibt, die man ansonsten mit einer Anwartschaft umgehen könnte.
Liebe Grüße und viel Erfolg in Thailand
Herby
Hallo Herby,
danke für deine schnelle Nachricht und die guten Tipps. Ich hätte dazu aber noch eine Frage.
Muss die gesetzliche Versicherung mich denn wieder aufnehmen, wenn ich nach Deutschland komme und in die Versicherungspflicht rutsche? Oder können sie, weil ich ja im Ausland privat versichert war, eine Aufnahme verweigern?
Muss ich mich aus Deutschland komplett abmelden um diese Möglichkeit zu bekommen? Ich hatte gelesen, dass die Versicherung bei nichterfolgter Abmeldung Beiträge nachfordern kann.
Viele Grüße
Katzi
danke für deine schnelle Nachricht und die guten Tipps. Ich hätte dazu aber noch eine Frage.
Muss die gesetzliche Versicherung mich denn wieder aufnehmen, wenn ich nach Deutschland komme und in die Versicherungspflicht rutsche? Oder können sie, weil ich ja im Ausland privat versichert war, eine Aufnahme verweigern?
Muss ich mich aus Deutschland komplett abmelden um diese Möglichkeit zu bekommen? Ich hatte gelesen, dass die Versicherung bei nichterfolgter Abmeldung Beiträge nachfordern kann.
Viele Grüße
Katzi
Hallo,Katzi hat geschrieben:Hallo Herby,
danke für deine schnelle Nachricht und die guten Tipps. Ich hätte dazu aber noch eine Frage.
Muss die gesetzliche Versicherung mich denn wieder aufnehmen, wenn ich nach Deutschland komme und in die Versicherungspflicht rutsche? Oder können sie, weil ich ja im Ausland privat versichert war, eine Aufnahme verweigern?
Muss ich mich aus Deutschland komplett abmelden um diese Möglichkeit zu bekommen? Ich hatte gelesen, dass die Versicherung bei nichterfolgter Abmeldung Beiträge nachfordern kann.
Viele Grüße
Katzi
in der Praxis läuft das etwa folgendermaßen ab - durch das Ende des Studiums
endet auch die Pflichtversicherung bei der Kasse und demzufolge auch grundsätzlich die Mitgliedschaft, es sei denn man macht von seinem Recht der
Weiterversicherung Gebrauch. In der Regel schreibt die Kasse den Betreffenden ein oder zweimal an um ihn auf dieses Recht aufmerksam zu machen - meldet er sich nicht, wird die Mitgliedschaft (erst mal) beendet. Eine Kündigung ist also hier nicht erforderlich, da die Mitgliedschaft kraft Gesetz endet.
Wenn nun der Betreffende nach zwei Jahren (Beispiel) zurückkommt und wieder Mitglied bei der Kasse werden will, dann muss er entweder nachweisen, dass
er seinen 1.Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, oder dass er in der Zeit im Ausland in einem staatlichen Gesundheitssystem versichert war (EU-Länder und einige Abkommensstaaten, wie z.B. die Türkei oder Tunesien).
Kann er dies nicht, wird er für die zwei Jahre nachzahlen müssen (grundsätzlich).
Ob in diesem Fall eine Anwartschaftsversicherung empfehlenswert ist, das ist schwer zu beantworten, zumal der Betroffene noch sehr jung ist.
Anwartschaftsversicherungen lohnen sich z.B. bei der Frage "Vorversicherungszeit für die Krankenversicherung der Rentner".
Ich tendiere eher zu einem "nein - lohnt sich nicht", aber da sollte man sich wirklich individuell beraten lassen und dann entscheiden.
Auch ohne das Eintreten von Krankenversicherungspflicht kann und muss sich der Betroffene nach einer eventuellen Rückkehr nach Deutschland (Wohnsitzverlegung) wieder bei seiner letzten Krankenkasse versichern, dies ab Tag der Wiedereinreise.
Gruss
Czauderna
Katzi schrieb:
Liebe Grüße
Herby
Ja. Wenn du versicherungspflichtig wirst, kannst Du dir eine gesetzliche Kasse aussuchen. Du musst aber dann angeben, wie Du bis dahin versichert warst: Z.B. Auslandsaufenthalt, private oder gesetzliche Krankenversicherung im Ausland. Da Du dich ja im Ausland versichern wirst, ist das bei dir kein Problem.Muss die gesetzliche Versicherung mich denn wieder aufnehmen, wenn ich nach Deutschland komme und in die Versicherungspflicht rutsche? Oder können sie, weil ich ja im Ausland privat versichert war, eine Aufnahme verweigern?
Liebe Grüße
Herby
Abmeldung in Deutschland
Hallo,
mir ist noch eine weitere Frage zum Thema eingefallen:
Ich habe mich jetzt vorerst wie folgt entschieden (bisher aber noch nichts davon ausgeführt):
Ich werde mich bei der GKV in Deutschland abmelden und keine Anwartschaft abschließen.
Jetzt die Frage: Kann ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten oder muss ich bei Versicherungsabmeldung auch den Wohnsitz in D abmelden?
Sollte es möglich sein den Hauptwohnsitz in Deutschland zu behalten würde ich eine günstige Auslands-KKV beantragen (HanseMerkur oder so).
Sollte es nicht möglich sein den Hauptwohnsitz zu behalten werde ich eine weltweite (bzw. nach Zonen aufgeteilte) private Expat Versicherung abschließen.
Ich würde jedoch gerne meine Hauptwohnsitz in Deutschland behalten, da davon natürlich auch weitere Dinge (wie z.B. Girokonto, Lebensversicherung etc.) abhängen.
Dazu schrieb Czauderna:
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Katzi
mir ist noch eine weitere Frage zum Thema eingefallen:
Ich habe mich jetzt vorerst wie folgt entschieden (bisher aber noch nichts davon ausgeführt):
Ich werde mich bei der GKV in Deutschland abmelden und keine Anwartschaft abschließen.
Jetzt die Frage: Kann ich meinen Hauptwohnsitz in Deutschland behalten oder muss ich bei Versicherungsabmeldung auch den Wohnsitz in D abmelden?
Sollte es möglich sein den Hauptwohnsitz in Deutschland zu behalten würde ich eine günstige Auslands-KKV beantragen (HanseMerkur oder so).
Sollte es nicht möglich sein den Hauptwohnsitz zu behalten werde ich eine weltweite (bzw. nach Zonen aufgeteilte) private Expat Versicherung abschließen.
Ich würde jedoch gerne meine Hauptwohnsitz in Deutschland behalten, da davon natürlich auch weitere Dinge (wie z.B. Girokonto, Lebensversicherung etc.) abhängen.
Dazu schrieb Czauderna:
Muss ich bei dieser Lösung bei Rückkehr nach Deutschland Versicherungsbeträge der vergangenen Jahre nachzahlen? Also wie er sagt: Ich melde mich nicht in Deutschland ab, gehe aber mit privater Auslands-KKV und ohne Antwartschaft bei meiner GKV ins Ausland.Czauderna hat geschrieben: Wenn nun der Betreffende nach zwei Jahren (Beispiel) zurückkommt und wieder Mitglied bei der Kasse werden will, dann muss er entweder nachweisen, dass
er seinen 1.Wohnsitz ins Ausland verlegt hat, oder dass er in der Zeit im Ausland in einem staatlichen Gesundheitssystem versichert war (EU-Länder und einige Abkommensstaaten, wie z.B. die Türkei oder Tunesien).
Kann er dies nicht, wird er für die zwei Jahre nachzahlen müssen (grundsätzlich).
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße,
Katzi