Rehasport Zahlung bei Abbruch.

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Gerd.R
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Rehasport Zahlung bei Abbruch.

Beitrag von Gerd.R » 12.01.2012, 16:14

Hallo, habe ein Rezept (Nr.56) für Rehasport bekommen, noch nicht
von der AOK genehmigen lassen. Zur Zeit bin ich AU, also zeitlich flexibel.
Wenn ich jedoch wieder arbeiten sollte, dann bin ich von Montags bis
Freitags nicht am Wohnort. Somit müsste ich den Rehasport abbrechen.
Meine Frage : Muss ich bei Abbruch die Kosten dafür selbst tragen ?

Danke, Gruß Gerd

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 12.01.2012, 17:16

Hallo,
nein, so einen Regress gibt es nicht.
Du könntest aber bei einer möglichen Folge- oder Neuverordnung evt. Probleme bekommen oder nur Nachfragen.

LG, Fee

Gerd.R
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Beitrag von Gerd.R » 12.01.2012, 18:46

Danke Krankenkassenfee, diese Frage hast Du mir gut beantwortet,
werde dann mit der Sachbearbeitung der KK dadrüber sprechen.
Gruß Gerd

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