über den nackten Gesetzestext hinaus ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

über den nackten Gesetzestext hinaus ...

Beitrag von Machts Sinn » 03.01.2012, 19:02

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Zuletzt geändert von Machts Sinn am 30.01.2013, 16:04, insgesamt 1-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 03.01.2012, 19:25

Hallo,

ganz sicher wird niemand interne Dienstanweisungen, Rundschreiben oder ähnliches irgendwo im Netz veröffentlichen. Jede Kasse glaubt doch, dass sie den Stein des Weisen gefunden hat, um das optimale Fallmanagement durchzuführen.
Wobei ich hier immer noch staune, was manche Kassen sich so ausdenken. Wäre ich im Leben nicht drauf gekommen.

Wenn es mal die Bürgerversicherung und die Eimnheitskasse gibt, dann könnte es auch vielleicht mal solche Arbeitsanweisungen geben.

LG, Fee

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 03.01.2012, 20:08

Hallo Machts Sinn,
fleißig, fleißig - muss ich schon zugeben.
Aber du sollst nicht ohne Antwort bleiben - die die Krankenkassenfee schon schreibt - für den Bereich der gesetzlichen Krankenkasse gibt es solche
Veröffentlichungen im Netz nicht und gab es auch noch nie - ich persönlich
hätte vom Grundsatz nix dagegen, aber wenn ich mir vorstelle wie Du beispielsweise beim Arbeitsamt oder beim RV-Träger persönlich erscheinst und unterm Arm die gesammelten Arbeitsanweisungen hast, da möchte ich mit dem bedauernswerten Kollegen wirklich nicht tauschen wollen.
Außerdem glaube ich auch nicht, dass du genau das meinst wenn du diese Links hier einstellst - dir geht es doch mehr um die Interna, die es zweifelsohne auch beim Arbeitsamt und der RV. gibt, da bin ich mir ganz sicher
und du wahrscheinlich auch, oder ?
So gesehen bin ich wieder froh, dass es das bei den Kasse nicht gibt - aber hatten wir das Thema Dienstanweisungen nicht in einem anderen Zusammenhang schon einmal ??
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 03.01.2012, 21:25

Doch, es gibt es eine Informationquelle, wo die Gemeinsamen Rundschreiben und Besprechungsergebnisse veröffentlicht sind.

Guckst Du hier:

aok-business.de/fachthemen/rundschreiben/jahr-2011/

Es ist nach Kalenderjahren sortiert.

Ferner gibt es ja das sog. Informationsfreiheitsgesetz (oder so ähnlich). Ich habe schon desöfteren gezielt nach Informationen bei entsprechenden Kassen gefragt und gleich bei der Anfrage darauf hingewiesen. Ich habe die Dienstanweisungen immer bekommen.

Was glaubt Ihr wohl, warum bspw. die Bundesagentur für Arbeit die internen Hinweise auf der Homepage einstellt. Die BA ist mal von dem Verein "Tacheles" hierauf verklagt worden, die Informationen bereitzustellen. Die BA hat doch glatt verloren und musste die Infos rausgeben. Nun macht es die BA von allein.

Machts Sinn

danke !

Beitrag von Machts Sinn » 04.01.2012, 01:04

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Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 04.01.2012, 12:54

Hallo,
wobei die Dienstanweisungen und Rundschreiben auch der Kontrolle der Aufsicht unterliegen.

Aber ich bin sicher, dass gerade bei denJobcentern der Optionskommunen auch interne Arbeitsanweisungen bei der Jobvermittlung usw. existieren um Fälle "optimal" zu betreuen, von denen Du nie öffentlich was lesen wirst.

Die Ablehungsquote bei Reha und Rente lässt mich auch daran denken, dass es im Schrank was entsprechendes gibt.

LG, Fee

Fussballer
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Beitrag von Fussballer » 04.01.2012, 12:59

Hallo Machts Sinn...

kann mir schwer vorstellen, das es sowas bei einer Kasse nicht gibt... allein schon, damit die Sachbearbeitung - unabhängig vom Buchstabenkreis oder PLZ-Gebiet immer gleich gehandhabt wird...

was ich allerdings kritisch sehe: in solchen 'Handlungsempfehlungen' (oder wie man das auch immer nennen mag) sind auch schonmal zwielichtige Sachen drin... z.B. beim Krankengeld für die Höchstanspruchsdauer pauschal mal alle psychischen Erkrankungen anzurechnen (bei Rückfrage oder Einspruch kann man ja immernoch nen rückzieher machen)... oder bei Schulter- und Beinschmerzen alles mit einzurechnen was am Rücken / Wirbelsäulenbereich war (das hat bestimmt gestrahlt :roll: )

Das du an diese Handlungsempfehlungen nicht kommen wirst, brauche ich dir wahrscheinlich nicht zu sagen :wink:

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.01.2012, 17:22

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GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 04.01.2012, 17:35

Machts Sinn hat geschrieben: wer könnte für die bundesweite Veröffentlichung im Internet zuständig sein / werden ?

Gruß!
Machts Sinn
gkv-spitzenverband.de/Home.gkvnet

Krankengeld ist dort noch nicht veröffentlicht, kannst ihnen ja mal den Tipp geben. Das Rundschreiben findest du u. a. noch da: vdek.com/versicherte/Leistungen/kranken-verletztengeld/kranken_verletztengeld/index.htm

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 06.01.2012, 18:07

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fragant
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Beitrag von fragant » 07.01.2012, 16:01

Czauderna hat geschrieben: aber wenn ich mir vorstelle wie Du beispielsweise beim Arbeitsamt oder beim RV-Träger persönlich erscheinst und unterm Arm die gesammelten Arbeitsanweisungen hast, da möchte ich mit dem bedauernswerten Kollegen wirklich nicht tauschen wollen.
Warum? Wer dementsprechend arbeitet und handelt, kommt damit ja auch nicht in Konflikt. Leider geschieht das oft nicht so. Da hält sich mein Mitleid dann doch in Grenzen.
Vor Ort auftauchen würde ich nicht, aber wenn mir eine Familienkasse beispielsweise schreibt, studieren an der Fernuni kann grundsätzlich nicht durch Kindergeld gefördert werden, dann platzt mir der Kragen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.01.2012, 16:19

fragant hat geschrieben:
Czauderna hat geschrieben: aber wenn ich mir vorstelle wie Du beispielsweise beim Arbeitsamt oder beim RV-Träger persönlich erscheinst und unterm Arm die gesammelten Arbeitsanweisungen hast, da möchte ich mit dem bedauernswerten Kollegen wirklich nicht tauschen wollen.
Warum? Wer dementsprechend arbeitet und handelt, kommt damit ja auch nicht in Konflikt. Leider geschieht das oft nicht so. Da hält sich mein Mitleid dann doch in Grenzen.
Vor Ort auftauchen würde ich nicht, aber wenn mir eine Familienkasse beispielsweise schreibt, studieren an der Fernuni kann grundsätzlich nicht durch Kindergeld gefördert werden, dann platzt mir der Kragen.
Hallo,
berechtigt, aber hat meiner Meinung nach nix mit den internen Dienstanweisungen zu tun. Es geht nicht darum Vorschriften, Gesetze, Verlautbarungen usw. zu ignorieren, es geht um das "wie" - z.B. im Fallmanagement bei Arbeitsunfähigkeit -
wann wird eine Arbeitsunfähigkeit vom "Fallmanagement" erfasst - nach einer bestimmten Zeit, bei bestimmten Diagnosen, bei Wiedererkrankungen, um nur mal einige Beispiele zu nennen, oder wann wird bei einer Versorgung mit Zahnersatz ein Gutachter eingeschaltet oder wie wird der Kunden-Service vor Ort angelegt (Öffnungszeiten, Hausbesuche auf Wunsch oder Bekanntgabe von
Telefon-Durchwahlen). All das sind Sachen, die kassenintern geregelt werden
und natürlich auch schriftlich fixiert sind - und darum geht es hier (meiner Meinung nach). Grundsätzliche Sachen zum Beitrags- und Leistungsrecht ergeben sich aus Gesetz, Rundschreiben und Rechtsprechung und die kann jeder einsehen.
Gruss
Czauderna

fragant
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Beitrag von fragant » 07.01.2012, 16:37

Naja, daran kann man aber sehen, dass kaum mehr die Rede von einem Versehen sein kann. Und mit dementsprechend Druck handle ich auch, wenn ich sowas bemerke. Und man kann dem entnehmen, welche Unterlagen idR eingereicht werden müssen. Wenn der freundliche Mitarbeiter es schon selbst nicht schafft mitzuteilen, was bei ihnen verlangt wird Ich habe da jedenfalls keine Lust Wochen hinterherzurennen. Ergo gehe ich den direkten Weg, sehe in DAs etc. und zack. Spart beiden Seiten mehrmaliges hin und her. Nämlich "Oh, das geht doch, bitte weisen Sie nach". - ??? Woher soll ein normalsterblicher Wissen, wie geeignete Nachweise aussehen? Mir hat die Dienstanweisung da sehr gut weitergeholfen.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.01.2012, 19:33

fragant hat geschrieben:Naja, daran kann man aber sehen, dass kaum mehr die Rede von einem Versehen sein kann. Und mit dementsprechend Druck handle ich auch, wenn ich sowas bemerke. Und man kann dem entnehmen, welche Unterlagen idR eingereicht werden müssen. Wenn der freundliche Mitarbeiter es schon selbst nicht schafft mitzuteilen, was bei ihnen verlangt wird Ich habe da jedenfalls keine Lust Wochen hinterherzurennen. Ergo gehe ich den direkten Weg, sehe in DAs etc. und zack. Spart beiden Seiten mehrmaliges hin und her. Nämlich "Oh, das geht doch, bitte weisen Sie nach". - ??? Woher soll ein normalsterblicher Wissen, wie geeignete Nachweise aussehen? Mir hat die Dienstanweisung da sehr gut weitergeholfen.

Hallo,
na, dann ist es doch gut -

Was das Wissen eines "Normalsterblichen" angeht - ich erlebe es leider immer noch, dass sich Versicherte melden, die, obwohl sie regelmäßig "Gast" bei Ärzten, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegediensten sind, immer noch nicht mitbekommen haben, dass es die Möglichkeit gibt, sich einen Teil der Zuzahlungen von der Krankenkasse wieder zu holen oder ein anderes Beispiel,
obwohl dick und fett auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung steht, dass die sofort der Kasse einzureichen ist, weil sonst Krankengeldverlust droht, es immer noch Arbeitnehmer gibt, die solche Meldungen zu hause horten und dann
genau mit dem Argument "woher soll ich denn das wissen" sich furchtbar beschweren wenn dann der Krankengeldverlust tatsächlich eintritt.
Ich weiß, ich weiß - eine dicke Phrase und drei Euro fürs "Phrasenschwein", aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht".
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 07.01.2012, 19:56

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